Dienstag, 08. Oktober 2024

Unternehmen darf nicht mehrere Spielhallen in einem Gebäude betreiben

Spielhalle|Göttingen|Berlin

Spielhalle

Das Gericht verbot den Betrieb mehrerer Casinos (Bild: fotocommunity.de)

In Göttingen ist ein Casino-Unternehmer mit seinem Antrag gescheitert, auch in Zukunft mehrere Spielhallen in einem Gebäude zu betreiben. Das zuständige Verwaltungsgericht wies eine Klage der Firma ab und bestätigte damit den zuvor erfolgten Entzug einer Betriebsgenehmigung für vier ihrer Etablissements.

Der bundesweit tätige Unternehmer hatte die Stadt Göttingen nach der erloschenen Genehmigung für vier seiner Spielcasinos verklagt. Als Begründung gab er an, dass ihm durch die Schließung mehrerer Spielhallen in Göttingen die Insolvenz drohe. Aus diesem Grund hatte er die Stadt gerichtlich dazu verpflichten lassen wollen, deren Betrieb auf unbestimmte Zeit weiter zu dulden.

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts habe der Betreiber den drohenden Bankrott seines Gesamtunternehmens jedoch nicht glaubhaft machen können. Aus diesem Grund lehnten die Richter den Antrag ab (Aktenzeichen 1 B 188/17).

Mehrere Casinos in einem Gebäude inzwischen verboten

Göttingen

Göttingen siegte vor Gericht (Bild: 9staedte.de)

Der Auslöser für den Prozess ist die im Jahr 2011 beschlossene Änderung des Glücksspielstaatsvertrages. Nach dieser ist es verboten, mehrere Spielhallen in einem gemeinsamen Gebäude, Gebäudekomplex oder baulichen Verbund zu betreiben. Für Spielcasinos, die bis Ende Oktober 2011 eine Betriebserlaubnis erhalten hatten, galt bis zum 30. Juni 2017 eine Übergangsfrist. Während dieser Zeit konnten die Spielhallen ohne eine weitere Erlaubnis betrieben werden.

Bei den strittigen Betrieben ging es um insgesamt fünf Casinos, die in einem Gewerbegebiet Göttingens in einem einzigen Gebäudekomplex untergebracht waren. Nach Ablauf der Frist erloschen die Genehmigungen nach Ansicht der Stadt Göttingen, weshalb sie dem Unternehmer ab dem 1. Juli 2017 nur noch den Betrieb einer Spielhalle in dem Gebäude erlaubte.

Dagegen zog der Mann vor Gericht. Dieses sah aufgrund der bundesweiten Aktivitäten seines Unternehmens jedoch nicht die Gefahr einer drohenden Insolvenz. Zudem habe er nicht glaubhaft darlegen können, was er innerhalb der über fünfjährigen Übergangsfrist unternommen habe, um sich vor dem von ihm propagierten wirtschaftlichem Schaden zu schützen.

Ausnahmeregelung bei Härtefällen

Der Gesetzgeber sieht eine Ausnahme der Verbote nur dann vor, wenn diese zu unbilligen Härten für die Betroffenen führen. Darauf fußte die Klage des Unternehmers, der eine Insolvenz als unmittelbare Folge der Schließung angab. In dem Vorgehen der Stadt sah das Gericht allerdings keine existenzgefährdende Maßnahme, zumal die Schließung von Spielhallen die Absicht des Gesetzgebers sei, so die Urteilsbegründung.

Mit seinem Entschluss schuf das Verwaltungsgericht nun einen Präzedenzfall, auf den sich die künftige Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen beziehen kann. Für die Betreiber von Spielhallen ist das kein gutes Zeichen.

Gesetzeslage zwingt viele Betriebe zur Schließung

Durch die Verschärfung der Zulassungsbedingungen möchte der Gesetzgeber das Angebot von Spielhallen an einem Ort begrenzen, um die Gefahr einer Zunahme der Spielsucht wirksamer zu bekämpfen.

Die Lage ist für Betreiber durchaus bedrohlich. So ist es laut Gesetzeslage verboten, Glücksspiel-Betriebe in der Nähe von Jugendeinrichtungen wie Schulen aufzustellen. Zudem ist ein Mindestabstand von bis zu 500 Metern zwischen den Etablissements einzuhalten. Allein diese Regel führte bereits dazu, dass an Orten mit einer Ballung von Spielhallen, wie beispielsweise Bahnhofs- und Vergnügungsvierteln, eine Reihe von Betrieben schließen mussten.

In einigen Fällen wurde darüber per Losverfahren entschieden. Dies wurde in Niedersachsen inzwischen jedoch gestoppt. In dem Bundesland herrscht eine besonders rigide Glücksspiel-Rechtsprechung. Experten gehen davon aus, dass in Folge etwa die Hälfte der circa 1.900 Betriebe im Land schließen müssen. Dies ist von der Regierung in Hannover durchaus gewünscht, jedoch stehen dabei auch die Jobs von mehreren Tausend Mitarbeitern der betroffenen Spielhallen vor dem Aus.

Lage in anderen deutschen Städten ähnlich

Berlin

Auch Berlin geht gegen Spielhallen vor (Bild: visitberlin)

Auch in anderen Städten kämpfen die Betreiber von Spielhallen gegen die restriktive Gesetzeslage. Das geschieht nicht immer mit legalen Mitteln. So versuchen Anbieter in Berlin beispielsweise, durch Gründung von Tarnunternehmen und den illegalen Betrieb von Spielautomaten, zusätzliche Einnahmen zu erzielen.

Dass die Situation für die Casino-Betreiber gerade in der deutschen Hauptstadt so heikel ist, liegt daran, dass in Berlin eines der deutschlandweit strengsten Spielhallengesetze angewandt wird. Zudem herrscht unter den Spielhallen starker Wettbewerb, denn trotz sinkender Zahlen befinden sich noch immer über 470 legale Betriebe in der Stadt.

Da die zuständigen Behörden keinerlei Anstalten machen, den Ermittlungsdruck gegen das Glücksspiel der Stadt zu verringern, dürfte sich die Situation für die Spielhallen in Zukunft nicht bessern.