Freitag, 19. April 2024

Spielhallen-Brand: Ex-Mitarbeitern wegen neunfachen versuchten Mordes vor Gericht

Landgericht Ulm

Seit heute muss sich in Ulm eine 42-jährige Frau wegen neunfachen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung verantworten. Der ehemaligen Mitarbeiterin einer Spielhalle in Ehingen (Alb-Donau-Kreis) wird vorgeworfen, an ihrem Arbeitsplatz Feuer gelegt und damit den möglichen Tod von neun Menschen billigend in Kauf genommen zu haben.

Die Tat habe sich nach Angaben des Gerichts im September vergangenen Jahres ereignet. Damals habe die namentlich nicht genannten Angestellte in der Spielhalle mutwillig Feuer gelegt, um von eigenen Delikten abzulenken.

Vertuschung von Unterschlagungen

Die Anklage wirft der Frau vor, vor der Tat mehrfach Wechselgeld unterschlagen zu haben. Um den Diebstahl zu vertuschen, habe sie in jener Nacht Dokumente an sich genommen, die sie belastet hätten.

Damit deren Fehlen bei einer späteren Prüfung nicht auffalle, habe sie beschlossen, alle in der Spielhalle befindlichen Unterlagen zu vernichten. Zu diesem Zweck habe sie versucht, das belastende Material zu verbrennen.

Der Prozess hatte ursprünglich vor einer Woche beginnen sollen. Aufgrund mehrerer Corona-Infektionen im Frauengefängnis von Gotteszell, in dem sich die Angeklagte derzeit befindet, war der Auftakt um eine Woche verschoben worden.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau nun versuchten neunfachen Mord vor, da sie in Kauf genommen habe, dass andere Menschen bei dem Brand sterben. Dies hätte leicht geschehen können, wenn die Flammen auf die in dem Gebäude befindlichen Wohnungen mit ihren darin schlafenden Bewohnern übergegriffen hätten.

Dass dies nicht geschehen sei, sei lediglich dem Zufall zu verdanken. Nachdem das Feuer habe keine Nahrung finden können, sei es erloschen. Nur deshalb sei bei dem Brand niemand verletzt worden. Dafür sei in den Räumlichkeiten ein Schaden von etwa 5.000 Euro entstanden.

Die Angeklagte schweigt

Während der ersten Sitzung schwieg die Angeklagte zu den Vorwürfen. Stattdessen wies ihr Verteidiger die Anschuldigungen als haltlos zurück. Zugleich warf er Polizei und Staatsanwaltschaft einseitige Ermittlungen vor. Aufgrund dieser war die Frau im Oktober 2020 vorläufig festgenommen worden.

Allerdings sei auf der in der Spielhalle installierten Überwachungskamera lediglich zu sehen, wie das Feuer von einer nicht identifizierbaren Person gelegt werde. Daraus könne nicht unmittelbar geschlossen werden, dass es sich um die Angeklagte handele.

Der Prozess wird fortgesetzt. Mit einem Urteil wird Anfang März gerechnet. Bis dahin verbleibt die Beschuldigte in Untersuchungshaft.