Freitag, 26. April 2024

Raubüberfall auf Casino in Pfullingen: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen 19-Jährige

Pistole

Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat beim Landgericht Anklage gegen zwei 19-Jährige erhoben. Die Beklagten sollen im Jahr 2019 ein Casino im baden-württembergischen Pfullingen ausgeraubt haben.

Wie die Staatsanwaltschaft gestern mitgeteilt hat, habe sie Anklage wegen „gemeinschaftlichen schweren Raubes erhoben“:

„In rechtlicher Hinsicht wertet die Staatsanwaltschaft Tübingen die Tat als gemeinschaftlich begangener besonders schwerer Raub mit unerlaubtem Führen einer Schusswaffe.“

Beide Angeklagte befänden sich bereits in Haft.

Raubüberfall mit Schreckschusspistole und Messer

Die Tat soll sich am 8. Oktober 2019 ereignet haben. Kurz vor Mitternacht hätten die beiden Beschuldigten maskiert eine Spielhalle in Pfullingen betreten. Die dortige Angestellte hätten sie unter vorgehaltener Schreckschusspistole und gezogenem Messer gezwungen, die Kasse zu öffnen. Anschließend hätten sie das Casino mit den erbeuteten 1.000 EUR verlassen.

Einer der beiden soll dabei einen Schuss aus der Schreckschusspistole abgegeben haben. Die Angestellte sei unverletzt geblieben. Während einer der Mittäter seine Schuld zum Teil eingeräumt habe, schweige der andere zum Tathergang.

Einer Schreckschusspistole bediente sich auch ein Casino-Räuber, der in diesem Monat vom Landgericht Mosbach verurteilt wurde. Sein Fall hatte für Schlagzeilen gesorgt, weil er sich im vergangenen Jahr selbst der Polizei gestellt hatte, obwohl sein Casino-Raub bereits mehr als sieben Jahre zurücklag. Im Jahr 2011 hatte er ein Casino in Mosbach und eines in Haßmersheim ausgeraubt.

Die Polizei hatte den Täter nicht ermitteln können. Ihn selbst jedoch hätten die Taten psychisch schwer belastet. Eine Drogenabhängigkeit habe damals zur Geldnot und schließlich zum Raub geführt. Im Jahr 2019 sei es ihm aber endlich gelungen, seine Abhängigkeit erfolgreich zu bekämpfen. Seine positive „Entwicklung“ und das Geständnis veranlassten das Gericht dazu, ihn milde zu anderthalb Jahren auf Bewährung zu verurteilen.

Wie aus Medienberichten hervorgeht, sei der Überfall auf die Spielhalle in Pfullingen keinesfalls die erste Tat des Duos gewesen. Beide mutmaßlichen Täter seien bereits wegen Eigentums- und Gewaltdelikten bekannt. Bei einem der beiden soll es sich um einen Intensivtäter handeln. Er sei kurz nach dem Raubüberfall wegen eines anderen Gewaltdeliktes festgenommen worden.

Angesichts der Vortaten ist nicht davon auszugehen, dass die beiden Täter ein mildes Urteil erwartet. Ihnen könnte eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren drohen.