Donnerstag, 25. April 2024

Änderung des Glücksspiel­gesetzes von Rheinland-Pfalz verworfen

Rheinland-Pfalz Landtag

In Rheinland-Pfalz ist ein Antrag auf Änderung des Landesglücksspielgesetzes verworfen worden. Am Mittwoch beschlossen die Regierungsfraktionen im Innenausschuss des Landtages, den Entwurf aufgrund der von Kritikern vorgebrachten Einwände vorerst nicht umzusetzen.

Die Sitzung des für das Glücksspielgesetz zuständigen Innenausschusses war von Befürwortern wie Gegnern der geplanten Änderung mit Spannung erwartet worden. Bei der per Videokonferenz durchgeführten Veranstaltung ging es um die Auswertung einer Expertenanhörung zum Entwurf des neuen Landesglücksspielgesetzes.

Größter Kritikpunkt der geplanten Neuregelung ist der geplante Mindestabstand zwischen den Spielhallen sowie zu Kinder- und Jugendeinrichtungen. Dieser soll laut Gesetz auf 500 Meter erhöht werden. Die Gegner befürchten, dass im Falle einer Umsetzung über die Hälfte der Spielhallen in Rheinland-Pfalz schließen müsste und bis zu 2.000 Arbeitsplätze verloren gehen könnten.

In den vergangenen Tagen waren neben Branchenvertretern auch Stimmen von Arbeitnehmern der betroffenen Unternehmen sowie der geschäftsführende Direktor des rheinland-pfälzischen Städtetages angehört worden.

Neben den Vertretern der Glücksspielunternehmen hatte sich der geschäftsführende Direktor des Städtetages von Rheinland-Pfalz, Michael Mätzig, im Namen der Kommunen ebenfalls gegen die Änderung ausgesprochen. Über die Gefährdung von Arbeitsplätzen hinaus befürchte er den Verlust wichtiger Steuereinnahmen und eine Verödung der Innenstädte, wenn viele Spielhallen schließen müssten.

Der SPD-Abgeordnete Michael Hüttner fasste deshalb während der Sitzung zusammen, dass sich im Rahmen der Befragung gezeigt habe, dass weitere rechtliche Aspekte geprüft werden müssten.

Keine Änderung vor der Landtagswahl

Als Konsequenz der im Innenausschuss getroffenen Entscheidung werde die Änderung des Landesglücksspielgesetzes nicht wie geplant in der Januar-Sitzung des Landtags thematisiert. Damit wird nicht mehr vor der Landtagswahl am 14. März über diese abgestimmt werden.

An der grundsätzlichen Notwendigkeit einer neuen gesetzlichen Regelung ließen auch die Kritiker keinen Zweifel aufkommen. So erklärte Monika Becker, innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag:

In den vergangenen Monaten haben wir intensiv über das Landesglücksspielgesetz beraten. Es ist absolut richtig, mit dem Gesetz einen klaren Fokus auf die Stärkung des Spielerschutzes und auf die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels zu legen. Wir wollen, dass Glücksspiel sicherer und transparenter wird.

Nun solle ein neuer Entwurf des Glücksspielgesetzes ausgearbeitet und dem Parlament vorgelegt werden. Dessen Verabschiedung könne nach der Wahl, voraussichtlich im Juni, erfolgen.