Samstag, 20. April 2024

Erlass des Innenministeriums stellt Bingo-Veranstalter vor hohe Hürden

Bingo

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Nach einem Erlass des Innenministeriums verändert sich die Bingo-Landschaft in Deutschland. In Zukunft dürfen nur noch Vereine, Feuerwehren oder Gastwirte Bingo-Spiele durchführen! (Bildquelle)

In Deutschland wird seit gefühlten Ewigkeiten über den Glücksspielstaatsvertrag aus dem Jahr 2012 diskutiert und gestritten. Im Bereich der Sportwetten sträubten sich die Länder lange gegen eine Auflösung ihres Monopols. Erst auf mehrfachen Druck der EU konnten sich die Bundesländer Ende Oktober dieses Jahres auf einen neuen Gesetzesentwurf einigen, der nun europarechtlich gute Chancen hat, da unbegrenzt Sportwetten-Lizenzen nur nach qualitativen Kriterien vergeben werden sollen. Nun beschäftigt sich das Innenministerium mit einem vor allem bei älteren Menschen beliebten Glücksspiel, Bingo.

Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten veröffentlichte seinen aktuellen Erlass zum Thema Bingo. Laut dem Glücksspielstaatsvertrag ist Bingo eine Sonderform der kleinen Lotterien. In Zukunft werden Veranstalter von Bingo-Spielen, die Geld für die Bingo-Karten nehmen, vor hohe Hürden gestellt. Wer kein Geld für die Karte nehme und Gewinne sponsere, der betreibe kein Glücksspiel. Viele Alten- und Pflegeheime veranstalten Bingo-Nachmittage oder Abende nur als Gedächtnistraining ohne Geldpreise. Sie sind von dem Erlass nicht betroffen.

Nur noch Vereine, Feuerwehren oder Gastwirte dürfen Bingo-Spiele durchführen

Der Erlass richtet sich stattdessen an gemeinnützige Vereine, Feuerwehren oder Gastwirte. Nur noch sie dürfen als Veranstalter auftreten. Allerdings dürfen sie nur noch höchstens drei Mal im Jahr mit Bingo-Spielen ihre Kassen aufbessern. Wie viele genehmigte Veranstaltungen in einer Gemeinde pro Tag stattfinden dürfen, hängt auch mit der Einwohnerzahl zusammen. Dazu müssen die Veranstalter ein Antrags- und Genehmigungsverfahren beim Ordnungsamt einleiten.

In Zukunft darf der Spieleinsatz nur noch höchstens sechs Euro betragen. Ein extra Eintritt darf nicht erhoben werden. Es müssen 30 Spielrunden garantiert sein, das sind dann im Endeffekt 90 Bingo-Spiele. Einzelgewinne dürfen höchstens 60 Euro wert sein. Geldauszahlungen sind unzulässig. Der Reinerlös, die Summe der Entgelte, die sich nach Abzug von Kosten, Gewinnsumme und gegebenenfalls Steuern ergibt, muss mindestens 25 Prozent der Summe der Entgelte betragen. Zudem muss der Reinerlös in voller Höhe ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Zwecke verwendet werden. Überschüsse oder Gewinne dürfen nicht erzielt werden.

Spiele mit 50 Cent pro Bingo-Karte müssen nur 14 Tage vorher angemeldet werden

Wenn das Entgelt pro Bingo-Karte nicht mehr als 50 Cent und die erwartete Entgeltsumme der Veranstaltung höchstens 500 Euro beträgt, muss ein Bingo-Spiel nur 14 Tage vorher schriftlich angemeldet werden. Hier gibt es keine Begrenzungen wie oft so ein Spiel pro Jahr veranstaltet werden darf. Aber auch hier gilt das gleiche für die Verwendung des Reinerlöses.

Viele Bingo-Veranstaltungen mussten in den letzten Wochen nach dem Erlass abgesagt werden. So auch beispielsweise in Parchim in Mecklenburg-Vorpommern. Detlev Hestermann, Fachbereichsleiter in der Stadtverwaltung von Parchim, erklärte gegenüber der Schweriner Volkszeitung:

„Wir sind keine Spielverderber. Es handelt sich allerdings um ein Glücksspiel, das genehmigungspflichtig ist. Und dazu gibt es hierzulande rigide Regeln. Eine Pauschalgenehmigung gibt es in Mecklenburg-Vorpommern nur für gemeinnützige Vereine. Sie müssen allerdings selbst Veranstalter sein, Bingo rechtzeitig vorher anmelden, eine Mindestausspielquote gewährleisten und den Erlös für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung stellen. Private Veranstalter dürfen hingegen nur mit Genehmigung vom Innenministerium Bingo spielen.“

Deutsche Spielbanken entdecken Bingo-Trend für sich

Die Stadtverwaltungen rechnen mit einem hohen bürokratischen Aufwand durch den Erlass. Bisher hatten sie mit den Bingo-Veranstaltungen gar nichts zu tun. Viele staatliche Spielbanken in ganz Deutschland haben in den letzten Monaten und Jahren den Trend Bingo auch für sich entdeckt. Sie verzeichnen große Besucherzahlen und freuen sich bestimmt über den Erlass des Innenministeriums. Vor allem die Bingo-Abende mit Radio- und TV-Moderator Michael Thürnau, der inzwischen vor allem im Norddeutschen Raum als „Bingobär“ bekannt ist, locken auch viele junge Bingo-Fans in die Spielbanken. Thürnau moderiert eigentlich die Umweltlotterie Bingo, die jeden Sonntagnachmittag im NDR-Fernsehen ausgestrahlt wird.

Bingo ist ein Lotteriespiel, das insbesondere im Vereinigten Königreich, auf den Philippinen und in den USA sehr beliebt ist. Das Spiel geht auf das Jahr 1929 und den Amerikaner Edwin Lowe zurück. Er soll auf einem Jahrmarkt in Georgia eine Gruppe von spanischen Spielern beobachtet haben, welche die gezogenen Zahlen mit getrockneten Bohnen abdeckten und bei Gewinn „Beano“ riefen. Als Edwin Lowe seine ersten Beano-Runden in New York veranstaltete, rief eine Gewinnerin im Eifer des Gefechtes „Bingo“. Dieser Namen gefiel Lowe besser. Beim Bingo kaufen die Mitspieler Lose oder Teilnahmecoupons, die mit einer Anzahl von Zahlen bedruckt sind. Ein Spielleiter zieht wie beim Lotto per Zufall aus einer Trommel Kugeln mit aufgedruckten Zahlen. Er ruft diese Zahlen aus, woraufhin die Teilnehmer sie auf ihren Spielkarten markieren, wenn sie die ausgerufenen Zahlen auf ihrem Teilnahmecoupon haben. Sobald der erste Teilnehmer auf seinem Los alle 5 Zahlen einer waagerechten oder senkrechten Reihe oder Diagonale markieren kann, ruft er laut Bingo.