Donnerstag, 25. April 2024

Casinos Austria leitet Eröffnung des ersten Casinos in Liechtenstein in die Wege

liechtenstein flagge

liechtenstein flagge

Im Fürstentum Liechtenstein könnte bald das erste Casino seit über 60 Jahren eröffnet werden. (Bildquelle)

Die österreichische Casinos Austria AG plant noch für dieses Jahr die Eröffnung des ersten Casinos im Fürstentum Liechtenstein. Entsprechende Räumlichkeiten wurden bereits erworben. Der Ausbau soll zeitnah starten, da die Eröffnung noch in diesem Jahr stattfinden soll. Wird Casinos Austria tatsächlich die entsprechende Lizenz gewährt, würde Liechtenstein zum ersten Mal seit über 60 Jahren wieder über eine Spielbank verfügen. Bis zur Abschaffung des Spielbankenverbots 2010 war Glücksspiel in Liechtenstein unter geltendem Recht verboten.

Grenzort könnte schon bald erstes Casino des Landes beheimaten

Als Standort hat man sich bei Casinos Austria für den kleinen Grenzort Schaanwald in der Gemeinde Mauren entschieden. Dieser liegt im Nordosten des Zwergstaates und nicht weit von der österreichischen Grenze entfernt. Das Casino soll als Teil des Pirandello Bürokomplexes seinen Betrieb aufnehmen. Über den Kauf entsprechender Anteile an dem Gebäude hatten sich die Casinos Austria AG und die ITW Group als Eigentümer bereits im letzten Jahr vertraglich geeinigt. Die Umbauarbeiten sollen schnellstmöglich beginnen, da die Eröffnung noch für dieses Jahr geplant ist. Der genaue Termin ist jedoch abhängig vom Erhalt der notwendigen Lizenz. Da diese erst mit Fertigstellung passender Räumlichkeiten beantragt und vergeben werden kann, ist Casinos Austria umso mehr daran interessiert, die Arbeiten in Schaanwald zügig voranzutreiben.

Geringe Steuerlast vs starke Konkurrenz

Trotz des bis 2010 geltenden Glücksspielverbots und der folglichen Inexistenz jeglicher Casinos auf Staatsgebiet, hatten die Liechtensteiner Bürger stets leichten Zugang zu Spielbanken außerhalb der eigenen Grenzen. Innerhalb einer 30-minütigen Autofahrt sind von Liechtenstein gut sechs Casinos im europäischen Ausland zu erreichen, darunter Häuser in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Dadurch sehen sich Neubewerber mit einer nicht zu unterschätzenden Konkurrenz konfrontiert. Der Vorteil für die Betreiber liegt jedoch in einer relativ geringen staatlichen Glücksspielabgabe, deren Einstiegssatz bei 17,5 % liegt.

Deutschland beliebtes Ziel für Spieler aus Liechtenstein

Aus Liechtenstein lassen sich mehrere deutsche Casinos bequem anfahren. Die Spielbank Lindau liegt weniger als eine Autostunde entfernt und auch das baden-württembergische Friedrichshafen ist ein beliebtes Ziel für Spieler aus Liechtenstein. In Konstanz gibt es ebenfalls eine Spielstätte, die gerne angefahren wird. In Österreich lockt vor allem das Casino Bregenz, das im Übrigen auch der Casinos Austria AG gehört. Die Schweiz vervollständigt das ausländische Angebot mit dem Casino Bad Raganz im Kanton St. Gallen und der Spielbank in der Region Davos im Kanton Graubünden.

Glücksspiel in Liechtenstein erst seit 2010 legal

Seit 1949 war Glücksspiel in Liechtenstein gesetzlich verboten. Erst 2010 einigte man sich im Parlament auf ein neues Glücksspielgesetz. Sollte dieses Jahr durch Casinos Austria die erste Spielbank im Fürstentum eröffnet werden, so würde damit eine Durststrecke von rund 68 Jahren beendet. Bereits 2011 hatte das Parlament die Vergabe einer Konzession beschlossen, allerdings lediglich einer einzigen für das ganze Land. Damals war es zu einem Rechtsstreit zwischen den beiden Bewerbern gekommen, der letztendlich zu großen Verzögerungen und keinem klaren Ergebnis führte. Die Beteiligten, der Liechtensteiner Geschäftsmann Wolfgang Egger und die Novomatic angehörige Casino Admiral AG, äußerten bereits Interesse an einer erneuten Bewerbung. Unter der revidierten Rechtslage ist nunmehr die Vergabe mehrere Konzessionen möglich.

Marktöffnung auch für  Online Casinos

Unter dem neuen Liechtensteiner Glücksspielgesetz (GSG) ist nicht nur der Betrieb von ortsgebundenen Spielbanken, sondern auch jener von Online Casinos zugelassen. In Artikel 1 des GSG wird Bezug genommen auf Gegenstand und Geltungsbereich des Gesetzes, der wie folgt definiert wird:

„die Zulassung und den Betrieb von Spielbanken sowie die Zulassung und Durchführung von Lotterien, Wetten, Geschicklichkeits-Geldspielen und Online-Geldspielen“

In der Verordnung über Online-Geldspiele (OGV) sind auch ausländische Anbieter aus dem europäischen Wirtschaftsraum als potenzielle Empfänger einer Bewilligung aufgeführt.