Donnerstag, 05. Dezember 2024

Wiener Wirtschaftskammer fordert das kleine Glücksspiel zurück

Spielautomaten|Österreichischer Personalausweis|Spielautomat

Die Wiener Wirtschaftskammer sprach sich in dieser Woche für eine Wiedereinführung des kleinen Glücksspiels im Land Wien aus. Mit einer erneuten Legalisierung von Spielautomaten solle das Glücksspiel in Gaststätten und Lokalen wieder in geregelte Bahnen gelenkt werden und gleichzeitig noch strengeren Richtlinien folgen.

Der politische Streit ums Glücksspiel

Glücksspiele jeder Form sind bei unseren österreichischen Nachbarn ebenso beliebt wie bei uns in Deutschland. Und auch in Österreich ist das Glücksspiel seit Jahren ein heißes politisches Thema, bei welchem sich ähnlich wie hier die Länder untereinander nicht einigen können.

Spielautomat

Automaten in Gaststätten in fünf Ländern erlaubt (Bild: CasinoOnline)

So erlauben beispielsweise fünf österreichische Länder (Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Kärnten, Burgenland) das sogenannte „kleine Glücksspiel“, also das Aufstellen einzelner Geldspielgeräte außerhalb der offiziellen Casinos und Spielhallen.

In den Ländern Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Wien hingegen sind die beliebten Spielautomaten seit einigen Jahren verboten, auch wenn das Finanzministerium schätzt, dass noch immer fast 7.000 Geräte illegal in Betrieb sind.

Doch nun fordert die Wiener Wirtschaftskammer, das 2014 in Kraft getretene Spielautomatenverbot wieder rückgängig zu machen. Wie in den Ländern, in denen die Geräte noch immer legal sind, soll auch Wien wieder gemäß der rechtlichen Mindeststandards Lizenzen für das Automatenspiel ausgeben dürfen.

Bisweilen sieht das Gesetz vor, dass bei einzelnen Geräten maximal 1 Euro pro Spin gesetzt werden darf und der Gewinn auf 1.000 Euro begrenzt ist. In Automatensalons hingegen dürfen bis zu 50 Geräte aufgestellt sein, an denen jeweils bis zu 10 Euro pro Spiel gesetzt und 10.000 Euro gewonnen werden können.

Zweifel an der Wirksamkeit des Verbots

Gerti Schmidt, die Obfrau der Wiener Wirtschaftskammer, erläuterte gegenüber der Austria Presse Agentur (APA), warum sie eine Wiedereinführung dieser Geräte für sinnvoll erachte. Das Hauptargument: das bisherige Verbot habe „nur ein Abdriften in die Illegalität gebracht“.

Was in Österreich im Bezug auf das Glücksspiel legal oder illegal ist, entscheidet in erster Instanz das Glücksspielgesetz des Bundes. Dieses besagt, dass der Staat ein Monopol auf das Glücksspiel besitzt, selbst aber kein Glücksspiel betreibt, sondern die Lizenzen dafür ausstellen darf.

Diese Lizenzen liegen allesamt bei der Casinos Austria AG, welche im gesamten Land zwölf Spielbanken betreiben darf, in denen Tischspiele und Spielautomaten angeboten werden. Die Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H hingegen stellt Lotto, Toto, Rubbellose, VLT-Automaten und vereinzelte Online Glücksspiele bereit.

Die Entscheidung für oder gegen das kleine Glücksspiel hingegen obliegt in Österreich den einzelnen Ländern. Diese dürfen Lizenzen an Betreiber von kleinen Spielstätten, Gaststätten oder Lokalen ausstellen, sofern die bundesweit vorgeschriebenen Regelungen und Begrenzungen eingehalten werden.

Doch nicht alle Parteien und Politiker sind mit dieser Entscheidungsaufteilung einverstanden. Oberösterreichs SPÖ forderte erst im letzten Sommer ein landesweites Verbot des kleinen Glücksspiels. Nur so könne man effektiv illegales Glücksspiel aufspüren und unterbinden.

Auch berief sich die Partei auf die wachsenden Zahlen Spielsüchtiger, die an den 1176 legalen Automaten des Landes (und an mindestens ebenso vielen illegalen) zum Teil ihre Existenzen zerstörten.

Die Wiener Wirtschaftskammer hingegen betonte bei ihrem aktuellen Gesuch, dass nur ein sehr kleiner Teil der Automatennutzer Suchtverhalten aufwiese. Auch sei das Problem der Spielsucht „in legalisierten Strukturen besser beherrschbar“, weshalb ein Verbot der Geräte praktisch unwirksam sei.

Strenge Regeln sollen gelten

Gerti Schmidt fordert jedoch nicht nur die erneute Legalisierung der Automatenspiele, sondern entsprechend strenge Regulierungen dazu. Ganz besonders soll künftig auf die Einhaltung der maximalen Einsätze, Gewinn- und Verlustmöglichkeiten geachtet werden.

Als das kleine Glücksspiel 1986 eingeführt worden war, habe es genau in diesem Bereich Probleme gegeben, da sich Betreiber schlicht nicht an die Regeln gehalten hätten.

Österreichischer Personalausweis

Spielautomaten sollen ID-Karten lesen können (Bild: Wikimedia)

Die neuen Limits sollen daher noch strenger sein. Einsätze pro Spiel sollen auf 20 Cent, der maximal mögliche Gewinn auf fünf Euro und der maximale Verlust pro Stunde auf 25 Euro begrenzt werden.

Um dies zu gewährleisten, sollen alle Geräte über biometrische Erkennung (Identifikations-Kartenlesegeräte) verfügen. Dadurch könne auch verhindert werden, dass Jugendliche spielten.

Darüber hinaus sollen Spieler ausschließlich mit Bargeld spielen können und alle Geräte gut sichtbar aufgestellt werden, damit auch die Betreiber einen besseren Blick auf die Spieler haben können.

Gerti Schmidt hofft, auf diese Weise das Glücksspiel wieder zu einer Unterhaltung in Lokalen zu machen, statt zu einer verpönten Hinterzimmer-Aktivität. Doch ob die Wiener Landesregierung sich der Sache annimmt und das kleine Glücksspiel gar wieder einführt, bleibt abzuwarten.