Freitag, 26. April 2024

Britische Werbeaufsicht verbietet Plüschtier-Werbung für Fluffy Favourites-Spielautomaten

Die britische Werbeaufsicht Advertising Standards Authority (ASA, Seite auf Englisch) hat eine Facebook-Werbeanzeige des Glücksspiel-Anbieters Gala Spins verboten. In dieser war unter Einsatz von Plüschtieren für den Internet-Spielautomaten Fluffy Favourites geworben worden. Wie die BBC heute berichtet hat, verstoße die Werbung nach Auffassung der ASA gegen Jugendschutz-Richtlinien.

Fluffy Favourites ist ein Online-Spielautomat des australischen Spieleentwicklers Eyecon. Das Spiel beinhaltet die Darstellung von Plüschtieren verschiedener Art, darunter Drachen, Goldfische, Schildkröten und Nilpferde, die als Symbole des Spielautomaten in eine Reihe gebracht werden müssen. Fluffy Favourites Fairground ist die dritte Version des Spiels aus dem Jahr 2017 und folgt auf seine Vorgänger Fluffy Favourites (2006) und Fluffy Too (2015).

ASA: Anzeige spricht Minderjährige an

Die Werbeanzeige vom August habe ein 8-sekündiges Video mit fünf Plüschtieren und dem Logo des Anbieters Gala Spins und des Online-Spielautomaten Fluffy Favourites enthalten. Die Anzeige habe zudem die Videounterschrift „Es ist eine Achterbahn der Niedlichkeit!“ beinhaltet.

Der Werbeaufsicht zufolge habe der Anbieter durch die Cartoon-ähnliche Darstellung der Anzeigen-Inhalte „in aller Wahrscheinlichkeit“ minderjährige Spieler ansprechen wollen. Die Anzeige sei daher „unverantwortlich“:

Glücksspiel-Werbeanzeigen dürfen nicht speziell Kinder oder Jugendliche ansprechen (…). Wir waren der Ansicht, dass die Anzeige für Kinder unter 18 Jahren besonders attraktiv sein dürfte und kamen daher zu dem Schluss, dass die Anzeige unverantwortlich ist und gegen den [Werbe-] Kodex verstößt.

Zielgruppe: Frauen zwischen 18 und 65

Gala Spins, das als LC International Ltd zum Glücksspiel-Giganten GVC Holdings gehört, habe inzwischen mitgeteilt, dass das Video aus Versehen gepostet worden sei. Es habe sich um ein überholtes Video gehandelt, so der Anbieter.

Die Zielgruppe der zugehörigen Werbekampagne seien weibliche Spieler zwischen 18 und 65 Jahren gewesen. Die Analysen der Kampagne hätten ergeben, dass keine der Facebook-Nutzerinnen, welche die Anzeige gesehen hätten, minderjährig gewesen sei. Die Anzeige sei zudem von allen Kanälen zurückgezogen worden.

In ihrer Entscheidung gab die ASA zu bedenken, dass das Alter der Facebook-Nutzer nicht überprüft werde. Da jeder Nutzer sein Alter selbst angeben könne, sei nicht sichergestellt, dass die Werbeanzeige nicht auch Minderjährigen gezeigt worden sei.

Die Werbeaufsicht habe demnach entschieden, dass die Anzeige in dieser Form nicht erneut erscheinen dürfe. Alle künftigen Werbeanzeigen für Glücksspiel dürften nicht auf Minderjährige ausgerichtet sein.