Donnerstag, 28. März 2024

Belgien: Neues Glücksspiel-Gesetz reformiert Online-Glücksspiel

Verfassungsgericht Belgien Außenansicht

Das belgische Verfassungsgericht hat am Donnerstag das Glücksspiel-Gesetz aus dem Jahr 1999 mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt. An dessen Stelle tritt nun ein neueres Glücksspiel-Gesetz, welches zwar bereits im April 2019 verabschiedet worden, dem ursprünglichen Gesetz aber untergeordnet und damit in der Realität wirkungslos geblieben war.

Wie die belgische Zeitung L’Écho berichtet [Seite auf Französisch], werde das neue Glücksspiel-Gesetz umfangreiche Auswirkungen auf den Online-Glücksspiel-Sektor haben. Das bisherige Gesetz sei auf diesen nämlich in vielen Punkten schlicht nicht anwendbar gewesen, da der große Online-Glücksspiel-Boom erst Jahre nach seinem Inkrafttreten erfolgt sei.

In Belgien können sich nicht nur die staatlichen Glücksspiel-Anbieter um eine Lizenz für das Online-Glücksspiel bewerben, sondern auch private im In- oder Ausland ansässige Firmen. Spieler haben daher im Vergleich zu einigen anderen Ländern in Europa ein sehr großes Angebot an legalen Glücksspiel-Webseiten. Über eine Online-Glücksspiel-Lizenz verfügen aktuell alle neun belgischen Spielbanken, 41 Betreiber von Online-Spielhallen und 26 Online-Buchmacher. Auf der Schwarzen Liste der Kommission hingegen sind 270 Anbieter gelistet, darunter auch bekannte Plattformen wie William Hill, Betfair, Interwetten und GGPoker.

Nur noch eine Spielkategorie pro Webseite

Ein Hauptziel des neuen Glücksspiel-Gesetzes sei, den Online-Glücksspiel-Markt „übersichtlicher“ zu gestalten und Spielkategorien klar voneinander abzugrenzen. Somit solle es in Zukunft keine Glücksspiel-Plattformen mehr geben, auf denen mehr als eine Art von Glücksspiel angeboten werde. Das bedeute, dass Online-Buchmacher, die weiterhin Sportwetten anbieten wollten, sämtliche andere Spielsparten entweder entfernen oder auf andere Webseiten auslagern müssten.

Verfüge ein Buchmacher beispielsweise auch über eine Lizenz für Online-Spielautomaten, müssten diese auf einer separaten Webseite angeboten werden. Die Webseiten dürften dabei nicht miteinander verlinkt sein, Spielern dürften keine seitenübergreifenden Kundenkonten ermöglicht werden und die URLs müssten sich maßgeblich voneinander unterscheiden.

Die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme sei viel diskutiert worden. Letztendlich habe das Gericht jedoch entschieden, dass die Trennung der Spielsparten bezogen auf die Bekämpfung exzessiven Glücksspiels wie eine Art „Bremse“ wirken könnte.

Es ist richtig, dass es im virtuellen Raum sehr einfach ist, von einer Webseite zur anderen zu wechseln, oder gleichzeitig mehrere Internetseiten auf demselben Computer zu öffnen. […] Tatsache ist jedoch, dass die Notwendigkeit, mehrere Webseiten zu öffnen und sich dabei auf jeder einzelnen ausweisen zu müssen eine Art Bremse für den Spieler darstellen könnte.

Darüber hinaus würden Spieler so weniger häufig mit Angeboten konfrontiert, nach denen sie ursprünglich gar nicht gesucht hätten, so die weitere Begründung des Gerichts. Wer eine Webseite betrete, um beispielsweise auf ein Sport-Event zu wetten, werde somit nicht durch ebenfalls verfügbare Spielautomaten abgelenkt.

Bankhalterspiele bleiben Spielbanken vorbehalten

Eine weitere Änderung durch das neue Glücksspiel-Gesetz sei, dass Online-Varianten der typischen Bankhalterspiele wie Roulette, Blackjack oder Baccarat künftig ausschließlich auf den Webseiten der konzessionierten Spielbanken angeboten werden dürften.

Die vielen Online-Spielhallen-Betreiber, die in der Regel eine Mischung aus Spielautomaten, Videopoker und Tischspielen anböten, müssten ihr Angebot somit verringern.

Pokerspiele hingegen dürfen auch weiterhin sowohl von den konzessionierten Spielbanken als auch von bereits lizenzierten Online-Poker-Rooms betrieben werden. Letztere haben sich wiederum ausschließlich auf Poker zu beschränken.