Donnerstag, 25. April 2024

Landesmedienanstalt Saarland will Online-Casino-Werbung verbieten

Landesmedienanstalt Saarland Gebäude Außenansicht

Die Landesmedienanstalt Saarland (LMS) hat eine Unterlassungsverfügung gegen zwei in Schleswig-Holstein lizenzierte Online-Casinos erlassen, die es den Betreibern verbieten soll, innerhalb der saarländischen Grenzen Werbung zu schalten. Wie die LMS am Mittwoch auf ihrer Webseite betont hat, handle es sich bei den beworbenen Angeboten um „nicht erlaub­nis­fä­hi­ges öffent­li­ches Glücks­spiel“.

Welche Unternehmen konkret von den Unterlassungsverfügungen betroffen sind, spezifiziert die Anstalt nicht. Es handle sich jedoch um zwei „marktstarke Anbieter von Online-Casino-Spielen“.

Da die in SH lizenzierten Online-Casinos jedoch nicht von Bewohnern des Saarlandes genutzt werden dürften, sei auch das direkte Bewerben ihrer Angebote innerhalb des Saarlandes unzulässig.

Auf der Webseite der Landesregierung von Schleswig-Holstein sind derzeit elf Lizenznehmer gelistet, die insgesamt 15 im Bundesland erlaubte Online-Casino-Webseiten betreiben. Die Lizenzen wurden erstmals im Jahr 2012 ausgestellt, nachdem Schleswig-Holstein beschlossen hatte, als einziges Bundesland das Online-Glücksspiel zu legalisieren.

Die Lizenzen sollten für sechs Jahre gültig sein und liefen dementsprechend Ende 2018 aus. Aufgrund des Fehlens eines gültigen Glücksspielstaatsvertrages, stellte das Land anschließend Übergangslizenzen aus. Diese sollen am 1. Juli 2021 vom Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag (GlüNeuRStV) abgelöst werden.

Die Realität sehe jedoch anders aus: Wer im Saarland oder auch in anderen deutschen Bundesländern den Fernseher einschalte, werde immer wieder auf die Glücksspielangebote der Online-Casinos hingewiesen.

So schalteten die Anbieter unter anderem über privatrechtliche Fernsehsender ihre Werbeanzeigen. Diese können in der gesamten Bundesrepublik empfangen werden.

Regionales Eingrenzen von Werbung (un)möglich?

Wie jedoch könnte die Unterlassungsverfügung konkret umgesetzt werden? Um zu verhindern, dass Bürger bundesweit mit Online-Casino-Werbung konfrontiert werden, müssten die Betreiber praktisch gänzlich auf TV-Werbung verzichten.

Bislang sieht die Lösung wie folgt aus: Jeder Werbespot, ob im Fernsehen oder Internet, wird von einem Hinweis begleitet:

Dieses Angebot gilt nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in Schleswig-Holstein.

In der Regel steht diese Botschaft am Ende eines Werbespots. Glücksspielgegner kritisieren vor allem, dass die Casinos eine möglichst kleine Schriftgröße wählten und der Satz nur sehr kurz eingeblendet werde.

Vorwurf an Lizenzgeber Schleswig-Holstein

Die LMS weist darüber hinaus darauf hin, dass das Werbeverhalten der Anbieter sogar gegen das Glücksspielgesetz Schleswig-Holsteins verstoße. Dieses diktiere den Lizenznehmern „Verhältnismäßigkeit“.

Während dies ein durchaus dehnbarer Begriff sei, werde schnell deutlich, dass die Menge der geschalteten Werbung keinesfalls als „verhältnismäßig“ beschrieben werden könne.

Von dieser Begrenzung ist in der Praxis aus Sicht der LMS nichts mehr zu spüren: TV-Werbung für Spielmöglichkeiten bei diesen Online-Casinos findet in einer viel zu großen Anzahl privater TV-Programme statt – und das auch zu Tageszeiten, in denen Kinder und Jugendliche besonders schutzbedürftig sind.

Ob die Unterlassungsverfügungen wortlos akzeptiert werden, scheint fraglich. Auch eine Reaktion der Landesregierung von Schleswig-Holstein steht noch aus.