Donnerstag, 25. April 2024

Österreich: Wiener Stadträtin fordert härteres Vorgehen gegen Glücksspiel-Mafia

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Anlässlich der fortwährenden Berichterstattung über die Praktiken der Glücksspiel-Mafia in Österreich fordert die Wiener Stadträtin Ulrike Sima (50) mehr behördliches Engagement gegen das illegale Glücksspiel.

Sima, die für die Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ) in der Wiener Landesregierung aktiv ist und eigentlich im Fachbereich Umweltpolitik, Tierschutz und Angelegenheiten der Wiener Stadtwerke arbeitet, schlägt neue, radikale Maßnahmen gegen das organisierte Verbrechen in der Alpenrepublik vor.

Wie das österreichische Nachrichtenportal kurier.at berichtet, soll ein von Sima vorgelegter Plan, der unter anderem Haftstrafen für die Betreiber verbotener Glücksspielautomaten vorsieht, Kriminelle zukünftig von ihrem Handwerk abschrecken.

Das Problem illegaler Spielautomaten in Österreich

Im Bereich des illegalen Glücksspiels sind nicht lizenzierte Glücksspielautomaten ein wachsendes Problem für die österreichischen Behörden, vor allem in der Hauptstadt Wien. Nachdem im Jahre 2015 die Lizenzen für das „kleine Glücksspiel“ ausliefen, entstanden immer mehr illegale Spielbetriebe in der Donau-Metropole.

Nach einer veröffentlichten Liste für illegale Spielbetriebe befinden sich in Wien derzeit 63 Standorte mit 243 verbotenen Spielautomaten. Allein in Wien beschlagnahmten die Strafverfolgungsbehörden zwischen 2016 und 2018 1.220 solcher Geräte.

Nach Schätzungen lassen sich allein an einem einzigen Glücksspielautomaten jährlich bis zu 100.000 Euro Umsatz generieren.

Mehr Haftstrafen, weniger Verwaltungsstrafen

Ausübung behördlichen Zwangs und höhere Strafen sind die ersten Eckpfeiler des neuen Plans gegen das illegale Glücksspiel, die Sima laut dem Bericht vorschlägt.

Ähnlich wie beim Vorgehen gegen sogenannte „Hütchenspieler“, sollen auch bei anderen Formen des verbotenen Glücksspiels kürzere Haftstrafen an die Stelle von Bußgeldern rücken. Diese seien ineffektiv, da sie niemand bezahle. Freiheitsstrafen und Vorstrafen hätten größeres Abschreckungspotenzial und erschwerten auch das Anmieten neuer Räumlichkeiten.

Ein Argument, mit dem Sima bei den Gegnern des illegalen Glücksspiels in Österreich auf offene Ohren stoßen dürfte. Schon seit längerer Zeit bemängeln Kritiker, dass die Verwaltungsstrafen für illegales Glücksspiel entweder zu gering seien, nicht eingetrieben werden könnten oder Haftstrafen nicht verhängt würden.

Ulrike Sima

Ulrike Sima setzt sich für eine Gesetzesverschärfung ein. (Quelle: Wikipedia)

Grund hierfür ist, dass die Hintermänner der illegalen Etablissements nicht selten im ost- oder außereuropäischen Ausland sitzen und deshalb nur schwer zu ermitteln sind.

Ohnehin sind die Strafen für die Veranstaltung eines unerlaubten Glücksspiels in Österreich vergleichsweise mild. Der zentrale Glücksspielparagraf § 168 des österreichischen Strafgesetzbuches sieht maximal Freiheitsstrafen von 6 Monaten oder Geldstrafen von bis 360 Tagessätzen vor.

In Deutschland kann hingegen schon das Werben für ein illegales Glücksspiel mit Haft- oder Geldstrafe sanktioniert werden. Für die Veranstaltung eines unerlaubten Glücksspiels können Freiheitsstrafen bis zu einem, in besonderen Fällen aber auch bis zu 5 Jahren verhängt werden.

Zwangsmaßnahmen und Beweislast

Ulrike Sima, die erst 2018 verbal gegen die Aufstellung von 50 Spielterminals am Wiener Prater schoss und den „Österreichischen Lotterien“ eine Umgehung des Glücksspielverbots vorwarf, wünscht sich zudem mehr Zwangsmaßnahmen gegen illegale Automatenbetriebe.

Die Versiegelungen der Spielstätten nach den Razzien sei unzureichend, da die Betriebe einfach wieder geöffnet würden. Es bräuchte Schließungsanordnungen, die praktisch durchsetzbar seien. So zum Beispiel durch das Abstellen des Stroms oder das Versperren von Zugängen durch Betonblöcke.

Ferner bedürfe es einer Gesetzesänderung, um die Beweislast umkehren zu können. Bislang müssen die zuständigen Behörden beweisen, dass es sich bei einem Automatenbetrieb um illegales Glücksspiel handelt. Dazu reicht es allerdings nicht aus, dass sich unlizenzierte Automaten in einem Lokal befinden.

Polizei auf Straße

Die österreichische Polizei ist in den letzte Jahren immer härter gegen Banden vorgegangen. (Quelle: Wikipedia)

Vielmehr müssten die Behörden auch belegen, dass die Geräte gelaufen sind. Da es durch Fernsteuerungstechnik und Videoüberwachung für Kriminelle immer leichter wird, die Maschinen fernzusteuern und vor einer Dursuchung der Räumlichkeiten einfach auszuschalten, will Sima eine Nachweispflicht für die Betreiber einführen. Sie müssten zukünftig darlegen, dass die Automaten nicht bespielt wurden.

Wie sich dieses Vorhaben rechtlich umsetzen lassen könnte, ohne Protest hervorzurufen, scheint zumindest aus rechtlicher Perspektive fraglich. Immerhin wird bei Strafprozessen allgemein die Ansicht vertreten, dass die Beweislast beim Staat liegt.

Wen könnte der Plan am härtesten treffen?

Am stärksten von einer verschärften Gesetzesänderung betroffen, würden vermutlich italienische und tschetschenische Banden.

Sie sollen im großen Maße in Österreich Geld „waschen“ beziehungsweise für den „Schutz“ der illegalen Einrichtungen sorgen.

Auch der kriminellen Rotlichtszene und dem Rocker-Milieu wurde immer wieder eine Nähe zum verbotenen Glücksspiel nachgesagt.

Ob sich die Lage in Österreich bessern wird, könnte sich noch dieses Jahr entscheiden. Parteiübergreifend wird bereits über eine Änderung des Glücksspielgesetzes debattiert.