Samstag, 20. April 2024

Großbritannien: Neue Regelungen zu Glücksspiellizenzen und Kleinlotterien

Sparschwein rosa mit Münzen

Die britische Glücksspielkommission (UKGC) hat am Mittwoch auf Neuerungen innerhalb des geltenden Glücksspielregelwerkes hingewiesen. Die Änderungen, die seit gestern in Kraft sind, betreffen Lizenznehmer für Online-Glücksspiel sowie Organisatoren von Klein- und Wohltätigkeitslotterien.

Für die Lizenznehmer der britischen Glücksspielaufsicht [Seite auf Englisch], die auf verschiedenen internationalen Märkten gleichzeitig Online-Casinos betreiben, werde der Lizenzerhalt ab sofort vereinfacht.

Trennung von In- und Auslandsgeschäften

Künftig seien die Online-Anbieter nicht mehr verpflichtet, die UKGC über eine geographische Neuverteilung oder einen Wechsel ihres Schlüsselstandortes informieren.

So müsse beispielweise der Umzug von Büroflächen oder technischer Ausstattung ins oder im Ausland der Behörde gegenüber nicht mehr kommuniziert werden.

Im Fall internationaler Umstrukturierungspläne hätten die Lizenznehmer bisher jeweils im Vorfeld eine gebührenpflichtige Änderung ihrer britischen Lizenz beantragen müssen. Fortan sei die britische Lizenzierung von derartigen Veränderungen unabhängig.

Verbesserte Transparenz für Lottospieler

Für die Betreiber und Organisatoren sogenannter Klein- oder Wohltätigkeitslotterien gelten seit gestern ebenfalls neue Regelungen. Diese betreffen die Obergrenzen der Erlöse und Preise.

  • Der Maximalerlös pro Ziehung wird von 4 Mio. GBP auf 5 Mio. GBP angehoben.
  • Der kombinierte Jahreserlös wird von maximal 10 Mio. GBP auf 50 Mio. GBP erhöht.
  • Der Höchstpreis, den Teilnehmer gewinnen können, wird von 400.000 GBP pro Ziehung auf 500.000 GBP angehoben.

Darüber hinaus seien die Veranstalter der Lotterien fortan zu deutlich verbesserter Transparenz aufgefordert.

Für Spieler solle klar ersichtlich sein, welcher Anteil der Einnahmen an wohltätige Zwecke weitergegeben werde und welche Organisationen von den Geldern profitierten. Zudem müsse deutlich werden, welcher Anteil in Preisen ausgezahlt werde und welche Gewinnchancen für den Einzelnen bestünden.

Sarah Gardner, die geschäftsführende Leiterin der UKGC betonte:

Es ist sehr wichtig, dass den Konsumenten die nötigen Informationen zur Verfügung stehen, damit diese in Kenntnis aller Umstände entscheiden können, ob sie an einer Lotterie teilnehmen. Die Regeländerungen stellen sicher, dass Konsumenten Zugriff auf diese Informationen erhalten.

Die UKGC erklärte, dass ein Großteil der betroffenen Lizenznehmer, Veranstalter oder von den Erlösen profitierenden Wohltätigkeitsorganisationen sich bereits im Vorfeld mit den Änderungen einverstanden erklärt habe.

Weitere Änderungsvorschläge, die außerhalb der gesetzlichen Kompetenzen der Behörde lägen, seien an das zuständige Sport- und Kultusministerium weitergeleitet worden.