Freitag, 19. April 2024

Bericht: Schleswig-Holstein bereitet Steuer für Online-Casino­spiele vor

Online-Roulette

Beim Glücksspiel hat Schleswig-Holstein vor Jahren einen Sonderweg eingeschlagen. Auch bei der Besteuerung von Online-Casinospielen prescht Deutschlands nördlichstes Bundesland nun voran. Am Donnerstag reichte Regierung einem Bericht der Zeitung SHZ zufolge einen Gesetzentwurf für die künftige finanzielle Regulierung von Online-Casinos ein.

Seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages im vergangenen Juli sind Online-Casinos auch in anderen Bundesländern legal. Fast zeitgleich beschloss der Bundestag eine Steuer von 5,3 % auf Einsätze bei virtuellen Automatenspielen und Online-Pokerrunden.

Berücksichtigung von Online-Casinospielen

Der einheitliche Steuersatz betrifft jedoch nicht weitere Arten des Glücksspiels im Internet, beispielsweise Casinospiele wie Online-Roulette. In diesem Bereich ließ die Bundesregierung den Ländern frei Hand. Um der derzeitigen Ungleichbehandlung der unterschiedlichen Online-Anbieter sowie der terrestrischen Betreiber zu begegnen, wurde in Schleswig-Holstein der Gesetzentwurf ausgearbeitet.

Dieser sehe vor, dass monatliche Bruttospielerträge von bis zu 340.000 Euro mit 34 % besteuert würden. Zwischen 300.000 und 750.000 würden 39 % fällig, während für höhere Erträge ein Steuersatz von 44 % gelten solle.

Finanzministerin Monika Heinold habe der SHZ zufolge erklärt:

Mit dieser Regelung leisten wir einen Beitrag zur Steuergerechtigkeit. Der digitale Raum ist nicht frei von Regeln. Online-Casinobetreiber müssen sich ebenso am Steueraufkommen des Landes beteiligen wie analoge Unternehmen.

Wie stark der Staat von der Steuer profitiere, sei nach Auskunft der Landesregierung noch nicht abzusehen. Die Steuereinnahmen seien „derzeit nicht prognostizierbar“, zitiert die SHZ.

Besserer Ansatz in Schleswig-Holstein?

Mit der Bruttoertragssteuer wendet sich das Bundesland gegen die bundesweit angewandte Umsatzsteuerregelung. Gegen dieses Modell hatten Online-Glücksspielunternehmen heftig protestiert. Sie warfen der Regierung eine ungerechte Behandlung und unrechtmäßige Bevorzugung terrestrischer Anbieter vor.

Da ein Großteil der Online-Slots bis zu 96 % der getätigten Einsätze wieder ausschütte, führe eine Steuer von über 5 % automatisch zu Verlusten, so die Kritik.

Als Alternative nannten die Betreiber von Online-Glücksspiel und -Sportwetten eine Besteuerung anhand der Bruttospielerträge, wie sie in den meisten europäischen Ländern – und nun auch von Schleswig-Holstein – angewandt werde. Auf diesen Vorschlag ließen sich die Abgeordneten jedoch nicht ein.

Allerdings ist in der Steuerfrage das letzte Wort noch nicht gesprochen. Derzeit ist eine Beihhilfebeschwerde des Deutschen Sportwettenverbandes bei der EU-Kommission in Brüssel anhängig.

Von ihrem Urteil dürfte abhängen, ob die bundeseinheitliche Steuer von Bestand ist. Der nun von Schleswig-Holstein eingeschlagene Weg der Besteuerung von Bruttospielerträgen dürfte davon nicht betroffen sein.