Dienstag, 30. April 2024

Niederlande: Berufungsgericht erklärt Lotterie-Fusion für rechtmäßig

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In den Niederlanden ist am Dienstag ein fast fünf Jahre andauernder Rechtsstreit über die Staatslotterie beendet worden. Ungeklärt war bisher, ob die 2015 beschlossene Fusion der zwei damals größten Lottogesellschaften des Landes, Staatsloterij und De Lotto, rechtmäßig sei.

Das Berufungsgericht für Handel und Industrie (CBb) hat die Rechtmäßigkeit der Fusion jetzt als oberste und letzte Instanz bestätigt. Das Urteil [Original auf Niederländisch] ist somit endgültig und lässt keine weitere Berufung zu.

Ein fairer Markt trotz kommendem Online-Glücksspiel

Im Laufe der Berufungsverhandlung waren in den Jahren 2018 und 2019 diverse Zeugen angehört und Beweismittel vorgelegt worden. Nun musste die Klägerin, die Spielerschutzorganisation De Stichting Loterijverlies, eine herbe Niederlage hinnehmen.

Die Richter des CBb entschieden, dass es an der vier Jahre zurückliegenden Fusion der Lotterieanbieter Staatsloterij und De Lotto nichts auszusetzen gebe. Der Vorwurf, dass durch die Fusion ein unfairer Wettbewerb entstehe, sei ungerechtfertigt. In der am Dienstag veröffentlichten Urteilsbegründung heißt es dazu:

Ebenso wie das Bezirksgericht Rotterdam ist das CBb der Ansicht, dass die von der ACM erteilte Lizenz beibehalten werden kann. Von der Fusion sind keine wesentlichen Wettbewerbsprobleme zu erwarten, auch nicht in der Zukunft, sobald es möglich sein wird, Online-Glücksspiel anzubieten.

Die Chronik eines Rechtsstreites

Die Fusion von Staatsloterij und De Lotto war erstmals am 7. Dezember 2015 abgesegnet worden. Die zuständige Aufsichtsbehörde, Autoriteit Consument & Markt (ACM), hatte damals erklärt, dass die Fusion keinerlei Auswirkungen auf den Glücksspielmarkt haben werde, und erteilte die nötige Glücksspiellizenz.

Unter der neuen gemeinsamen Marke Nederlandse Loterij sollten fortan die Glücksspiele Lotto, Eurojackpot, Miljoenenspel, Lucky Day, Klasloten und Toto betrieben werden. Die dritte Lottogesellschaft des Landes, die Goede Doelenloterij, Betreiberin der Postleitzahlen- und Freundschafts-Lotterie, sollte unabhängig bleiben.

Bevor die Fusion tatsächlich vollzogen wurde, hatte die Spielerschutzorganisation De Stichting Loterijverlies am 22. Januar 2016 jedoch Klage gegen die Entscheidung der ACM beim Bezirksgericht in Rotterdam eingereicht.

Die Stichting Loterijverlies vertritt nach eigener Angabe „die Opfer der Staatsloterij“. Damit bezieht sie sich auf den 2014 ans Licht gekommenen „Lotto-Skandal“, nach dem die Lottogesellschaft unter Angabe fehlerhafter Gewinnchancen zwischen 2000 und 2008 insgesamt 193.000 Kunden betrogen haben soll. De Stichting Loterijverlies wirft der Staatsloterij unter anderem vor, sich durch die Fusion einer möglichen Millionenstrafe entziehen zu wollen. Bislang ist nicht juristisch geklärt, ob die Gesellschaft ihre damaligen Kunden entschädigen muss.

Im März 2016 wurde die Fusion trotz der noch offenen Klage vollzogen. Am 27. Juli 2017 wies das Bezirksgericht in Rotterdam die Klage schließlich ab. Dagegen hatte De Stichting Loterijverlies beim Berufungsgericht für Handel und Industrie (CBb) die nun abgewiesene Berufung eingelegt.

Der komplexe Rechtsstreit dürfte somit jetzt ad acta gelegt werden. Keine der Parteien hat sich bisher öffentlich zum Urteilsspruch geäußert.