Mittwoch, 13. November 2024

Schweizer Kanton Schaffhausen: Teil der Spielbankenabgabe fließt in Suchtprävention

Schweizer Flagge

Der Schweizer Kanton Schaffhausen gleicht seine Regelungen in Bezug auf das Glücksspiel an die Bundesgesetzgebung an. Am gestrigen Montag hat der Kantonsrat das kantonale Einführungsgesetz zum Bundesgesetz abgesegnet, berichtet Bluewin.

Da die Glücksspiel-Regulierung in der Schweiz komplex sei und sowohl auf Bundesebene als auch interkantonaler und kantonaler Ebene individuelle Vorgaben bestünden, hätten Angleichungen vorgenommen und bisher fehlende Vorgaben erlassen werden müssen.

Zugelassen sind nach dem Schweizer Bundesrecht derzeit Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele, die den sogenannten „Großspielen“ zugerechnet sind, sowie Kleinspiele wie lokale Sportwetten, kleine Pokerturniere und Kleinlotterien.

Bewilligungsfrei sollen Tombolas bleiben, solange die Summe aller Einsätze den Betrag von 10.000 CHF (9.012 Euro) nicht übersteigt. Ein Novum ist die Vorgabe in Bezug auf Unterhaltungsspielautomaten wie Flippergeräte und Fahrsimulatoren. Für diese Geräte soll von jetzt an keine Bewilligungspflicht mehr bestehen.

Spielbankenabgabe für Gesundheit und Suchtprävention

Die Schweizer Gemeinden sollen bis auf weiteres ein Drittel der Spielbankenabgabe erhalten. Für den Kanton Schaffhausen bedeutet dies, dass jährlich rund 4 Mio. CHF (3.598.902 Euro) in den in den Lotteriegewinnfonds fließen.

Der Kantonsrat Schaffhausen entschied, dass 20 % der Abgaben in den Fonds zur Suchtprophylaxe und Förderung der Gesundheit fließen sollen. Ob dies längerfristig bestehen bleibe, sei derzeit noch nicht klar, so Bluewin.

Hintergrund der Regelungen ist das Schweizer Geldspielgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist und die Verwendung der Reingewinne aus den Großspielen, online sowie offline, regeln soll.

Die Kantone sind dazu verpflichtet, die Verteilung der Mittel an die zuständigen Stellen zu organisieren. So ist in der Verordnung über den gemeinnützigen Fonds (VGF) vom 9. Dezember 2020 festgelegt:

[…] Aufgrund dieser Vorgaben des Bundes erliess der Kantonsrat am 2. November 2020 das Lotteriefondsgesetz (LFG, ABl 2020-11-06). Dieses sieht vor, dass der Kanton zur Verwaltung der Reingewinne aus den Lotterien und Sportwetten vier Fonds führt, nämlich einen Gemeinnützigen Fonds (der dem bisherigen Lotteriefonds entspricht), einen Sportfonds, einen Kulturfonds und einen Denkmalpflegefonds. […]

Das Gesetz überlasse es aber dem Regierungsrat, zusätzliche Voraussetzungen und Ausnahmen von den gesetzlichen Voraussetzungen festzulegen, heißt es weiter in der Verordnung. So ist es für den Kanton Schaffhausen möglich, besonderen Fokus auf die Suchtprävention zu legen.