Mittwoch, 24. April 2024

Oberverwaltungsgericht NRW gewährt Spielhalle Rechtsschutz bei sofortiger Schließung

OVG NRW ||||||||

OVG NRW

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat in einem Spielhallen-Fall entschieden. (Bild: ovg.nrw.de)

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) mit Sitz in Münster hat mit gestrigem Beschluss für die Rechtsschutzgewährung gegenüber einer Spielhalle entschieden. Mit dem Urteil wird die sofortige Schließung einer Spielhalle im Kreis Unna ausgesetzt.

Spielhallenbetreiberin klagt gegen Schließungsbescheid und bekommt Recht

Bei der Antragstellerin handelt es sich um eine Spielhallenbetreiberin aus Fröndenberg im Kreis Unna. Die Frau hatte keine der begehrten Zulassungen zum Weiterbetrieb ihrer Spielstätte erhalten. Eine solche Erlaubnis ist im Zuge der weitreichenden Veränderungen der deutschen Spielhallenlandschaft auf Basis des Mindestabstandsgebots aus dem am 1. Juli 2017 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag zwingend notwendig.

Das Mindestabstandsgebot verlangt eine bestimmte Distanz Abstand zwischen zwei Spielhallen und zu Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Die verlangten Abstände unterscheiden sich dabei von Bundesland zu Bundesland und betragen in NRW beispielsweise 350 Meter Luftlinie.

Lage der betroffenen Spielhalle in NRW

Lage der betroffenen Spielhalle (Bild: wikipedia.org)

Wenn zwei Spielhallen diesen Mindestabstand nicht einhalten, muss eine von beiden schließen. Im Fall der Antragstellerin befindet sich eine weitere Spielhalle in ungefähr 200 Metern Entfernung.

Beide Betriebe durften jedoch bis zum 30. November 2017 weiter geöffnet bleiben, da das Land NRW die eigentliche Übergangsfrist vom 1. Juli 2017 auf Basis der sogenannten Härtefallregelung für Bestandsspielhallen bis November ausgeweitet hatte.

Die zuständige Behörde in NRW, in diesem Fall auch gleichzeitig der Antragsgegner vor Gericht, hatte nach Ablauf des 30. Novembers 2017 der anderen Spielhalle die Erlaubnis zum Weiterbetrieb erteilt und nicht der Antragstellerin. Deren Antrag auf Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis wies die Behörde mit Verweis auf das Mindestabstandsgebot ab.

Stattdessen erhielt die Frau Anfang Dezember eine sofortige Schließungsverfügung. Sowohl gegen den Schließungsbescheid als auch gegen die erteilte Erlaubnis für die benachbarte Spielhalle hatte die Antragstellerin geklagt. Das OVG befand nun, dass sie damit korrekt gehandelt und ihr Recht auf effektiven Rechtsschutz genutzt habe.

Antragstellerin hat Recht auf Prüfung einer Negativentscheidung

Das OVG begründet seine Entscheidung damit, dass die Antragstellerin keine Gelegenheit erhalten habe, den ihr zugestellten negativen Erlaubnisbescheid vor dem Vollzug der Schließung gerichtlich prüfen zu lassen. Zusätzlich zu der Überprüfung durch ein deutsches Gericht müssten die Betroffenen eine Frist für eventuell anfallende Abwicklungstätigkeiten eingeräumt bekommen.

Das bedeutet, dass die Spielhalle nicht geschlossen werden darf, solange keine abschließende Entscheidung bezüglich der nicht erteilten Genehmigung gefällt worden ist.

Das OVG stellt die Spitze und damit letzte Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit in NRW dar. Eine Revision ist in bestimmten Fällen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich.

Was bedeutet effektiver Rechtsschutz?

Bei dem Konzept des sogenannten effektiven Rechtsschutzes handelt es sich um ein verfassungsmäßig vorgesehenes Grundrecht. Es garantiert dem Rechtsinhaber die Einschlagung des Rechtsweges vor deutschen Gerichten. Das bedeutet, dass die staatlichen Gerichte bei einer Inanspruchnahme des Rechtsschutzes dazu verpflichtet sind, eine Entscheidung gegen den Kläger auf Tatsachen- und Rechtsebene vollständig zu prüfen.

Das Konzept des effektiven Rechtsschutzes ermöglicht es somit, dass Privatpersonen und Unternehmen in Deutschland einen Fall in Zusammenhang mit einem Akt der öffentlichen Gewalt auf dem ordentlichen Rechtsweg verhandeln und prüfen zu lassen können.

Der aktuelle Fall ist eines von zahlreichen anhängigen Verfahren vor deutschen Gerichten und unterstreicht die befürchtete und schließlich auch eingetretene Klagewelle nach Inkrafttreten des Glücksspieländerungsstaatsvertrags.

Viele Betreiber haben zudem mit großer Unsicherheit zu kämpfen, da viele behördliche Entscheidungen immer noch nicht oder nur mit großen Verzögerungen getroffen worden sind. Schon allein aufgrund dessen sei den Spielhallenunternehmern eine längere Frist einzuräumen, so das Oberverwaltungsgericht in Münster.

Bestandsspielhallen dürfen unter bestimmten Umständen trotzdem geschlossen werden

Deutsche Spielhalle

Deutsche Spielhalle (Bild: vhw.de)

Von dem Urteil bleibt unberührt, dass Bestandsspielhallen trotzdem kurzfristig geschlossen werden können und zwar dann, wenn die Betreiber andere Verfügungen aus dem Glücksspielstaatsvertrag oder den Gesetzen auf Länderebene nicht einhalten.

Zu diesen Verstößen kann zum Beispiel die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Sperrzeiten zählen. In diesem Fall ist der Betreiber als unzuverlässig einzustufen und seine Spielhalle muss nicht weiter geduldet werden.

In Deutschlands bevölkerungsreichstem Bundesland NRW gibt es rund 4.000 Spielhallen. Ihre Zahl soll mit dem Mindestabstandsgebot um 60 bis 70 % verringert werden.