Donnerstag, 25. April 2024

BGH-Entscheidung könnte zur Klagewelle gegen Online-Casinos führen

Eine Frau mit einem Schild

Eine Leitsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes vom 27. Februar könnte zu einer Klagewelle gegen Online-Glücksspielbetreiber führen, die ihre Spiele in Deutschland ohne Erlaubnis anbieten.

Wie das Beck-Magazin „Heute im Recht“ berichtet, habe der 3. Strafsenat des BGH darin klagestellt, „dass das Veranstalten von Glücksspielen ohne behördliche Erlaubnis grundsätzlich nach § 284 StGB strafbar ist (…).“

Für internationale Online-Glücksspielfirmen, die sich in Deutschland bislang in einer rechtlichen Grauzone wähnen oder mit einer Lizenz aus einem anderen europäischen Staat in der Bundesrepublik operieren, hat die Einschätzung vermutlich besondere Signalwirkung.

Wie Alexander Münch, Rechtsanwalt der Leverkusener Kanzlei Lenné, in einem am Dienstag erschienenen Beitrag zur Entscheidung ausführt, verstoße:

„die Strafbarkeit gemäß § 284 in Verbindung mit dem aktuellen Glücksspielstaatsvertrag nicht gegen EU-Recht.“

Sollte demnach gerichtlich festgestellt werden, dass ein Online-Glücksspielbetreiber ohne Lizenz in Deutschland operiert und damit den Tatbestand der Veranstaltung von unerlaubtem Glücksspiel erfüllt, könnte der Glücksspielvertrag zwischen ihm und einem Spieler folglich als nichtig erachtet werden. Ein Verstoß gegen das gesetzliche Verbot könnte dann auch Erstattungsansprüche der Spieler begründen.

Grund zur Freude für Spieler?

Für die Spieler, die Geld bei Online-Sportwetten oder im Online-Casino verloren hätten, sei das Urteil „eine erfreuliche Entscheidung“, so Rechtsanwalt Münch, dessen Arbeitgeber Mandaten dabei unterstützt, verlorene Spieleinsätze von Zahlungsdienstleistern und Banken zurückzufordern.

In den vergangenen Jahren haben immer mehr deutsche Spieler gegen Zahlungsdienstleister geklagt, die Transaktionen zu Online-Glücksspielanbietern anboten. Das Ziel der Kläger: Einzahlungen mit der Begründung, die Überweisung verstoße gegen das Mitwirkungsverbot an unerlaubtem Glücksspiel, zurückerhalten. Nicht immer endeten die Zivilklagen zugunsten der Spieler. Erst kürzlich hatte das OLG München entschieden, dass Zahlungsdienstleister nicht verpflichtet seien, zu überprüfen, ob ein Glücksspiel in Deutschland verboten oder erlaubt sei.

In Anbetracht der Entscheidung lohne es sich für Spieler, gegen die Online-Glücksspielunternehmen zivilrechtlich vorzugehen. Ob Spieler die Leitsatzentscheidung schon bald als Möglichkeit ansehen, ihre Spielverluste gerichtlich einzuklagen, wird sich zeigen.

Sollte sich der Weg als erfolgreich erweisen, könnte unlizenzierten Online-Casino-Anbietern eine Flut von Klagen drohen.