Freitag, 06. Dezember 2024

Gauselmann und Automatenwirtschaft empört über Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Paul Gauselmann |Georg Stecker im Gespräch

Paul Gauselmann

Unternehmer Paul Gauselmann kann die Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziehen. (Bildquelle)

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von vergangener Woche hat für eine Welle der Empörung in der deutschen Glücksspielbranche gesorgt. Sowohl die Gauselmann-Gruppe als auch der Verband Die Deutsche Automatenwirtschaft äußerten ihre Enttäuschung über das harte Vorgehen gegen legale Glücksspielbetreiber. Es bestünde die Gefahr, dass immer mehr Anbieter in die Illegalität gedrängt würden, während ein effektiver Spielerschutz auf der Strecke bleibe. Diese Ansicht vertritt auch eine kürzlich veröffentlichte Branchenanalyse, die den nicht regulierten Onlinemarkt auf dem Vormarsch sieht. Die Richter in Karlsruhe hatten vier Verfassungsbeschwerden von Spielhallenbetreiberinnen mit dem Hinweis auf ihre Unbegründetheit zurückgewiesen. Damit hat Deutschlands höchster Gerichtshof die kontroversen Regelungen der Ländergesetzgebung in großen Teilen bestätigt.

Ausbremsung des legalen Marktes und verkannte Tatsachen

Paul Gauselmann, der 82-jährige Gründer und Vorstandssprecher der Gauselmann-Gruppe, sieht in der Karlsruher Entscheidung den falschen Ansatz. In Deutschland wird der regulierte Markt durch die strengen Ländergesetze auf Basis des Glücksspielstaatsvertrags immer stärker eingeschränkt und gegängelt. Gleichzeitig fehlen immer noch klare Regelungen für die vielen illegalen Onlineangebote, was den kooperationswilligen und am Spielerschutz interessierten Betreibern von landbasierten Spielstätten ein Dorn im Auge ist. Gauselmann drückte es so aus:

„Ich respektiere das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, obwohl es für mich nicht nachvollziehbar ist. Seit 60 Jahren sorgt unser Unternehmen, unsere Branche, durch unser Spiel mit und um kleines Geld dafür, dass die Spielbedürfnisse der Menschen in geordnete Bahnen gelenkt werden.“

Der Unternehmensgründer kreidete weiterhin an, dass das Bundesverfassungsgericht viele Tatsachen komplett außer acht lasse. So sind die Zahlen spielsüchtiger Menschen seit Jahren konstant niedrig, während Abhängigkeiten von Spielautomaten sich sogar im Sinkflug befinden. Das hatte die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung festgestellt. Auch ist das Engagement im Bereich der Suchtprävention in Deutschland so ausgeprägt wie in keinem anderen europäischen Land. Paul Gauselmann sieht besonders seinen Konzern als Pionier auf dem Gebiet des Spieler- und Jugendschutzes:

„Insbesondere unser Unternehmen ist hier ein absoluter Vorreiter, nicht zuletzt durch unsere Entwicklung eines automatischen Zutrittsystems für Spielhallen, das mittels biometrischer Daten den Ausschluss von gesperrten Spielern sicherstellt.“

Hunderte Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel

Mit dem Eintritt der Mindestabstandsregelungen und dem Verbundverbot in diesem Sommer stehen in ganz Deutschland mehrere Tausend Arbeitsplätze auf der Kippe. Das Bundesverfassungsgericht bejahte in seinem Urteil zwar die gerügte Grundrechtsverletzung der Beschwerdeführerinnen, doch die Eingriffe in Berufsfreiheit und den Gleichheitsgrundsatz seien gerechtfertigt. Immerhin sind die Kommunen angehalten, jede Schließung genau zu prüfen. Auch innerhalb der Gauselmann-Gruppe wolle man sich nicht kampflos geschlagen geben:

„Wir werden um jede unserer Spielhallen und um jeden Arbeitsplatz kämpfen. Allerdings waren die Herausforderungen [in der Vergangenheit, d. Verf.] bisher noch nie so dramatisch. Deswegen können wir nicht ausschließen, dass wir auf lange Sicht in Deutschland Arbeitsplätze verlieren werden.“

Man werde sein Bestes geben, die Politik von den Konzepten zu Spielerschutz und Zugangskontrollsystemen der Gauselmann-Gruppe zu überzeugen. Zusammenarbeit und Kommunikation seien die besseren Alternativen zum „Kahlschlag“. Nur so könne der Ausbreitung des illegalen Spiels Einhalt geboten werden.

Gesetzgeber zwingt Wirtschaftsmotoren ins Ausland

Die deutschen Spielhallenbetreiber und anderen Anbieter auf dem regulierten Markt zahlen jedes Jahr Steuern in Millionenhöhe. Dabei gehört der Gauselmann-Konzern zu den größten deutschen Unternehmen in diesem Segment. Die strengen Vorschriften für den Betrieb und die Genehmigung von Spielhallen und deren jüngste Bestätigung führen dazu, dass der Standort Deutschland zunehmend unattraktiv wird:

„Als größtes deutsches Unternehmen in der Automatenwirtschaft haben wir heute viel von unserem Vertrauen in den Standort Deutschland für das gewerbliche Spiel verloren. Im existenziellen Interesse unseres Unternehmens und unserer mehr als 11.000 Mitarbeiter werden wir uns noch stärker als bisher in Glücksspielmärkten außerhalb Deutschlands engagieren, ohne den Heimatmarkt zu vernachlässigen.“

Deutsche Automatenwirtschaft sieht Politik auf Abwegen

Das Bild zeigt Georg Stecker von der DAW.

DAW-Vorstandssprecher Georg Stecker. (Bildquelle)

Der Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. setzt sich seit Jahren für ein reguliertes Spiel mit klaren Regeln zugunsten der Spieler in Deutschland ein. Ein kontrolliertes Angebot im Sinne der deutschen Glücksspielpolitik steht auch im Fokus des Verbandes. Im Anschluss an die Neuigkeiten aus Karlsruhe schlägt die DAW in dieselbe Kerbe wie Gauselmann und äußerte ihre Empörung und Enttäuschung über das Urteil. Vorstandssprecher und Jurist Georg Stecker sagte:

„Dies ist ein Schlag gegen das legale gewerbliche Spielangebot in Deutschland.“

Mit der Durchsetzung der Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags ab Juli dieses Jahres würde die Zahl der legal betriebenen Spielhallen in der Bundesrepublik immens zurückgehen. Die Deutsche Automatenwirtschaft sieht in dieser Tatsache keinen Gewinn für den Spielerschutz, sondern vielmehr einen Freifahrtschein für illegale Angebote:

„Wir befürchten, dass dadurch illegale Spielangebote im Internet oder in Hinterzimmern massiven Auftrieb erhalten werden. Dies steht im Widerspruch zu den Zielen des Glücksspielstaatsvertrages.“

Auch die bereits angesprochene Problematik bedrohter Arbeitsplätze ist dem Verband ein großes Anliegen. So arbeite man im Bundesgebiet kontinuierlich am Ausbau von Konzepten zur Spielsuchtprävention und bilde sich dementsprechend weiter. Stecker erklärte dazu:

„Die Menschen, die sich in den letzten Jahren besonders in den Bereichen Spielerschutz und Suchtprävention qualifiziert haben und entsprechend verantwortungsvoll arbeiten, können nicht verstehen, dass sie ihren Arbeitsplatz verlieren sollen.“