Donnerstag, 05. Dezember 2024

Britische Behörde veröffentlicht Brexit-Checkliste für Glücksspiel­anbieter

Brexit Symbolfoto

Für Großbritannien und die EU rücken der Brexit und die Gefahr eines ungeregelten Ausstiegs immer näher. Um Glücksspielanbieter darauf vorzubereiten, hat die zuständige britische Kulturbehörde eine Checkliste veröffentlicht.

Richtlinien speziell für Glücksspielanbieter

Glücksspielbelange werden in Großbritannien vom Ministerium für Digitales, Kultur, Medien & Sport (DCMS) betreut. Dieses hat jetzt Informationen veröffentlicht [Seite auf Englisch], damit Glücksspielanbieter im Falle eines No Deal-Brexits vorbereitet sind.

In der Einleitung heißt es:

Wenn Sie im Glücksspielbereich tätig sind, nutzen Sie unsere 8 Punkte-Checkliste, um zu verstehen, was Sie tun müssen, um sich auf einen No Deal-Brexit vorzubereiten.

Das vom DCMS herausgegebene Statement soll Unternehmen dabei helfen, ihren Status in Punkto Brexit zu überprüfen. Darüber hinaus rät die Behörde allen Betroffenen, in den kommenden drei Wochen entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

Vier Kernbereiche, auf die Unternehmen achten müssen

Die Liste des Ministeriums konzentriert sich auf vier Bereiche, die die Glücksspielfirmen bei einem Brexit beachten müssen. Dazu zählen Fragen rund um die Angestellten, Datenspeicherung, das Angebot von Glücksspiel in Europa sowie den Import von Hardware aus der EU.

Angestellte

Das DCMS rät Unternehmen zu prüfen, ob Mitarbeiter für ihre im europäischen Ausland ausgeführten Tätigkeiten Visa oder Arbeitserlaubnisse der EU benötigen. Lägen diese Papiere nicht vor, könnte den Mitarbeitern der Zutritt oder die Arbeitsaufnahme in den entsprechenden Ländern verwehrt werden.

Gleichzeitig solle bei ausländischen Angestellten aus der EU und der Schweiz sichergestellt werden, dass sie sich um eine Niederlassungsberechtigung für Großbritannien bewerben, um ab dem 30. Juni 2021 weiterhin im Land leben zu dürfen.

Die Checkliste ist Teil einer Initiative der Regierung, mit der Unternehmen in ganz Großbritannien auf einen Brexit vorbereitet werden sollen. Die unter dem Titel „Get Ready for Brexit“ laufende Kampagne wurde im September gestartet. Sie wird von mehreren Ministerien koordiniert und für die in ihren Bereichen jeweils relevanten Branchen angepasst.

Außerdem sollten Unternehmen gewährleisten, dass ihre Angestellten die nötigen Papiere besäßen, um sich in der EU frei bewegen und bei Bedarf in einzelne Länder einreisen zu können. Beim Fehlen der entsprechenden Berechtigungen liefen die Betroffenen ansonsten Gefahr, mit einem Einreiseverbot belegt zu werden.

Daten

Unternehmen, die Spieler aus der EU bedienen und deren Daten speichern, werden aufgefordert, ihre Verträge und AGB zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um die Kundendaten weiterhin legal speichern zu dürfen. Andernfalls könnten die Anbieter gegen EU-Richtlinien verstoßen, woraufhin sie die Speicherung einstellen müssten.

Auch die Vorgehensweise bei der Buchhaltung internationaler Geschäfte könnte von einem No Deal-Brexit betroffen sein. Glücksspielanbieter sollten deshalb mit ihren Finanzabteilungen klären, inwieweit Anpassungen vorgenommen werden müssten, um weiter mit dem EU-Recht übereinzustimmen.

EU-weite Angebote (inklusive online)

Insbesondere beim Onlinegeschäft herrschen in der EU andere Standards als in Großbritannien. Die Behörde rät deshalb vor allem größeren Unternehmen, einen EU-Beauftragten zu ernennen, der sich speziell um diese Belange kümmert.

Um eventuelle EU-Strafen zu umgehen, sollten die betreffenden Firmen genau prüfen, auf welche Art und Weise sie ihre Online Glücksspiele in Europa vermarkten. Dazu zähle auch die Kontrolle des Urheberrechts von Inhalten, die sie online in der EU präsentieren.

Importfragen

Schließlich geht es um die Einführung von Hardware aus der EU. Nach dem Austritt des Landes könnten importierte Artikel mit Zöllen oder gar Beschränkungen belegt werden. Das DCMS rät deshalb allen Unternehmen, zu überprüfen, ob und wie sie benötigte Waren aus der EU weiterhin einführen können.

Gibraltar wird nicht thematisiert

Ungeklärt bleibt die Frage, wie sich Glücksspielfirmen mit einer Niederlassung in Gibraltar verhalten sollen. Wie Großbritannien würde auch diese britische Enklave in Spaniens Süden bei einem Brexit aus der EU fallen. Die DCMS-Checkliste geht darauf jedoch nicht ein, denn sie wendet sich lediglich an Glücksspielfirmen in Großbritannien.

Dabei wären die Auswirkungen eines Brexits für Gibraltar verheerend. Um weiterhin Zugang zum europäischen Markt zu erhalten, haben Anbieter wie Bet365 bereits angekündigt, ihre geschäftlichen Aktivitäten in Gibraltar zurückzufahren und stattdessen Standorte wie Malta auszubauen. Von einem Rückzug wären viele hundert Jobs in Gibraltar betroffen.