Mittwoch, 24. April 2024

Österreich: Keine Schadens­ersatzansprüche gegen konzessionierte Online-Lotterien?

Euro Banknoten

Die Verbindung zwischen dem österreichischen Finanzministerium und dem Glücksspielanbieter Casinos Austria ist erneut in die Schlagzeilen geraten. Angaben des Verbunds spielerhilfe.at zufolge soll sich das Ministerium bei der Beantwortung einer Anfrage schützend vor die Casino Austria- Online Plattform win2day gestellt haben. Ein spielsüchtiger Mann hatte sich über mögliche Regressansprüche gegenüber den Anbietern kundig machen wollen.

Vom Bundespräsidenten zum Finanzministerium

Laut Pressemitteilung von spielerhilfe.at habe sich der Problemspieler zunächst per E-Mail an das Büro des Bundespräsidenten gewandt. In dieser habe er sich nach Informationen und möglichen Schadensersatzansprüchen gegenüber Online-Glücksspielanbieter win2day erkundigt.

win2day.at ist eine gemeinsam von Casinos Austria und den Österreichischen Lotterien betriebene Online-Lotterieseite. Neben klassischen Lotto- und Jackpot-Spielen bietet die Plattform auch je einen Bingo- und einen Pokerraum sowie Sportwetten an.

Ohne Wissen des Mannes sei die Anfrage daraufhin an das auch für das Glücksspiel zuständige Finanzministerium weitergeleitet worden, welches die Beantwortung der Anfrage übernommen habe. spielerhilfe.at zufolge soll die Anfrage vom Finanzministerium aus zudem ihren Weg zum betroffenen Unternehmen Casinos Austria gefunden haben, ebenfalls ohne Einverständnis des Absenders.

win2day: „A priori“ gut?

In seiner Erwiderung habe das Finanzministerium win2day eine Art Blankoscheck erteilt, so die Spielerschützer, nach dem die Plattform generell vor Schadensersatzansprüchen geschützt sei. Das Angebot sei vom entsprechenden Gesetzestext, Paragraph 25 des Glücksspielgesetzes, Behandlung von Schadenersatzansprüchen für Spielsüchtige, nicht betroffen, so die Antwort:

25 GSpG ist aber auf Elektronische Lotterien – wie diese durch die Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H auf http://www.win2day.at durchgeführt werden – nicht anwendbar, da dort a priori eine Vielzahl von Spielerschutzmechanismen eingerichtet sind (Dotationshöchstlimit pro Woche, personalisierte Spielzeit- und Einsatzlimits, Zeitpuffer für Wirksamwerden von Limiterstreckungen, Spielsuchttests, Selbstsperren etc.)

Die Spielerschützer kritisieren in ihrer Mitteilung, dass es trotz aller installierten Maßnahmen zu Fehlern kommen könne. Auch bemängeln sie eine fehlende Einzelfallprüfung durch unabhängige Experten.

Zudem sei unklar, warum sich das Finanzministerium berufen gefühlt habe, sich zur Rechtmäßigkeit möglicher Schadensersatzansprüche zu Wort zu melden, obwohl dies nicht in seinen Zuständigkeitsbereich falle.

Im Zuge der sogenannten Causa Casinos waren in den vergangenen Monaten immer wieder enge Verbindungen zwischen Glückspielbetreiber Casinos Austria und dem Finanzministerium in den Fokus gerückt.

Inwieweit der nun öffentlich gewordene Schriftverkehr das Feuer erneut anfachen könnte, bleibt vorerst abzuwarten. Auch die Antwort auf die Frage, ob konzessionierte österreichische Online-Lotterieanbieter nach geltendem Recht tatsächlich nicht belangt werden können, ist bislang nicht abschließend geklärt.