Dienstag, 30. April 2024

EGBA nimmt zu seiner EU-Beschwerde gegen deutsche Online-Glücksspiel­steuer Stellung

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Die deutschen Pläne zur Besteuerung des Online-Glücksspiels stoßen weiter auf massiven Widerstand aus der Branche. Am Dienstag nahm der europäische Glücksspielverband European Gaming and Betting Association (EGBA) öffentlich Stellung zu seiner bei der EU-Kommission eingereichten Beihilfebeschwerde gegen die geplante Online-Glücksspielsteuer.

Benachteiligung gegenüber stationärem Glücksspiel?

Der Hauptvorwurf des Branchenverbandes lautet, dass die geplante Steuer für Online-Casinos und -Poker eine Benachteiligung der Digitalanbieter gegenüber terrestrischen Glücksspielunternehmen darstelle, da Letztere auf diese Weise einen Steuervorteil erhielten. Dies stelle einen eindeutigen Verstoß gegen die Beihilfevorschriften der EU dar, weshalb die EGBA eine formelle Beschwerde bei der Kommission eingereicht habe.

Die EGBA stößt sich an der geplanten Erhebung einer Steuer von 5,3 % auf alle online getätigten Einsätze der Spieler. Dies führe laut Verband zu einem Steuersatz, der bei Online-Poker um das Vier- bis Fünffache über dem des stationären Glücksspiels liege. Noch größer sei die Diskrepanz bei Online-Slots. Gegenüber Spielautomaten in Casinos und Spielhallen sei die Besteuerung sogar bis zu 15-mal höher.

Allein in Bayern führe das Gesetz laut EGBA für stationäre Betreiber zu einem jährlichen Steuervorteil in Höhe von 290 Millionen Euro. Bezogen auf die gesamte Bundesrepublik komme dies einer steuerlichen Entlastung von rund 741 Millionen Euro im Jahr gleich. Aus Sicht der EGBA sei dies ein klarer Fall einer EU-widrigen Beihilfe, gegen die sich der Verband mit seiner Beschwerde zur Wehr setze.

Die EGBA betonte, dass sie Deutschlands Anstrengungen bei der Umsetzung des neuen Glücksspielstaatsvertrages begrüße. Zugleich sei den Online-Anbietern bewusst, dass sie eine angemessene Steuer zu entrichten hätten. Der geplante Steuersatz zeichne sich jedoch durch eine „abstrafende Höhe“ aus, was den Wettbewerb auf dem Glücksspielmarkt verzerre.

EGBA-Generalsekretär Maarten Haijer bestätigte in dem Statement, dass der Verband in der Vergangenheit bereits auf das Missverhältnis hingewiesen habe:

Wir haben den deutschen Behörden frühzeitig unsere Bedenken bezüglich des Steuervorschlags mitgeteilt, jedoch ohne Reaktion. Für die Maßnahme fehlt eine nach EU-Recht gültige Rechtfertigung.

Ähnlich wie der Deutsche Sportwettenverband halte man das Steuervorhaben für optimierungsbedürftig. Im Namen des Verbandes appellierte Haijer an die Politiker, den angedachten Steuersatz noch einmal zu überdenken und dabei die Besteuerung in den anderen EU-Staaten zu berücksichtigen.