Donnerstag, 25. April 2024

Posse um Bingo in Seniorenheim: Erst als illegal verboten, nun erlaubt

Bingo||

Bingo-Schild

Bingo – allseits beliebt und nun in Seniorenheim verboten (Bild: wikimedia)

Die verworrene Lage der Glücksspielgesetzgebung in Deutschland treibt immer kuriosere Blüten. So wurden jüngst Bingo-Partien in einem Seniorenheim verboten, da dieses Freizeitangebot für die betagten Einwohner mit illegalem Glücksspiel gleichzusetzen sei. Nachdem sich die Meldung Anfang dieser Woche wie ein Lauffeuer verbreitet hatte, erteilte der Leiter des zuständigen Ordnungsamts die Genehmigung nun unbürokratisch und schnell.

Was war passiert? Mit der Begründung, es handle sich bei dem wöchentlichen Bingo-Abend um llegales Glücksspiel, hatten die Betreiber des Heims, die Sozialbetriebe Köln (SBK) eine Fortführung untersagt. Für die in den Riehler Heimstätten wohnenden Senioren ein Schock, schließlich ist die Veranstaltung bei ihnen äußerst beliebt.

Einstufung als Illegales Glückspiel wegen einer Tafel Schokolade

Der Grund für die vorläufige Einstellung war ebenso banal, wie kurios. Denn bei dem Bingo-Event wurde ein Hauptgewinn ausgelobt, der das zwanglose Spiel damit in die Nähe des illegalen Glücksspiels rückte. Der Preis: Eine Tafel Schokolade.

Bis dahin trafen sich Senioren einmal wöchentlich im Hauptsaal der Riehler Heimstätten zu besagtem Bingo-Abend. Für die Teilnahme zahlten sie zwischen 0,50 und 1,25 Euro. Mit diesem Erlös finanzierte der Betreiber die ausgelobten Preise. Ein wirtschaftlicher Gewinn war angesichts der niedrigen Einsätze niemals das Ziel, sondern ein netter Zeitvertreib für die Senioren

Eine Quittung für die Schokolade war einem Rechnungsprüfer der SBK aufgefallen. Die hinzugezogenen Juristen sahen die Gefahr und rieten aufgrund der schwammigen Rechtsprechung dazu, die Aktion einzustellen. Bevor also einer der Bewohner das nächste Mal wieder erfreut „Bingo!“ rufen kann, benötigt das Heim eine Glücksspielgenehmigung. Die Juristin der SBK, Dr. Anna Margarete Seelentag sagte dazu Pressevertretern:

„Wir waren völlig überrascht. Wir wurden darauf hingewiesen, dass es sich bei Bingo um ein verbotenes Glücksspiel handeln könnte (…) Es tut uns leid, aber ohne Genehmigung darf man das Glücksspiel nicht durchführen. Es ist verboten und als Veranstalter macht man sich womöglich strafbar.“

Diverse Voraussetzungen gelten zur Einstufung als Glücksspiel

Rechtlich gibt es eine Reihe von Kriterien, nach denen ein Spiel als illegales Glückspiel eingeschätzt wird. Es ist bei der offiziellen Bewertung völlig unerheblich, ob der Anbieter mit seinem Spiel Gewinnabsichten verfolgt, oder nicht. Bei seinem Bingo-Abend hat der Betreiber des Heims den hinzugezogenen Juristen zufolge die drei Voraussetzungen für die Einstufung als illegales Glücksspiel erfüllt.

Zum einen muss eine Gewinnausschüttung unterbleiben. Dabei ist es egal, ob es um Geldgewinne oder die monierte Tafel Schokolade geht. Weiterhin dürfen keinerlei Einsätze oder Eintrittsgelder in Echtgeld-Form getätigt werden. Spielgeld hingegen ist erlaubt. Die dritte Voraussetzung ist die Öffentlichkeit des Spiels. Da die Teilnahme am Bingo-Abend allen Bewohnern des Altenheims freistand, ist auch dieser Tatbestand erfüllt.

Bingo-Schein

Allseits beliebt: Bingo (Bild: wikimedia)

Umgehen lässt sich die Problematik demnach nur, indem auf jeglichen Gewinn – und sei er noch so symbolisch – verzichtet und keinerlei Geld umgesetzt wird. So werden Bingo-Veranstaltungen von anderen Betreibern nur mit Spielgeld und ohne jeden Hauptgewinn veranstaltet. Allerdings ist den Beteiligten klar, dass der Gewinn einer Tafel Schokolade oder ähnlichem jede Partie beleben würde. Aus diesem Grund will das Ordnungsamt bei anderen Heimen mit Bingo-Aktivitäten die Richtlinen großzügig auslegen. Die Genehmigungen würden in Zukunft unbürokratisch erteilt.

Ein Grund für die verworrene rechtliche Lage ist auch die Uneinigkeit der Bundesländer untereinander. So schaffen sie es seit Jahren nicht, bei der Glücksspielgesetzgebung auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen. Die Folge sind Sonderregelungen, Alleingänge einzelner Länder und eine insgesamt unbefriedigende Situation.

Dies ist sowohl für Juristen und Spieler als auch Anbieter von Online- wie Offline-Glücksspiel eine Hängepartie, bei der der Vorwurf der Illegalität stets im Raum steht. Doch Besserung ist vorerst nicht in Sicht. So werden auch beim Bingo die staatlichen Richtlinien immer stärker angezogen. Die Senioren hatten Glück, an einen verständnisvollen Behördenleiter zu geraten, der ihnen die kurzeiligen Abende auch weiterhin ermöglicht.