Donnerstag, 25. April 2024

Niedersachsen kippt den Losentscheid bei der Lizensierung von Spielhallen

Spielautomaten|Dr Bernd Althusmann

Betreiber von Spielhallen in Niedersachsen können sich freuen, denn nun steht endgültig das  Ende der vielfach kritisierten Lotterie bei der Lizenzvergabe bevor. Die Landesregierung beschloss am gestrigen Dienstag, auf das in der Vergangenheit praktizierte Losverfahren zu verzichten und künftig andere Kriterien für die Entscheidung heranzuziehen.

Ende der Lotterie beschlossen

Nach dieser Entscheidung dürften viele der etwa 1.900 niedersächsischen Spielhallenbetreiber aufatmen, die seit Jahren vehement gegen die aus ihrer Sicht willkürliche Lizenzvergabe per Los gekämpft haben.

Stein des Anstoßes war die Umsetzung einer Regelung, nach der zur Reduzierung der Spielsuchtgefahr ein Mindestabstandsgebot von 100 Metern zwischen einzelnen Spielhallen verankert worden war. In deren Folge mussten einzelne Betriebe, die sich in geringerer Entfernung zueinander befanden, geschlossen werden.

Der geltende Glücksspielstaatsvertrag sieht einen Mindestabstand zwischen Spielhallen vor. Der tatsächliche Abstand wird jedoch von Bundesland zu Bundesland äußerst unterschiedlich bemessen.

Während in Niedersachsen mit 100 Metern die bundesweit großzügigste Regelung festgeschrieben wurde, beträgt die Entfernung in Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt 200 Meter. Die strengsten Vorschriften gelten in den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin und Brandenburg, wo jeweils 500 Meter Mindestabstand gefordert werden.

Im Falle eines solchen Konkurrenzverhältnisses zwischen zwei Glücksspiel-Etablissements entschied bisher das Los darüber, wer schließen musste. Obwohl diverse Betreiber gegen diese Regelung vor Gericht zogen und teilweise Recht bekamen, hielten Bundesländer wie Niedersachsen oder Bremen an der umstrittenen Regelung fest.

Ein Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom September 2017 untersagte diese Praxis jedoch. Deshalb war eine neue rechtliche Regelung gefragt, der die Regierung nun nachkam.

Stattdessen haben sich die Initiatoren für ein Auswahlverfahren entschieden, das an Stelle des Zufallsentscheids treten wird. Die Glücksspiel-Behörde soll laut Gesetzestext künftig anhand folgender Kriterien entscheiden:

  • Selbstverpflichtung von Spielhallenbetreibern, auf die nach der Spielverordnung zulässige Aufstellung von Geldspielgeräten in Zweiergruppen zu verzichten
  • Selbstverpflichtung von Spielhallenbetreibern, ein Rauchverbot in der Spielhalle zu verhängen
  • Abstand zu Schulen und Jugendeinrichtungen
  • Abstand zu Alkohol ausschenkenden Gaststätten

Der zuständige Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann von der CDU sagte zu dem Gesetz:

Wir wollen eine rechtssichere und praktikable Alternative zum bisherigen Losverfahren. Deshalb setzen wir auf klar definierte, sachliche Kriterien. Diese Kriterien sorgen für einen besseren Schutz der Spielenden. Gleichzeitig erhöhen sie die Planungssicherheit für Spielhallenbetreiber.

Für Betriebe, die aufgrund der Änderung in wirtschaftliche Turbulenzen geraten, sehen die Verfasser für einen Übergangszeitraum bis zum 30. Juni 2021 eine Härtefallregelung vor. Demnach soll Anbietern nach Antrag der Betrieb einer Spielhalle auch trotz Unterschreitung des Mindestabstands vorläufig erlaubt werden, um den Verlust von Arbeitsplätzen zu mildern.

Ein wirksames Sperrsystem für Spielsüchtige

Dr Bernd Althusmann

Dr Bernd Althusmann (Wikipedia)

Ein weiterer wichtiger Punkt des Gesetzes ist die Einführung eines landesweiten Sperrsystems für Besucher von Spielhallen. Mit diesem Punkt kommt die Landesregierung einer Forderung der Suchthilfe nach, die seit Jahren eine derartige Lösung zur Reduzierung der negativen Auswirkungen der Spielsucht verlangt.

Spielsüchtige und andere Menschen mit Glücksspielproblemen sollen auf diese Weise die Möglichkeit erhalten, auf Wunsch in eine Sperrdatei aufgenommen zu werden.

Betroffenen, die in dieser Datei aufgeführt sind, ist der Zutritt zu sämtlichen niedersächsischen Spielhallen untersagt. Um dies zu gewährleisten, müssen sich die Betreiber der Spielhallen zur Teilnahme an dem Sperrsystem verpflichten.

Dr. Bernd Althusmann warb in diesem Zusammenhang für eine deutschlandweit einheitliche Regelung:

Ein bundesweites Sperrsystem würde einen wesentlichen Beitrag für effektiven Spielerschutz leisten. Da der Glücksspielstaatsvertrag dies aber derzeit nicht zulässt, wollen wir mit einer solchen Vorgabe im Landesrecht ein maßgebliches Signal setzen. Das Niedersächsische Glücksspielgesetz könnte Vorbildcharakter für andere Länder haben und die Schaffung einer bundesweiten Sperrdatei beschleunigen.

Damit das System tatsächlich funktioniert, müssen die Spielcasinos wirksame Maßnahmen treffen, um sämtliche Kunden vor Einlass kontrollieren zu können. Eine konsequente Prüfung der Personalien samt Abgleich mit der Sperrdatei wäre nach Auskunft der Initiatoren eine praktikable Möglichkeit, die Forderung umzusetzen.

Die neue gesetzliche Regelung könnte jedoch für nachträglichen Ärger bei den Spielhallenbesitzern im Land sorgen, denn nach dem Willen der Regierung sollen frühere, auf dem Losverfahren basierende Beschlüsse, korrigiert werden können.