Donnerstag, 18. April 2024

Europäischer Glücksspielverband unterstützt Kampf gegen Geldwäsche

Geldscheine

Die Europäische Kommission hat am Dienstag in einer Pressemitteilung neue Verordnungen zur Verschärfung der Vorgaben im Kampf gegen die Geldwäsche (AML) vorgeschlagen. Der europäische Glücksspiel- und Wettverband, die European Gaming and Betting Association (EGBA), begrüßte die Empfehlung der Kommission gestern in einer offiziellen Stellungnahme.

Die EGBA sicherte ihre Kooperation mit allen relevanten Regulierungsbehörden zu, um die Geldwäsche in der EU zu bekämpfen. Zwar zielten die Vorschläge hauptsächlich auf Finanzdienstleister ab, es würden jedoch auch einige Änderungen für den Online-Glücksspielsektor erwartet.

Der Verband werde die zukünftigen Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen auf die AML-Compliance-Anforderungen des europäischen Online-Glücksspielsektors auswerten.

Um die bestmögliche Anwendung des AML-Regelwerks der EU zu gewährleisten, werde die EGBA eine Reihe sektorspezifischer Richtlinien für Europas Online-Glücksspielunternehmen vorbereiten. Diese Leitlinien würden später im Jahr 2021 veröffentlicht, so der Verband.

Die Direktorin der EGBA, Ekaterina Hartmann, erklärte:

Wir begrüßen die Bemühungen der Europäischen Kommission, den EU-Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche kontinuierlich zu verbessern. EGBA-Mitglieder wenden bereits die höchsten regulatorischen Standards bei der AML-Compliance an und setzen sich voll und ganz für die Bekämpfung der Geldwäsche im Online-Glücksspielsektor ein.

Diese Vorgaben sollten den europäischen Glücksspielunternehmen dabei helfen, die immer komplexer werdenden AML-Vorschriften einzuhalten, erklärte Hartmann weiter in ihrem Statement.

Besserer Schutz gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung

Geldwäsche sei eine klare und reale Bedrohung für Bürger, demokratische Institutionen und das Finanzsystem, erklärte die für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion zuständige Kommissarin Mairead McGuinness. Schlupflöcher für Kriminelle müssten geschlossen werden. Die Maßnahmen sollen die Integrität von Finanzsystem und Binnenmarkt schützen.

Der zentrale Punkt der Vorschläge der EU-Kommission sei die Einrichtung einer neuen Behörde zur Geldwäschebekämpfung. Diese Institution habe die Aufgabe, die Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung zu überwachen.

Darüber hinaus solle die Behörde die Aktivitäten der Ämter der einzelnen Mitgliedsstaaten koordinieren. Damit solle die Einhaltung der EU-Vorgaben gewährleistet werden.

Neben der Einrichtung einer zentralen Behörde wurden in dem gestern vorgelegten Paket folgende weitere Vorschläge unterbreitet:

  • eine Verordnung zur Geldwäsche-Bekämpfung, die auch die Bereiche wirtschaftliches Eigentum und Kundensorgfaltspflicht umfasst,
  • die Aktualisierung der Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
  • eine überarbeitete Ausgabe der Geldtransfer-Verordnung aus dem Jahre 2015, die die Rückverfolgung von Transaktionen mit Kryptowährung gewährleisten soll,
  • die EU-weite Barzahlungsobergrenze von 10.000 Euro, um es Straftätern zu erschweren, Geld zu waschen.

Das Legislativpaket werde nun das EU-Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Diskussion und endgültigen Genehmigung vorgelegt. Das Prozedere könne mehr als 18 Monate dauern, so die EGBA.

Nach der Verabschiedung sollen die Verordnungen sofort in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft treten und von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.