Freitag, 29. März 2024

Gauselmann-Gruppe erhält Erlaubnis zur Installation von „Face-Check“-System in NRW

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Über ein Ampelsystem wird die Zugangskontrolle beim Face-Check geregelt. (Bildquelle)

Die Gauselmann-Gruppe hat von den nordrhein-westfälischen Behörden jetzt die Zusage bekommen, seine Spielhallen mit dem sogenannten „Face-Check“-System auszustatten. Dazu werden Videokameras zur Gesichtserkennung von Besuchern angebracht. Auf Basis der biometrischen Aufnahmen sollen gesperrte oder minderjährige Personen erkannt werden. Die NRW-Datenschutzbehörde in Düsseldorf hat Gauselmann jedoch strenge Datenschutzbestimmungen mit auf den Weg gegeben. Noch in diesem Jahr sollen alle 82 Spielstätten in NRW über ein Face-Check-System verfügen. In Baden-Württemberg läuft die Testphase bereits seit längerem. Bisher konnten an den 18 Standorten Dank Face-Check 180 Zutrittsverweigerungen verzeichnet werden. Die Kosten für die Installation betrügen pro Spielhalle rund 25.000 Euro, erklärte Gründer und Vorstandssprecher Paul Gauselmann.

Ampelsystem regelt Eingangsbereich

Die Kameras sind auf dem neuesten Stand der Technik und scannen zunächst im Rahmen der Eingangskontrolle die Gesichter der Gäste. Das Gerät erstellt mit Hilfe der biometrischen Daten ein sogenanntes „Template“. Templates sind individuelle Profile, die auf Basis unveränderlicher Gesichtsmerkmale wie etwa Proportionen, Wangenknochen oder Mundpartie erstellt werden. Im Anschluss werden sie mit den Einträgen der bundesweiten Sperrdatei von Gauselmann verglichen, in der Spieler mit Spielersperren oder Hausverbot mit ihrem Template registriert sind. Das System erkennt die Übereinstimmung und übermittelt das Ergebnis an ein Ampelsystem, das die Schranke im Eingangsbereich dementsprechend öffnet oder blockiert. Templates, die unauffällig sind, werden nach 30 Sekunden wieder aus dem System gelöscht, heißt es weiter.

Besondere Schutzmaßnahmen für unter 25-Jährige

Das Face-Check-System erkennt jedoch nicht nur gesperrte Spieler. Es registriert auch Gesichtszüge, die auf eine Person unter 18 Jahre schließen lassen und sendet das entsprechende Signal an die Schranke. Das gelbe Ampelzeichen „alarmiert“ die Mitarbeiter, die dann den Ausweis des Gastes überprüfen. Laut Angaben des Unternehmens können so bis zu 99 % der nicht zugangsberechtigten Kunden erkannt werden. Zusätzlich erkenne das System auch die Gesichter von Besuchern, die jünger als 25 Jahre alt sind. Diese werden von den Mitarbeitern gezielt angesprochen und in einem vertraulichen Gespräch über die Gefahren und Risiken von Automatenspiel informiert. Fünf Spielhallen in Düsseldorf sowie zwei in Bielefeld arbeiten bereits mit dem Face-Check-System. Entwickler ist die Dresdner Gesichtserkennungsfirma Cognitec. Sie brauchte etwa 2 Jahre für die Fertigstellung der Geräte und Software.

Kein Freifahrtschein

Daniel Strunk, Sprecher der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, erklärte bereits in der Vergangenheit, dass man diesem System auf der Behörde nicht nur aufgeschlossen gegenüberstehe, sondern es auch durchaus kritisch sehe:

„Die Freiheit, sich in der Öffentlichkeit anonym zu bewegen, kann mit dieser Technik zerstört werden.“

Auf Grundlage der erhobenen Daten bestünde die Gefahr, den Aufenthaltsort einer Person zu einer bestimmten Zeit exakt zu bestimmen und nachzuverfolgen. Dennoch wolle man dem System eine Chance geben:

„Das uns von der Firma Gauselmann vorgelegte Face-Check-System kann in NRW eine datenschutzgerechte Lösung zur Eingangskontrolle von Spielhallenbenutzern darstellen, zu denen Spielhallenbetreiber verpflichtet sind.“

Die Auflagen für den Einsatz des Face-Checks beinhalten unter anderem die Einhaltung der Vernichtungsfrist von 30 Sekunden bei unbedenklichen Gesichtsmustern, das Verbot der Weitergabe an Dritte sowie die absolute Isolation der Templates ohne eine Verknüpfung mit anderen Informationen. Erfasst werden nur die digitalen Gesichtsprofile, keine persönlichen Daten wie Namen, wie es etwa bei einer Ausweiskontrolle der Fall wäre. Gauselmann schätzt, dass rund 20 % aller Kunden einer Zugangskontrolle per Ausweis widersprechen würden und das Spielaufkommen so drastisch zurückgehen dürfte. Zudem erwäge man auch eine Integration des Biometriksystems in die einzelnen Spielautomaten, was technisch durchaus möglich wäre.