Sonntag, 28. April 2024

Landes­medienanstalt Saarland: Glücksspiel-Werbung eine große Herausforderung

Personen vorm Fernseher Fußballspiel Sofa Couch|Kind vorm Fernseher Hinterkopf

Gemäß dem heute in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag 2021 dürfen in Deutschland lizenzierte Online-Glücksspiel-Anbieter ab sofort auch über TV, Radio und Internet für sich werben. In einer gestern veröffentlichten Pressemeldung hat die Landesmedienanstalt des Saarlandes (LMS) die Wichtigkeit der nun geltenden Werberichtlinien betont.

Die Medienanstalt sehe sich vor große Herausforderungen gestellt, da die Überwachung der bundesweiten Glücksspiel-Werbung alleinige Aufgabe der saarländischen Medienanstalt sei.

Einige im Staatsvertrag enthaltenen Regelungen hätten bereits vor dessen Inkrafttreten gegolten. Beispielsweise war und ist Werbung für illegale Glücksspiele sowie Glücksspiel-Werbung, die sich an Minderjährige richtet, strikt verboten. Doch der Vertrag enthalte auch gänzlich neue Punkte, die die LMS nun berücksichtigen müsse:

  • Zwischen 6 Uhr morgens und 21 Uhr abends darf weder im Rundfunk noch im Internet Werbung für Online-Slots, Online-Poker und Online-Casinospiele geschaltet werden.
  • Die Werbung darf nicht suggerieren, dass Spieler die Ergebnisse eines Glücksspiels durch Geschick oder Strategien beeinflussen können.
  • Glücksspiele dürfen in der Werbung nicht als Lösung finanzieller Probleme oder Art des Geldverdienens dargestellt werden.
  • Die Glücksspielaufsichten sollen eng mit Strafverfolgungsbehörden, der Bundesnetzagentur, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, dem Bundeskartellamt und den Landesmedienanstalten kooperieren.

Enge Kooperation unerlässlich für einen gut regulierten Markt

Für die Landesmedienanstalt des Saarlandes sei insbesondere die Kooperation unter den Behörden von besonders großer Bedeutung. Laut Direktorin Ruth Meyer werde die LMS ihre Aufgaben sehr ernst nehmen. So habe insbesondere der saarländische Landtag mehrmals betont, wie wichtig es sei, „die Risiken und Gefahren von Glücksspielsucht ernst“ zu nehmen.

Der Landtag des Saarlandes erwartet, dass alle Aufsichts- und Regulierungsbehörden in Deutschland ihren Anteil dazu leisten, dass der weiteren Ausbreitung unerlaubter Glücksspiele konsequent entgegengetreten und diese so rasch und so umfassend wie möglich zurückgedrängt werden.

Die LMS werde die Erwartungen des Landtages erfüllen und ihre Aufsichtstätigkeit weiterhin entsprechend den geltenden Gesetzen ausführen. Wie viel Arbeit auf die LMS künftig zukommen wird, dürfte vor allem von der Anzahl der künftigen Lizenznehmer in Deutschland abhängen.