Samstag, 20. April 2024

Unzulässige Sportwetten: Schwedens Glücksspiel­aufsicht verwarnt Betsson

Schiedsrichter

Die schwedische Glücksspielbehörde Spelinspektionen hat den Sportwetten-Anbieter Betsson Nordic Ltd verwarnt. Der Online-Buchmacher soll unzulässige Wetten auf ein Fußballspiel angeboten haben. Dies teilte die Behörde am Montag in einer Presseerklärung [Seite auf Schwedisch] mit.

Das von Spelinspektionen angeführte Vergehen beziehe sich auf ein Fußballspiel, das am 20. Mai 2021 zwischen Malmö FF und Elfsborg FC ausgetragen worden sei. Die Aufsichtsbehörde habe einen Hinweis erhalten, dass Betsson Wettmärkte angeboten habe, die gegen die Integritätsregeln verstoßen hätten.

So sollen für besagtes Fußballspiel Wetten auf Strafen für Regelverstöße angeboten worden sein. Konkret habe es sich dabei um Wetten auf einen Elfmeter gehandelt. Nach den Vorgaben des schwedischen Glücksspielgesetzes sei dies jedoch nicht zulässig.

Wetten auf Regelverstöße sind nicht erlaubt

Mit den Änderungen des Glücksspielgesetzes von 2020 verbot Spelinspektionen lizenzierten Buchmachern, Märkte für Regelverstöße wie Platzverweise, Elfmeter und gelbe Karten im Fußball anzubieten.

Die Maßnahme wurde als Integritätsschutz eingeführt. Er soll die schwedischen unteren Ligen und Amateurfußballligen davor schützen, Opfer von Wettmanipulation und Korruption zu werden.

Keine Geldstrafe für Betsson

Als Reaktion auf seinen Verweis habe Betsson eingeräumt, dass auf seiner Online-Plattform etwa 3.000 SEK (300 €) an Wetten angenommen worden seien, die gegen die Marktregeln verstoßen hätten.

Die Wetten auf den Elfmeter seien Teil einer Kombiwette gewesen. Besagtes Angebot habe von einem Drittanbieter und nicht von Betsson gestammt, verteidigte sich der Buchmacher. Das Unternehmen sei daher der Ansicht gewesen, dass die Wetten nicht im Widerspruch zu den geltenden Regeln gestanden hätten.

Dennoch seien die Tipps umgehend für ungültig erklärt worden. Zudem seien die Einsätze an die Spieler zurückgezahlt worden. Betsson betonte, dass seine Sportwetten-Plattform überarbeitet worden sei, so dass nun keine ähnlichen Wetten mehr möglich seien.

Darüber hinaus habe der Buchmacher seinen Drittanbieter angewiesen, alle ähnlich gestalteten Wettmärkte für seine Angebote zu entfernen, um zukünftige Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Spelinspektionen betrachtete die geringen Umsätze auf diesen Märkten als „mildernden Faktor“, ebenso wie die Tatsache, dass die Wetten für ungültig erklärt worden seien. Zudem habe Betsson sofort Maßnahmen ergriffen.

Ein weiterer mildernder Faktor sei das hohe Niveau des Spiels, bei dem

das Risiko einer unzulässigen Beeinflussung von Spielern und Schiedsrichtern geringer einzuschätzen ist als in bestimmten anderen Zusammenhängen.

Aufgrund dieser Faktoren erklärte Spelinspektionen, dass Betsson ausreichend gehandelt habe. Eine Verwarnung als Sanktion sei daher ausreichend.