Dienstag, 30. April 2024

Berliner Spielhallen-Gesetz: Nur noch 120 Spielhallen in Berlin

Die Zahl der Spielhallen in Berlin wird auf 120 Einrichtungen reduziert. Dies geht aus einer am Montag veröffentlichten Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hervor.

Die Reduzierung resultiere aus der Umsetzung des Berliner Spielhallengesetzes (SpielhGV), welches seit seiner Verabschiedung im Mai 2011 zur schrittweisen Schließung zahlreicher Spielhallen geführt hatte und diesen Sommer nach neun Jahren auf die Zielgerade gehen soll.

Nachdem im Jahr 2016 die Übergangsfrist des Gesetzes geendet hatte, hätten 496 Bestandsspielhallen eine Erlaubnis für den weiteren Betrieb beantragt. Nur 120 hätten eine entsprechende Genehmigung erhalten.

500 Meter Mindestabstand zwischen Spielhallen

Dem Berliner Spielhallengesetz zufolge muss der Abstand zwischen den einzelnen Spielhallen in Berlin mindestens 500 Meter betragen. Von Oberschulen müssen die Glücksspiel-Etablissements mindestens 200 Meter entfernt liegen.

Dem Berliner SPD-Abgeordneten Daniel Buchholz zufolge sei die Zahl der Berliner Spielhallen nach der Verabschiedung des Gesetzes zwischen 2011 und 2016 von 584 auf 496 gesunken. Ende 2019 habe es noch 305 Hallen gegeben.

Die Berliner Ordnungsämter hätten seit 2016 in einem mehrstufigen Sonderverfahren nach dem Berliner Mindestabstandsumsetzungsgesetz geprüft, welche Hallen bestehen bleiben könnten.

Seit Juni 2019 habe das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) die Abstände der seit 2019 verbliebenen Spielhallen überprüft. Mit Hilfe einer Software der Humboldt-Universität sei ermittelt worden, in welcher Standortvariante die wenigsten Standorte geschlossen werden müssten.

In Reaktion auf mehrere Klagen von Betreibern wurde die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes durch Gerichtsurteile vom Berliner Verfassungsgerichtshof vom Juni 2014 und vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom Juni 2016 bestätigt.

Gefahren der Glücksspielsucht verringern

Hintergrund des Gesetzes sei die Absicht, Spielsucht in Berliner Kiezen vorzubeugen, so Senatorin Ramona Pop vom Bündnis 90/ Die Grünen:

Mit der Umsetzung des Berliner Spielhallengesetzes geht das Land Berlin effektiv und konsequent gegen die Gefahren der Glücksspielsucht vor. Wir wollen nicht, dass unsere Kieze und Einkaufsstraßen vor allem aus Glückspielhallen bestehen. Durch kluge Regulierung reduzieren wir die Zahl der Hallen um drei Viertel und verteilen die verbleibenden Hallen durch Abstandsregelungen besser.

Auch der SPD-Abgeordnete Buchholz, der die Umsetzung des Gesetzes begleitet und dokumentiert hat, freue sich über den Erfolg des Gesetzes. Seiner Auffassung nach zerstöre die Spielsucht Menschen und Berliner Kieze. Die „Flut neuer Spielhallen“ sei mit Hilfe des „strengsten Spielhallengesetzes Deutschlands“ erfolgreich gestoppt worden.