Samstag, 27. Juli 2024

Glücksspiel-Schlupfloch geschlossen: Belgien verfügt neue Regeln für Zeitungsläden

Zeitschriften in Zeitungsladen Zeitungsläden in Belgien sollen sich statt auf das Glücksspiel wieder auf ihr Kerngeschäft konzentrieren (Quelle:unsplash.com/Charisse Kenion)

Belgien geht mit der Einführung neuer Vorgaben für Zeitungsläden gegen ein Schlupfloch in der Glücksspiel-Gesetzgebung vor. Belgischen Zeitungskiosken ist das Aufstellen von Spielautomaten und Annehmen von Wetten als Nebentätigkeit erlaubt. Mittlerweile soll es sich bei vielen Verkaufsstellen jedoch um „Scheinbetriebe“ handeln, deren Hauptbetätigungsfeld das Glücksspiel ist.

Das in dieser Woche per Königlichem Erlass verabschiedete neue Regelwerk sieht einen deutlich strengeren Rahmen vor, in dem Kiosk-Betreiber Glücksspielprodukte anbieten dürfen. Hintergrund der Neuregelung ist auch die jüngste Übernahme von rund 170 Zeitungskiosken des nationalen Postunternehmens durch einen Glücksspielbetreiber.

Alte Zeitungen in Scheinbetrieben

Im Jahr 2010 entschied die belgische Politik, dass Betreiber von Zeitungskiosken Wettprodukte als Nebenverdienst in ihr Portfolio aufnehmen dürfen. Die Liberalisierung basierte maßgeblich auf den sinkenden Umsätzen der Läden durch die fortschreitende Digitalisierung des Medienmarktes. Auch ein über die Jahre deutlicher Rückgang der Zigarettenverkäufe führte dazu, dass Inhaber das Glücksspiel vermehrt als zusätzliche Einnahmequelle nutzten.

Dem belgischen Vizepremierminister und Justizminister Vincent Van Quickenborne zufolge soll sich die Glücksspielvermittlung in den Zeitungsläden mittlerweile jedoch vielerorts über Gebühr ausgebreitet haben. Er erklärte in dieser Woche:

Die Tatsache, dass Zeitungskioske Wetten als Nebeneinnahmen annehmen dürfen, wird als Schlupfloch missbraucht. Es gibt Zeitungsläden, in denen jedes Jahr mehr als 4 Millionen Euro gesetzt werden. Das sind schockierende Beträge.

Tatsächlich, so der Minister weiter, handele es sich bei vielen der Läden mittlerweile um Scheinbetriebe. Diese präsentierten zur Tarnung ihrer singulären Glücksspiel-Tätigkeit lediglich ein paar „alte Zeitungen in einem Zeitungsständer“.

Minister für mehr Spieler- und Jugendschutz

Besorgniserregend sei laut Van Quickenborne insbesondere, wie leicht zugänglich das Glücksspiel so gerade für junge Menschen geworden sei. Jüngsten Erhebungen zufolge hätten 42 % der Belgier zwischen 18 und 25 Jahren angegeben, während der Pandemie zum ersten Mal Glücksspiel ausprobiert zu haben.

Belgischer Minister Vincent Van Quickenborne

Minister Van Quickenborne (hier im Jahr 2011) begrüßt die Änderungen. (Quelle:flickr.com/World Economic Forum, licensed under CC BY-SA 2.0)

Gerade wer einen Zeitungsladen betrete, um sich beispielsweise Süßigkeiten zu kaufen, gerate schnell in Versuchung, aus Neugier auch mal entsprechende Angebote zu nutzen. Problematisch sei zudem, dass auch gesperrte Spieler in den Verkaufsstellen dem Problemspiel unkontrolliert nachgehen könnten.

Glücksspielbetreiber als Zeitungsverkäufer

Ende Januar hatte zudem Entscheidung des Postunternehmens Bpost, sein Einzelhandelsnetzwerk an den belgischen Online-Glücksspiel- und Spielhallenbetreiber Golden Palace zu verkaufen, heftige Kritik [Seite auf Niederländisch] ausgelöst.

So sprach beispielsweise die Ministerin für öffentliche Betriebe Petra De Sutter öffentlich von einem in „ethischer Hinsicht bitteren Beigeschmack“ des Verkaufs.

Auch Van Quickenborne erklärte in dieser Woche, dass die Übernahme der Ladenlokale durch den Glücksspielanbieter die Notwendigkeit strengerer Beschränkungen deutlich gemacht habe.

Konkret gelten in Belgien künftig folgende Vorgaben für Zeitungsverkaufsstellen, die auch Glücksspiel anbieten:

  • Gut sichtbar präsentiertes Angebot von mindestens 200 verschiedenen aktuellen Zeitschriften und Zeitungen. Jährlicher Umsatz aus dem Verkauf von mindestens 25.000 Euro.
  • Keine Wett- und andere Glücksspielangebote zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens.
  • Höchstens vier Spielautomaten im Ladenlokal, inklusive Computerterminals.
  • Glücksspiel auf maximal einem Fünftel der Ladenfläche, höchstens jedoch auf 10 m².
  • Angenommene Wetteinsätze eines Zeitungshändlers jährlich nicht mehr als 250.000 €.
  • Umsatz durch Wetten und Glücksspiele maximal 20 % des Gesamtumsatzes.
  • Maximal ein Fünftel der Innen- und Außenwerbung für Glücksspiele und Wetten, höchstens auf 3 m².

Die neuen Vorgaben seien in Absprache mit den Berufsverbänden der belgischen Zeitungshändler erarbeitet worden. Deren Mitglieder erfüllten die nun festgelegten Vorgaben ohnehin bereits zu 87 %. Die Branche habe sich bereits seit langem beunruhigt und verärgert über den unlauteren Wettbewerb der Scheinbetriebe gezeigt.

Die Glücksspiel-Neuregelung für Zeitungsläden tritt am 5. März in Kraft. Für einige Maßnahmen gilt eine Übergangszeit bis zum 1. Januar 2023. Bei Verstößen drohen Bußgelder und strafrechtliche Verfolgung.