Samstag, 11. Mai 2024

Trotz Gerichtsbeschluss und Stillstand: Hessen arbeitet weiter an Sportwetten-Lizenzen

Fußball im Netz vor blauem Himmel

Aufgrund eines Gerichtsbeschlusses des Verwaltungsgerichts Darmstadt kam das Lizenzvergabeverfahren für Sportwetten-Anbieter in Deutschland am 1. April 2020 erneut zum Erliegen. Das Regierungspräsidium, welches für das Erlaubnisverfahren zuständig sein sollte, hat jetzt jedoch erklärt, seine Arbeit trotz des schwebenden Verfahrens fortzuführen.

In einem Statement auf der Webseite des Präsidiums heißt es daher, dass alle bereits eingereichten Anträge auf Sportwetten-Lizenzen weiterbearbeitet würden.

Sollten einige der für das Erlaubnisverfahren geforderten Unterlagen fehlen, könnten Antragssteller diese nach wie vor nachreichen. Es sei jedoch ihnen überlassen, inwieweit sie sich aktiv in das Prozedere einbringen wollten.

Anfang des Jahres einigten sich die Länder auf den Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag (GlüNeuRegStV), der ab dem 1. Juli 2021 in Kraft treten und unter anderem den Online-Glücksspielmarkt in der Bundesrepublik Deutschland liberalisieren soll.

Der Vertragsentwurf sieht ebenfalls vor, dass Hessen bereits seit Beginn dieses Jahres Lizenzen an Sportwetten-Anbieter ausstellen darf. Die vorgesehene Obergrenze von 20 Lizenznehmern wurde vorerst aufgehoben.

Das Regierungspräsidium teilt mit, dass auch neue Lizenzanträge entgegengenommen und bearbeitet würden. Das Kostenrisiko liege jedoch aufgrund der Unsicherheit darüber, wann und ob die Lizenzen tatsächlich vergeben werden können, beim Antragsteller.

Gute Nachrichten gibt es auch für Buchmacher, die derzeit ohne eine Konzession Sportwetten anbieten und sich damit aufgrund der Gesamtumstände um die deutsche Glücksspielgesetzgebung in einer rechtlichen Grauzone befinden. Das Präsidium sagt:

Sportwettveranstalter, die einen Antrag auf Erteilung einer Sportwettkonzession beim RP Darmstadt eingereicht haben und Sportwetten anbieten, haben auch derzeit nicht mit einem Untersagungsverfahren wegen der Veranstaltung unerlaubten Glücksspiels durch das RP Darmstadt zu rechnen.

Lizenzvergabe nur eine Frage der Zeit?

Dass das Regierungspräsidium Darmstadt trotz des Gerichtsbeschlusses seine Arbeit am Erlaubnisverfahren nicht niedergelegt hat, deutet darauf hin, dass große Zuversicht besteht, dass die Lizenzvergabe früher oder später rechtmäßig erfolgen werden kann.

So hatte das Land Hessen am 30. April beim Verwaltungsgerichtshof Kassel eine offizielle Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt eingereicht.

Wie die zuständigen Richter in Kassel urteilen werden, bleibt vorerst jedoch abzuwarten. Das Präsidium hoffe aber „im Falle des Obsiegens“ auf „eine nahtlose Fortführung des Erlaubnisverfahrens“.

Es scheint daher, als wolle das Land Hessen keine weitere Zeit verlieren und dem Sportwetten-Stillstand in Deutschland endlich ein Ende setzen. Trotz des Kostenrisikos dürfte dies für die vielen Antragsteller einen Hoffnungsschimmer darstellen.