Dienstag, 19. März 2024

Norwegen: Sperrverfügung gegen Glücksspiel-Anbieter Kindred bestätigt

Justizia

Im April 2019 hat die norwegische Glücksspielbehörde Stiftelsestilsynet dem Glücksspiel-Anbieter Kindred den Betrieb einer Reihe seiner Online-Casinos verboten. Nachdem Kindred-Tochter Trannel Berufung gegen die Anordnung eingelegt hatte, wurde die Sperrverfügung nun bestätigt. Dies gab Stiftelsestilsynet in ihrer gestrigen Pressemitteilung bekannt.

Glücksspielmonopol durch Angebote in norwegischer Sprache gefährdet?

Ende April 2019 ordnete die norwegische Glücksspielbehörde an, dass die in Malta ansässige Kindred-Tochter Trannel International Ltd. das Anbieten von Glücksspielen ihrer Marken Unibet, MariaCasino, Storspillen und Bingo.com in Norwegen einstellen müsse.

Grund für die Entscheidung war die Ansicht der Regulierungsbehörde [Seite auf Englisch], dass Kindred mit seinen Angeboten in norwegischer Sprache gegen die Glücksspielregularien des Landes verstoße.

In Norwegen verfügen nur die beiden staatlichen Anbieter Norsk Tipping und Norsk Rikstoto über Glücksspiel-Lizenzen. Aus Sicht der Behörden operieren alle anderen Glücksspiel-Anbieter in Norwegen somit illegal, da das Glücksspiel hier zwar generell legal, diese aber nicht lizenziert seien. Im Jahr 2010 führte Norwegen daher Zahlungsblockierungen ein, um Geldtransfers zwischen ausländischen Online-Anbietern und norwegischen Spielern zu stoppen.

Gegen die Sperrverfügung legte Trannel beim norwegischen Kultusministerium und der unabhängigen Stelle Lotterinemnda Einspruch ein. Kindred argumentierte seinerzeit, der Regulator sei in seiner Verfügung nicht kohärent gewesen. Es sei nicht klar, ob die Verfügung ausgesprochen wurde, weil es sich um Glücksspiele handelt, die sich „nach Norwegen“ richten oder um solche, die direkt in Norwegen angeboten würden.

Eingriff in die Souveränität Maltas?

Nach Ansicht der Kindred Group habe der norwegische Glücksspielregulator jedoch nicht die Befugnis, Entscheidungen gegen Anbieter zu treffen, die von der Malta Gaming Authority lizenziert seien. Dies würde eine Beeinträchtigung der Souveränität einer anderen Nation bedeuten.

Diese Ansicht teilte Lotterinemnda offenbar nicht und lehnte die Berufung der Kindred-Tochter gegen das Urteil ab. Die leitende Beraterin der Glücksspielbehörde, Trude Felde, sagte, für den Regulator sei die Entscheidung

„… eine wichtige Bestätigung dafür, dass wir die Vorschriften richtig interpretieren.“

Die Behörde wolle sich nun Kindred kontaktieren, um in Erfahrung zu bringen, ob der Betreiber das Verbot akzeptiere. Als fraglich gilt allerdings, ob Kindred tatsächlich seine Angebote für norwegische Spieler einstellen wird.