Dienstag, 23. April 2024

Britische Anwälte warnen vor Hausverlosungen

großes Haus im Grünen

Immer mehr britische Hauseigentümer entscheiden sich dafür, ihre Immobilie mithilfe einer Verlosung zu veräußern. Wie das Branchenmagazin EstateAgentTODAY am Montagmorgen berichtet hat [Seite auf Englisch], warnten Anwälte jedoch vor dieser Verkaufsmethode.

Die Londoner Rechtsanwältin Shilpa Mathuradas erklärte gegenüber dem Magazin, dass sowohl die Organisatoren des Losverkaufes als auch die Teilnehmer durch ein „legales Minenfeld“ wanderten.

Die Verlosungen erschienen auf den ersten Blick als Win-Win-Situation: Der ursprüngliche Eigentümer könne über Losverkäufe theoretisch mehr als den tatsächlichen Marktwert des Hauses einnehmen. Die Teilnehmer der Verlosung könnten im besten Fall eine Immobilie für wenige GBP Einsatz gewinnen.

Die Verlosung einer Immobilie fällt in Großbritannien grundsätzlich nicht unter das Glücksspielgesetz. Die britische Glücksspielaufsicht (UKGC) warnt jedoch, dass die Verlosung bei inkorrekter Durchführung auch als Lotterie eingestuft werden kann. In dem Fall greife das Glücksspielgesetz und dem Organisator könnten Strafen drohen, sollte dieser nicht die entsprechenden Abgaben leisten.

Ein Glücksspiel in mehrerlei Hinsicht

In der Realität scheiterten laut Mathuradas viele Hausverlosungen. Ein häufiges Problem sei, dass der Eigentümer nicht genügend Lose verkaufe, um eine angemessen hohe Summe für die Immobilie einzunehmen.

In diesem Fall erklärten die Organisatoren die Verlosung gern für ungültig. Dies wiederum sei für die Teilnehmer überaus ärgerlich. Als alternative Lösung vergäben die Veranstalter der Verlosung Sachpreise mit geringerem Wert oder Geldpreise.

Doch selbst wenn die Verlosung planmäßig beendet werde, berge sie für den Gewinner Risiken. Die Anwältin sagt:

Es ist wichtig zu bedenken, dass, nur weil Sie in einer Verlosung eine Immobilie gewonnen haben, dies nicht bedeutet, die Grundgewerbssteuer müsste nicht mehr bezahlt werden. Auch müssen Sie an weitere Folgekosten denken, so wie die Anwaltskosten, die bei Vertragsabschluss anfallen könnten.

Nicht zuletzt sollten sich die Teilnehmer der Verlosung die Frage stellen, warum ein Eigentümer diese Art des Verkaufes wähle. So könnte die Immobilie aufgrund nicht sofort ersichtlicher Faktoren auf dem realen Immobilienmarkt als „unverkaufbar“ gelten.

Eine schlechte Nachbarschaft, marode Bausubstanz und ähnliche Faktoren könnten hierbei eine Rolle spielen.