Dienstag, 19. März 2024

Unterschlagung von Kunden­geldern: Spiel­süchtiger Bank­angestellter vor Gericht

Euro Geldscheine Der Angeklagte unterschlug fast eine Million Euro (Bild: Pixabay)

In Chemnitz muss sich ein spielsüchtiger Bankangestellter wegen Unterschlagung von Kundengeldern vor Gericht verantworten. Der 48-jährige Christian L. soll über Jahre hinweg hohe Summen veruntreut haben, um Börsentermingeschäfte und sein ausuferndes Online-Glücksspiel zu finanzieren.

Das Newsportal tag24.de berichtet, dass der gelernte Bankkaufmann bereits in den 1990er-Jahren mit den riskanten Geschäften begonnen habe. Später sei Online-Glücksspiel hinzugekommen. Dieses habe er derart exzessiv betrieben, dass sich daraus eine Spielsucht entwickelt habe.

Spielsucht trieb Banker in den Ruin

Die Sucht habe ihn finanziell ruiniert, sodass schließlich das Konto des Mannes gepfändet worden sei. Ab da habe der spielsüchtige Angeklagte begonnen, die Gelder seiner Kunden zu veruntreuen.

Der Betrug sei nicht sonderlich schwer gewesen, so Christian L. laut tag24.de:

Weil die Kunden kein Online-Banking benutzten, fielen ihnen die Transfers nicht auf. Am Anfang dachte ich, ich könnte es mit Gewinnen schnell zurückzahlen. Aber ich hatte keine Chance, da rauszukommen.

Als Finanzberater der Commerzbank von Chemnitz habe er Kontakt zu einer Reihe vermögender Kunden gehabt. Insgesamt soll Christian L. rund 300 von ihnen betreut haben. Finanziell geschädigt habe er zwei Familien, deren Wertpapier- und Tagesgeldkonto er über den Zeitraum von drei Jahren geplündert habe.

Fast eine Million veruntreut

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann 178 kriminelle Handlungen vor, mit denen er insgesamt 952.400 Euro erbeutet haben soll. Dabei habe der Angeklagte sein Berufswissen eingesetzt, um die Gelder in eigene Kanäle umzuleiten.

Laut Staatsanwältin Olga Bergert habe der Angeklagte die Kontonummern wiederholt geändert, um die Beträge auf sein eigenes Konto zu überweisen. Damit der Betrug nicht auffiel, habe er die Adressdaten der betroffenen Kunden ebenfalls geändert. Auf diese Weise seien die postalisch versandten Kontobenachrichtigungen direkt an Christian L. anstatt an die Kunden gegangen. Zur weiteren Verschleierung habe er den Betroffenen auf deren Nachfrage hin gefälschte Kontoauszüge vorgelegt.

Christian L. habe dem Newsportal zufolge sämtliche Taten gestanden. Dies dürfte ihn jedoch nicht vor einer Haftstrafe bewahren. So hätten ihm Staatsanwaltschaft und Richter bereits signalisiert, dass das Strafmaß über eine Bewährungsstrafe hinausgehen werde. Das genaue Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt gefällt werden.