Samstag, 20. April 2024

Tschechien erklärt Internetsperren gegen unlizenzierte Onlineanbieter für verfassungskonform

Verbot Pixabay

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Illegale Online Casinos in Tschechien können in Zukunft auf behördliche Anweisung gesperrt werden. (Bildquelle)

Das tschechische Verfassungsgericht hat jetzt entschieden, dass Internetprovider die Seiten nicht lizenzierter Online Casinos sperren dürfen. Solche Internetsperren und die Gesetze, in denen sie verankert sind, seien verfassungskonform und ein geeignetes Mittel im Kampf gegen den Betrieb illegaler Glücksspielportale. Mit dem 1. Januar 2017 gelten in der Tschechischen Republik neue Richtlinien, nach denen das Angebot von Glücksspiel im Internet nur noch mit einer entsprechenden Lizenz möglich ist. Viele Betreiber ignorieren diese Regularien jedoch und bieten ihre Dienste weiterhin im Internet an ohne sich um eine Konzession bemüht zu haben. Um diesem illegalen Betrieb Einhalt zu gebieten, betrachtet die Justiz Internetsperren als ein probates Mittel.

Pokerstars bisher einziger offizieller Lizenznehmer

Zum Jahreswechsel trat in Tschechien ein neues Gesetz zur Regulierung des Internetmarkes in Kraft, das den Erwerb einer Lizenz für den Betrieb von Online Casinos durch ausländische Anbieter vorsieht. Beantragung und Vergabe erfolgen über die tschechische Lotterie- und Glücksspielbehörde. Im Zuge der neuen Gesetzeslage haben sich einige Betreiber, wie etwa der britische Traditionsbuchmacher William Hill im Dezember 2016, bereits aus dem Land zurückgezogen. Als erster ausländischer Lizenznehmer bietet Amaya seit Februar über Pokerstars.cz seinen Online Pokerroom auch für tschechische Kunden an. Viele andere Anbieter, nach Angaben der NGO Transparency International 25 an der Zahl, agieren jedoch nicht so regelkonform wie Amaya und bieten ihre Dienste einfach ohne Lizenz an. Aus diesem Grund soll es den tschechischen Behörden ab jetzt möglich sein, die Seiten der betreffenden Anbieter über den jeweiligen Internetprovider sperren zu lassen.

Internetsperren stehen auch in der Kritik

Das neue Gesetz vom 1. Januar 2017, das neben dem Erwerb einer Lizenz auch die Sperrung von nicht lizenzierten Seiten vorsieht, ist nicht unumstritten. Zwar schreibt es Internetsperren vor, doch erst mit dem aktuellen Urteil zur Verfassungskonformität können diese auch durchgesetzt werden. Von Providerseite waren vermehrt Bedenken geäußert worden angesichts der möglichen geschäftlichen Auswirkungen dieser Praxis. Und auch andere Gegner der Sperren hatten argumentiert, dass ein solches Vorgehen gegen das verfassungsrechtlich vorgeschrieben Zensurverbot verstoßen könne. Das Gericht widersprach dieser Ansicht jedoch und erklärte:

„Der Zweck der in Frage gestellten Vorschriften ist nicht die Kontrolle oder Einschränkung der Informations- oder Meinungsfreiheit, sondern die Vermeidung illegaler Aktivitäten im Internet.”

Sperren eher Not- als Dauerlösung

Das Gericht reagierte mit dem Urteil auf den andauernden Betrieb unlizenzierter Online Casinos. Provider sollen in Zukunft illegale Seiten auf Anweisung der Behörden hin sperren. Ob sich dieses Vorgehen als wirkungsvolle Sanktion im Kampf gegen nicht gesetzeskonformen Betrieb erweisen wird, bleibt abzuwarten. Der Richter äußerte sich wie folgt zu den Sperren:

„Vom Provider verhängte Internetsperren sind wahrscheinlich die einzig wirkungsvolle, wenn auch nicht perfekte, Lösung.“

Internetsperren auch in der Schweiz ein heißes Thema

Das Schweizer Parlament befasst sich aktuell ebenfalls mit dem Geldspielgesetz und berät in diesem Zusammenhang auch über das Thema Internetsperre. Das ging  aus einer Medienmitteilung vom 1. März 2017 aus Bern hervor. Diese zeigt, dass auch in der Schweiz die Meinungen hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit von Internetsperren auseinandergehen. Die Rechtskommission des Nationalrates sprach sich aufgrund der nicht gegebenen Verhältnismäßigkeit und leichten Umgehungsmöglichkeiten gegen die Anwendung von Sperren aus, wohingegen Ständerat und Bundesrat für eine Blockierung illegaler ausländischer Anbieter stimmten. Die Beratungen befinden sich noch im Gange, sodass eine endgültige Entscheidung abzuwarten bleibt.