Dienstag, 19. März 2024

Spanien verzeichnet Anstieg beim Selbst­ausschluss vom Online-Glücksspiel

Maus auf Spielkarten In Spanien ist die Anzahl der Spieler gestiegen, die sich vom Online-Glücksspiel ausschließen. (Bild: pixabay.de)

In Spanien ist die Anzahl der Spieler, die sich selbst vom Online-Glücksspiel ausgeschlossen haben, im Jahr 2021 um mehr als 13 % gestiegen. Dies hat das Verbraucherschutzministerium am gestrigen Montag bekanntgegeben. Die Zunahme des Ausschlusses vom Online-Glücksspiel erfolgt, während die Regierung an der Errichtung eines landesweiten Selbstausschluss-Registers für das landbasierte Glücksspiel arbeitet.

Nach Angaben des spanischen Verbraucherschutzministeriums hätten sich im vergangenen Jahr 7.640 Personen in Spanien offiziell selbst vom Online-Glücksspiel ausgeschlossen. Damit sei die Anzahl der Personen, die im Selbstausschluss-Register eingetragen seien, von 56.006 im Jahr 2020 auf 63.646 im Jahr 2021 angestiegen.

Im landesweiten Selbstausschluss-Register, dem Registro General de Interdicciones de Acceso als Juego (RGIAJ), können sich Spieler in Spanien derzeit nur für das Online-Glücksspiel ausschließen. Der Ausschluss vom landbasierten Glücksspiel ist nur in der jeweiligen autonome Gemeinschaft möglich.

Den größten Anstieg beim Selbstausschluss hätten die Balearen-Inseln verzeichnet. Hier hätten sich 25,53 % mehr Personen im Selbstausschluss-Register eingeschrieben. In Murcia sei die Anzahl der vom Online-Glücksspiel ausgeschlossenen Spieler um 22,44 % angestiegen und in der Region Valencia um 22,21 %.

Den geringsten Anstieg hätten die Exklaven Ceuta und Melilla verzeichnet. Während in Ceuta ein Anstieg um 6,93 % erfolgt sei, seien es in Melilla 7,93 % mehr Personen gewesen, die sich ins Selbstausschluss-Register eingetragen hätten.

Kein landesweiter Ausschluss vom landbasierten Glücksspiel

Um es Spielern möglich zu machen, sich nicht nur landesweit vom Online-Glücksspiel, sondern auch vom terrestrischen Glücksspiel auszuschließen, arbeitet das Verbraucherschutzministerium an einem übergreifenden Register. Wer sich derzeit in seiner autonomen Gemeinschaft vom Glücksspiel ausschließe, könne noch immer in jeder anderen Region am Glücksspiel teilnehmen, erklärt das Verbraucherschutzministerium:

Dies ist der Grund, aus dem das Verbraucherschutzministerium mit den Regierungen der autonomen Gemeinschaften an der Unterzeichnung der Vernetzungsvereinbarung arbeitet, um die Koordinierung zwischen den Registern zu verbessern und damit Fortschritte bei der Bekämpfung des pathologischen Glücksspiels zu erzielen.

Im Juli vergangenen Jahres gelang es dem Verbraucherschutzministerium, eine Einigung mit den autonomen Gemeinschaften zu erzielen. Dieser zufolge könne jede autonome Region entweder ihre Daten in das staatliche Selbstausschluss-Register integrieren oder ihr Register direkt mit dem staatlichen verbinden. Verbraucherschutzminister Alberto Garzón hatte begrüßt, dass die autonomen Gemeinschaften politische Differenzen beiseitegelegt hätten, um von der Spielsucht betroffenen Personen und ihren Familien Schutz zu gewähren.

Damit die Verknüpfung der Register jedoch tatsächlich erfolgen kann, sind die Unterschriften der einzelnen Regionalregierungen notwendig. Wie viele Unterschriften dabei noch fehlen, gab das Verbraucherschutzministerium nicht bekannt.