Samstag, 27. Juli 2024

Polizeigewalt in illegaler Spielhalle: Acht Beamte in Wien vor Gericht

Blut im Waschbecken

Acht Polizeibeamte müssen sich seit gestern in einem Fall von Polizeigewalt vor dem Wiener Landesgericht verantworten. Der Vorfall hatte sich im Jahr 2019 bei einem Einsatz ereignet, bei dem es unter anderem um illegales Glücksspiel gegangen war. Wie Videoaufnahmen belegen, hatten zwei Polizisten einen 29-jährigen Mann misshandelt und verletzt. Weitere Angeklagte sollen in der Folge versucht haben, die Tat zu vertuschen.

Prellungen, Schmerzen und Nasenbluten

Laut Anklage waren die Polizisten in der Nacht zum 13. Januar 2019 wegen einer Schlägerei in einer Gaststätte im Wiener Sonnwendviertel im Einsatz. In dem Lokal, in dem die Beamten auch auf illegale Spielautomaten gestoßen seien, habe es eine Auseinandersetzung zwischen den beiden einzigen Anwesenden gegeben.

Ein 37-jähriger Beamter habe einen der beiden gegen die Wand gedrückt und mit einem Kniestoß in den Unterleib malträtiert. Nachdem der 29-jährige zu Boden gegangen sei, habe der Beamte weiter auf ihn eingeschlagen. Während des Übergriffs habe er den Mann aus dem Nordkaukasus beschimpft und bedroht:

Ihr scheiß Tschetschenen [sic!] gehört’s alle abgeschoben (…) Du brauchst einen Haufen Beweise für die Schläge.

Nachdem der Polizist von dem Opfer abgelassen habe, sei sein 29-jähriger Kollege auf den Mann losgegangen und habe ihm einen Faustschlag ins Gesicht verpasst.

Durch die die Misshandlungen habe das Opfer eine Schädelprellung, Prellungen an Brustbein,  Unterarm und Nase erlitten sowie Nasenbluten und Schmerzen im Unterleib davongetragen.

Hauptangeklagter hatte „schlechten Tag“

Den sechs weiteren am Einsatz beteiligten Polizisten wirft die Staatsanwaltschaft vor, während der Übergriffe nicht eingeschritten zu sein. Auch in den Einsatzberichten seien die Taten verschwiegen worden.

Als der Mann in den folgenden Tagen auf der Wache wiederholt versucht habe, Anzeige gegen die Polizisten zu erstatten, sei ihm dies von denselben Beamten verwehrt worden. Einmal mit dem Hinweis, dass doch „jeder mal stolpere“.

Dass es erst jetzt zum Prozess kommt, liegt Medienangaben zufolge auch daran, dass die Tat lange nicht verfolgt worden sei. So habe die zuständige Staatsanwaltschaft erst im Juli 2020 Kenntnis von den Vorwürfen gegen die Beamten erlangt. Kurz zuvor seien einer Tageszeitung Aufnahmen einer Überwachungskamera zugespielt worden, auf denen der Vorfall dokumentiert sei.

In ihren Einlassungen hatten die Angeklagten übereinstimmend erklärt, dass sich das Opfer unkooperativ, provokant und aggressiv verhalten habe. Der 37-jährige Hauptangeklagte wies zudem darauf hin, aufgrund privater Probleme „nicht gut drauf“ gewesen zu sein. Er habe einen „schlechten Tag“ gehabt und „im Eifer des Gefechts die Beherrschung verloren“.

Die Verteidigung argumentiert mit einem bis dato einwandfreien Leumund der aktuell vom Dienst suspendierten Hauptangeklagten und bittet um Milde. Bei Verurteilung wegen Amtsmissbrauchs drohen in Österreich Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis fünf Jahren. Eine Strafe ab 12 Monaten hätte die Entfernung aus dem Polizeidienst zur Folge.

Der Prozess wird fortgesetzt, die Urteile könnten bereits morgen fallen.