Donnerstag, 25. April 2024

Täter oder Opfer? Mutmaßlicher Spielhallen-Räuber in Dortmund vor Gericht

Autoinnenraum Fahrer

Seit Montag muss sich ein 26-jähriger Mann vor dem Landgericht Dortmund verantworten, weil er 2017 an einem Spielhallen-Überfall im nordrhein-westfälischen Selm beteiligt gewesen sein soll. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, nach dem Raub, bei dem eine Mitarbeiterin leicht verletzt wurde, das Fluchtfahrzeug gefahren zu haben. Der Mann bestreitet die Tat: Tatsächlich sei er von den drei Haupttätern hereingelegt worden.

Angeklagter wandte sich an die Polizei

Am 26. Februar 2017 überfielen drei maskierte Männer eine Spielhalle im Selmer Stadtteil Bork und entkamen zunächst unerkannt mit einer Beute in Höhe von rund 2.000 Euro. In ihrer daraufhin veröffentlichten Pressemitteilung teilte die Polizei mit:

Sie forderten die Herausgabe von Bargeld und griffen die zu dem Zeitpunkt alleine in der Spielhalle befindliche 21-jährige Angestellte aus Dortmund an. (…) Die Angestellte wurde bei dem Überfall leicht verletzt. (…) Täter waren bei Tatausführung maskiert. Sie wurden wie folgt beschrieben: drei deutschsprachige Männer, zirka 160-165 cm groß und dunkel gekleidet.

Bereits einen Tag nach der Tat ging ein Hinweis auf die Täter bei der Polizei ein. Es handelte sich um drei Minderjährige. Bei dem Hinweisgeber hatte es sich um den 26-Jährigen gehandelt, dessen Beteiligung an der Tat nun in Dortmund geklärt werden soll.

Laut Anklage soll er seine mutmaßlichen Mittäter als Fluchtwagenfahrer unterstützt haben.  Tatsächlich, so Medienberichte, habe der Mann über seinen Verteidiger verlauten lassen, die Räuber nach dem Überfall in seinem Wagen mitgenommen zu haben. Allerdings nicht als Komplize, sondern in absoluter Unkenntnis des Überfalls.

Belastungseifer aus Rache?

So sei er kurz zuvor telefonisch darum gebeten worden, einen Bekannten in Bork mit dem Auto abzuholen. Vor Ort seien die Täter ins Auto gesprungen und hätten ihn angewiesen, „aufs Gas zu treten“, so der Anwalt. Sein Mandant habe sofort realisiert, dass hier etwas nicht mit rechten Dingen zugehe und die Jugendlichen nach wenigen Hundert Metern aus dem Auto geworfen.

Die Zahl der polizeilich erfassten Raubüberfälle auf Spielhallen in Deutschland ist seit Jahren rückläufig. Nach einem absoluten Höhepunkt im Jahr 2012 mit 1.315 Fällen sanken die erfassten einschlägigen Straftaten beinah kontinuierlich auf den niedrigsten Wert von 263 Spielhallenüberfällen im Jahr 2020. Der starke Rückgang im Vergleich zu 373 Fällen im Vorjahr dürfte jedoch auch maßgeblich auf die Pandemie-bedingten Schließungen zurückzuführen sein.

Laut dem Angeklagten hätten sie gedroht, ihn zu belasten, sollte er sie der Polizei melden. Tatsächlich hatten sie in den folgenden Vernehmungen angegeben, dem Mann 50 Euro für seine Tätigkeit als Fluchtwagenfahrer in Aussicht gestellt zu haben. Offenbar mit einer Glaubwürdigkeit, die die Staatsanwaltschaft veranlasste, Anklage zu erheben, obwohl der mutmaßliche Fahrer die Ermittler selbst auf die Spur der Täter gebracht hatte.

Bereits zum gestrigen Prozessauftakt scheint sich das Blatt jedoch zugunsten des 26-Jährigen gewendet zu haben. So sagte als erster Zeuge einer der bereits verurteilten Spielhallen-Räuber aus. Medienberichten zufolge habe er auf den Angeklagten gezeigt und mitgeteilt, dass „der da“ nichts mit dem Überfall zu tun gehabt habe. Alle vorherigen Behauptungen seien aus Rache für den „Verrat“ erfolgt. Der Prozess wird fortgesetzt.