Freitag, 26. April 2024

Protest in Ober­österreich: Spiel­automaten bald auch in Super­märkten und Bäckereien legal?

Linz Donau Stadt

In Oberösterreich steht heute eine Novelle des Glücksspielgesetzes zur Debatte. Der Sicherheitsausschuss des Landtages berät über die Frage, ob Spielautomaten künftig auch in öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten von Betrieben installiert werden dürfen. Gegen den möglichen Betrieb in Supermärkten, Kinos oder Bäckereien regt sich in dem Bundesland heftige Kritik.

Bisher sind Spielautomaten in Oberösterreich lediglich in gewerblich genehmigten Räumlichkeiten des Gastgewerbes erlaubt. Die Novelle sieht vor, diese Beschränkungen aufzuheben und auf öffentlich zugängliche Räumlichkeiten aller gewerblichen Betriebsanlagen auszuweiten.

Dies stößt bei Politikern auf Unverständnis. Michael Lindner, SPÖ-Klubobmann im oberösterreichischen Landtag, kritisierte:

Jeder weiß, dass einarmige Banditen das höchste Suchtpotential von allen Varianten des Glücksspiels haben. Deshalb ist es schlichtweg falsch, genau diese Glücksspielautomaten in Zukunft in allen Geschäften in Oberösterreich zuzulassen.

Er forderte den zuständigen Landesrat Wolfgang Klinger von der FPÖ auf, den „schweren Fehler in seiner Gesetzesnovelle“ zu korrigieren. Das Gesetz müsse dringend überarbeitet werden. Dies werde auch von Expertenseite angemahnt, so Lindner.

Ähnliches Unverständnis äußerte Grünen-Klubobmann Gottfried Hirz. Die Novelle sei ein „Rückschlag für den Spielerschutz„. Anstatt diesen zu stärken, werde das Zocken durch die Neuregelung erheblich erleichtert.

Anstatt die Präsenz der Spielautomaten auszuweiten, so SPÖ und Grüne, solle das kleine Glücksspiel in Oberösterreich ganz verboten werden. Wie das gehe, hätten Wien, Vorarlberg, Tirol und Salzburg bereits gezeigt.

Nicht nur Kritik aus der Politik

Die Abgeordneten sind mit ihrer Kritik nicht allein, denn auch Verwaltung und Polizei äußerten Bedenken. So fürchteten Polizeivertreter einen „Wildwuchs“ beim terrestrischen Glücksspiel, wenn die Anzahl der Spielautomaten stark zunehme.

Im Vorfeld der Entscheidung verteidigte Landesrat Klinger das Vorhaben. Er betonte, dass der Spielerschutz umfassend gewahrt bleibe. So sorgten strenge Zugangsbestimmungen dafür, dass beim Aufstellen eines Automaten im öffentlichen Raum die räumliche Trennung samt Zutrittskontrolle klar festgeschrieben sei. Da die Anzahl der Lizenzen und Geräte gleichbleibe, sei das Argument des gesteigerten Angebotes „an den Haaren herbeigezogen.“

Die Arbeiterkammer Oberösterreich gab zu bedenken, dass das Aufkommen der Geräte in Einkaufszentren oder Kinos besonders für Minderjährige gefährlich sei. Schon allein aus diesem Grund sei die Novelle abzulehnen.

Auch Behördenvertreter sehen das Projekt kritisch. So lehne das Finanzamt die Novelle aus „Spielerschutzgründen in der vorgesehenen uneingeschränkten Form ab“. Ob die Aufweichung der bestehenden Regelung tatsächlich geändert wird, hängt nun vom Sicherheitsausschuss des Landtages ab.