Freitag, 26. April 2024

Casino-Gewinn verschwiegen: Schweizer Gericht verurteilt Sozialhilfe­empfängerin

Frau signalisiert schweigen Die Frau hatte der Behörde einen Casino-Gewinn verschwiegen (Quelle:pixabay.com/JerzyGorecki)

Ein Casino-Gewinn in Höhe von 9.000 CHF (rund 8.600 EUR) hat dafür gesorgt, dass sich eine Schweizerin in dieser Woche vor Gericht verantworten musste. Die Sozialhilfeempfängerin hatte es versäumt, das Zusatzgeld bei der zuständigen Behörde anzugeben. Vor Gericht gab die dreifache Mutter an, nicht gewusst zu haben, dass sie das Sozialamt über den Gewinn hätte informieren müssen.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Wie schweizerische Medien in dieser Woche berichteten, lebe die nun Verurteilte mit ihren drei Kindern am Existenzminimum. Entsprechend groß sei die Freude gewesen, als ein Casino-Besuch der 35-Jährigen aus dem Aargau einen Gewinn von 9.000 Franken beschert habe.

Geldnoten Schweizer Franken

Der Casino-Gewinn hatte 9.000 CHF betragen (Quelle:pixabay.com/cosmix)

Dass sie diesen Gewinn nicht bei der Sozialbehörde, von der sie Unterstützung beziehe, gemeldet habe, sei ihr dann zum Verhängnis geworden. Erschwerend sei hinzugekommen, dass sie auch eine Erbschaft verschwiegen habe. In dieser Woche habe die Verhandlung vor einem Gericht im Aargau stattgefunden.

Im Gespräch mit einer Reporterin des Senders Tele M1 habe die Frau angegeben, dass der Fall sie emotional sehr belaste. Heute sei ihr bewusst, dass es ein Fehler gewesen sei, den Casino-Gewinn nicht anzugeben. Zum damaligen Zeitpunkt habe sie jedoch nicht um die Konsequenzen ihrer Handlungen gewusst. Sie bereue das Geschehene sehr.

Der Schweizer Strafrechtler André Kuhn führt Tele M1 gegenüber aus, dass das Gericht nicht umhergekommen sei, die Frau zu verurteilen. So gelte stets, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schütze, insbesondere wenn erstere selbstverschuldet sei:

Sobald man den Vorwurf machen kann, dass sie zumindest hätte Zweifel haben können, wird das strafbar. Von daher kann man den Rat erteilen, dass wenn auch nur der geringste Zweifel besteht, dann muss man das als Betroffener abklären.

Letztlich habe das Gericht jedoch Milde walten lassen. So sei die Frau mit einer nicht näher bezifferten Geldstrafe auf Widerruf und einem Bußgeld belegt worden.

Glücksspiel-Gewinne müssen auch bei Hartz-IV-Bezug gemeldet werden

Auch in Deutschland müssen Casino-Gewinne gemeldet werden, wenn der Gewinner bestimmte Sozialleistungen erhält. So gelten Gelder aus dem Glücksspiel für Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und Personen, die Leistungen zur Aufstockung erhalten, als Einkommen, das zu berücksichtigen ist.

Je nach Höhe des Gewinns werden die gesamten Leistungen gestrichen oder über einen bestimmten Zeitraum gekürzt. So entschied beispielsweise das Landessozialgericht NRW, dass einem Hartz-IV-Empfänger der Gewinn von 500 EUR bei der Lotterie Aktion Mensch in zwei Monatsbeträgen zu je 250 EUR auf seine Leistungen angerechnet werde.

Wer Gewinne verschweigt, muss mit Sanktionen rechnen. In diesem Fall können bereits auch seit dem Gewinn bezogene Leistungen rückwirkend neuberechnet werden, was zu hohen Rückforderungen führen kann.

Demgegenüber gilt das Arbeitslosengeld I offiziell als Versicherungsleistung. Während Erwerbeinkommen angerechnet wird, fallen Gewinne in diesem Rahmen unter „mühelose Einkünfte“, die dem Arbeitsamt nicht gemeldet werden müssen und auch nicht angerechnet werden.