Donnerstag, 25. April 2024

Unlizenzierte Glücksspiele bleiben weiter verboten

Online Casino verboten|Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein

Glücksspielanbieter ohne gültige Lizenz dürfen in Schleswig-Holstein auch weiterhin keine Online Casinos betreiben. Das bestätigte das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht nun in einem rechtsgültigen Urteil.

Die Entscheidung des höchsten Gerichts von Schleswig-Holstein bedeutet eine Niederlage für all diejenigen Glücksspielunternehmen, die ihre Spiele ohne eine gültige Lizenz anbieten wollen. Geklagt hatte ein auf Malta ansässiges Unternehmen, welches auch in Deutschlands nördlichstem Bundesland seine Online Casinos und Online Pokerräume anbieten wollte.

Schleswig-Holstein ist das einzige Bundesland, das Lizenzen an Glücksspielfirmen ausgegeben hat. 2011 scherte das Land aus dem Glücksspielstaatsvertrag aus und vergab eine Reihe der begehrten Genehmigungen. Die letzten von ihnen waren Ende 2018 ausgelaufen und mit Duldung der übrigen Bundesländer vor wenigen Wochen bis Juni 2021 verlängert worden. Bis dahin haben sich die Bundesländer Zeit gegeben, um sich auf eine einheitliche Glücksspielregelung zu einigen und diese in einem neuen Glücksspielstaatsvertrag festschreiben.

Mit seiner Klage wollte der Anbieter ein vom Innenministerium in Kiel ausgesprochenes Verbot zur Durchführung der Glücksspiele im Internet außer Kraft setzen. Zur Begründung gaben die Kläger an, dass das Internetverbot des Staatsvertrags gegen die europarechtliche Dienstleistungsfreiheit verstoße. Dem schlossen sich die Richter jedoch nicht an.

Gericht: Kläger blieb schlüssige Nachweise schuldig

Ebensowenig folgte das Gericht dem zweiten Argumentationsstrang des Anbieters aus Malta: Dieser hatte angegeben, dass es neue Erkenntnisse über den Grad der Gefährlichkeit von Glücksspielen gäbe, die bei der rechtlichen Bewertung nicht hinlänglich berücksichtigt worden seien.

Nach Ansicht der Richter blieb der Kläger jedoch schlüssige Nachweise schuldig, die diese Argumentation hinlänglich belegen könnten. In einer Pressemitteilung gab das Gericht die Meinung der Richter bekannt:

Auch der Umstand, dass die Landesregierung für die Zeit nach Auslaufen des Glücksspielstaatsvertrages am 30. Juni 2021 andere Regulierungskonzepte verfolge, sei noch kein ausreichender Beleg für die Ungeeignetheit des derzeit geltenden Internetverbotes. Es stehe den Ländern frei, zwischen verschiedenen Regulierungskonzepten zu wählen.

Online Casinos nutzen rechtliche Lücke aus

Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein

Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein (Bild: schleswig-holstein.de)

Anbieter mit einer Lizenz dürften das Urteil mit Freude vernommen haben, sichert es ihnen doch eine gewisse Exklusivität und schützt damit vor unliebsamen Konkurrenten. Allerdings taten sich die Ermittlungs- und Vollstreckungsbehörden in der Vergangenheit äußerst schwer, die Vielzahl der Anbieter ohne eine gültige deutsche Lizenz vom Glücksspielmarkt zu verbannen.

Hintergrund ist, dass nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs das staatliche Glücksspielmonopol im Jahr 2010 für ungültig erklärt worden war, da es eine unzulässige Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs in der EU darstelle. Seitdem bieten auch Firmen mit einer Lizenz aus einem anderen EU-Staat ihre Glücksspiele in Deutschland an.

Die Entscheidung des Gerichts erfolgte nun in zweiter und letzter Instanz, was das Urteil unanfechtbar macht. Das Verbot kann durch die Landesbehörden somit unverzüglich vollstreckt werden. Dem unterlegenen Kläger aus Malta bleibt lediglich die Hoffnung, dass die verantwortlichen Minister der Länder zügig einen neuen Glücksspielstaatsvertrag beschließen.

Angesichts der bisherigen Uneinigkeit und der bis zum Jahr 2021 gesetzten Frist dürfte diese Geduld jedoch ziemlich strapaziert werden.