Mittwoch, 24. April 2024

Brandstiftung in Spielhalle: Angeklagte zu über 5 Jahren Haftstrafe verurteilt

Spielautomaten in Spielhalle

Eine 42-jährige Angeklagte ist heute vor dem Landgericht Ulm zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Der Frau wurde versuchter Mord in 14 Fällen vorgeworfen, weil sie im September 2020 ein Feuer in einer Spielhalle in Ehingen (Alb-Donau-Kreis) gelegt haben sollte.

Die Staatsanwaltschaft legte der Frau zur Last, durch den Brand den Tod der über der Spielhalle schlafenden Personen in Kauf genommen zu haben.

CasinoOnline.de hatte bereits zum Prozessauftakt im Januar 2021 über den Fall berichtet. Nach damaligem Sachstand ging die Staatsanwaltschaft von versuchtem Mord in neun Fällen aus. Nach Informationen der Deutsche Presse-Agentur (dpa) habe sich die Zahl im Laufe des Verfahrens auf 14 erhöht.

Die Staatsanwaltschaft hatte der ehemaligen Angestellten der Spielhalle überdies versuchte besonders schwere Brandstiftung und Unterschlagung vorgeworfen.

In ihrem Plädoyer forderten die Ankläger deshalb fünf Jahre und sechs Monate Haft. Laut dpa habe die Staatsanwaltschaft als Tatmotiv die Verdeckung einer anderen Straftat ausgemacht. So habe die Frau durch den Brand versucht, den Diebstahl von Dokumenten zu vertuschen. Diese soll sie zuvor gestohlen haben, um die mehrfache Unterschlagung von Spielhallengeldern zu verdecken.

Die Verteidigung habe sich zuletzt gegen eine Verurteilung wegen versuchten Mordes ausgesprochen. Wegen Brandstiftung und Unterschlagung habe sie aber eine mildere Strafe von unter zwei Jahren Haft gefordert.

Angeklagte zeigte sich geständig

Mit dem Urteil endet ein Prozess, der in den vergangenen Monaten viele Wendungen nahm. So hatte die Frau im Verfahren zunächst geschwiegen, im März durch ihren Verteidiger aber überraschend ein Geständnis verlesen lassen.

Dabei habe sie zugegeben, achtmal je 200 Euro aus einem Wechsler der Spielhalle entnommen und unterschlagen zu haben, berichtete die Schwäbische Zeitung. Mit dem Geld habe die Frau ihre Miete für August und September 2020 bezahlen wollen.

Als ihr klar geworden sei, dass die Unterschlagung durch eine anstehende Kassenprüfung auffallen würde, habe sie sich spontan dazu entschieden, den Ordner mit den Aufzeichnungen zu entwenden. Eigentlich habe sie nicht vorgehabt, in der Spielhalle ein Feuer zu legen.

Zufällig habe sie jedoch ihrem Keller einen Kanister mit Bioethanol gesehen. In der Spielhalle habe die Frau dann bewusst nur einen Teppich damit angezündet. Andere Einrichtungsgegenstände oder das Haus sollten nicht tangiert werden. Ihre Absicht sei gewesen, dass die Polizei die Spielhalle vorrübergehend schließe und sich die Kassenprüfung verzögere. Das Geld habe sie angeblich wieder zurückzahlen wollen.

Die Frau habe sich darauf verlassen, dass die Brandanlage des Hauses ausgelöst würde. Von einer Gefährdung der Bewohner des Obergeschosses sei sie nicht ausgegangen.