Dienstag, 30. April 2024

Spielhallen-Raub und versuchter Mord: 31 Jahre alter Cold-Case-Fall in Bochum vor Gericht

Hammer Der Angeklagte soll seinem Opfer bei dem Spielhallen-Raub mit einem Hammer den Schädel eingeschlagen haben (Quelle:unsplash.com/Andrew George)

Ab Anfang Februar wird sich ein heute 56-jähriger Mann wegen eines knapp 31 Jahre zurückliegenden, äußerst brutalen Spielhallen-Raubes vor dem Bochumer Landgericht verantworten müssen. Ihm wird vorgeworfen, im Jahr 1991 eine Spielhallen-Angestellte mit einem Hammer attackiert und ihr dabei den Schädel gebrochen zu haben. Im vergangenen Jahr waren die Fahnder dem Mann im Rahmen sogenannter Cold-Case-Ermittlungen auf die Spur gekommen.

Versuchter Mord bei Spielhallen-Raub

In jüngster Zeit gelingt es Fahndern vermehrt, auch weit zurückliegende Kapitalverbrechen aufzuklären. Zum Erfolg bei der Aufklärung von Cold Cases tragen meist Weiterentwicklungen in der Kriminaltechnik bei. Oft hilft jedoch auch ein neuer Blick auf die alten Verbrechen.

So dürfte es auch im Fall des Mannes gewesen sein, dem die Bochumer Staatsanwaltschaft nun versuchten Mord vorwirft. Heimtückisch und zur Ermöglichung einer Straftat soll der damals 25-Jährige eine Spielhallen-Aufsicht extrem brutal angegriffen und beinah getötet haben.

Ebenso wie Mord verjährt auch der versuchte Mord nicht. Täter können also auch noch viele Jahrzehnte nach der Tat juristisch zur Rechenschaft gezogen werden.

Dafür muss die Staatsanwaltschaft mindestens eines der vom Gesetzgeber definierter Mordmerkmale nachweisen. Hierzu gehören unter anderem Habgier, Heimtücke und die Ermöglichung oder Verdeckung einer anderen Straftat.

Gelingt dies nicht, gelten auch vorsätzliche Tötungsdelikte nicht als Mord, sondern zumeist als Totschlag. Dieser verjährt in der Regel 20, in besonders schweren Fällen 30 Jahre nach der Tat.

Spielhallen-Räuber flüchtet mit 2.000 DM Hartgeld

Die Tat hatte sich in der Nacht zum 27. Februar 1991 ereignet und eine Fahndung nach dem unbekannten Täter ausgelöst. Wie unter anderem die WAZ damals berichtete, habe der Gesuchte um kurz vor Mitternacht das Spiel-Forum 2000 in der Bochumer Innenstadt betreten und rund eine Stunde am Automaten verbracht.

Unter dem Vorwand, sich Geld wechseln lassen zu wollen, sei es ihm dann gelungen, sich Zutritt zu dem ansonsten verschlossenen Kassenhäuschen zu verschaffen, in dem sich die Angestellte aufgehalten habe.

Mindestens fünfmal, so der heutige Vorwurf, habe er der damals 48-jährigen Frau mit einem schweren Hammer auf den Kopf geschlagen. Diese sei durch mehrere Schädelbrüche lebensgefährlich verletzt zu Boden gegangen.

Deutsche Mark Vorder- und Rückseite

Der Täter war mit sehr viel Münzgeld geflüchtet (Quelle:pixabay.com/wilhei)

Dem Angeklagten sei die Flucht mit rund 5.000 DM, davon 2.000 DM in Hartgeld geglückt. Auf seinem Weg durch die Bochumer Innenstadt habe er jedoch sowohl den blutverschmierten Hammer als auch mehrere 1 DM Münzen hinterlassen. Das Leben des Opfers hatte damals gerettet werden können. Mittlerweile ist die Frau verstorben.

Schneller Erfolg bei Spielhallen-Cold-Case

Im vergangenen Sommer hatte die Bochumer Polizei den drei Jahrzehnte zurückliegenden Fall neben fünf weiteren Cold Cases wieder aufgerollt. Dank dem Abgleich damals gesicherter und mittlerweile digitalisierter Fingerabdrücke mit jüngeren Daten war es gelungen, den nun Beschuldigten als möglichen Täter auszumachen. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) kommentierte damals den Erfolg:

Diese Datenbank gegen das Vergessen ist für die Polizei eine große Arbeitserleichterung und zugleich unser Versprechen an die Angehörigen, dass alte Fälle neu angegangen werden, wenn es eine neue Spur gibt.

Am 13. Oktober erging ein Haftbefehl gegen den Verdächtigen, knapp zwei Wochen später wurde der Mann festgenommen.

Am 1. November stieß die Bundespolizei Bremen bei einer routinemäßigen Einreiseüberprüfung einer Schiffsmannschaft im Überseehafen auf den zu diesem Zeitpunkt offenbar ahnungslosen Gesuchten. Seither sitzt der unter anderem wegen Körperverletzung vorbestrafte Mann in Untersuchungshaft. Medienangaben zufolge soll er die Anklagevorwürfe bestreiten.

Laut WAZ soll der Prozess am 1. Februar vor einem Bochumer Schwurgericht beginnen. Dem Beschuldigten droht eine lebenslange Freiheitsstrafe.