Dienstag, 10. Dezember 2024

Bayern verabschiedet Ausführungs­gesetz zum Glücksspiel­staatsvertrag

Plenarsaal Bayerischer Landtag

Der Bayerische Landtag hat am Mittwoch das Ausführungsgesetz zum neuen Glücksspielstaatsvertrag mit überwiegender Mehrheit verabschiedet.

Es beinhaltet wichtige landesrechtliche Regelungen zu Maßnahmen wie der Einhaltung von Mindestabständen zwischen Spielhallen, der Anbindung von Spielhallen und Gastronomieeinrichtungen an das Spielersperrsystem OASIS sowie den Umgang mit geltenden Erlaubnissen und Mehrfachkonzessionen für Spielhallen.

Im Parlament erklärte die Abgeordnete Petra Guttenberger (CSU) gestern, worum es ihrer Partei bei dem Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag gegangen sei:

„Uns war es wichtig, dass Spielerschutz und Betrugsschutz entsprechend im Fokus sind. Das wir eine Öffnung, eine Regelung für den bisher frei und unreguliert vorhandenen (…) Online-Glücksspielmarkt schaffen. Mit dem Ausführungsgesetz schaffen wir eine Rechtsgrundlage für die Erteilung einer befristeten Erlaubnis für bis zu drei Spielhallen im baulichen Verbund (…). Das sichert weiter den bayerischen Sonderweg, den wir bereits vor einigen Jahren eingeschlagen haben und der vor allem dazu dient, Spielhallen auch in Zukunft zu erhalten.“

Laut Guttenberger geschehe dies auch vor dem Hintergrund des Spielerschutzes. Bezüglich der Aufsicht in Spielhallen sagte sie, dass die Bürgerinnen und Bürger vor Ort „mit allen Maßnahmen“ erreicht werden könnten.

Zudem seien Spielhallen, Wettannahmestellen und Gastro-Betriebe bis zum 30. Juni 2022 von der Pflicht zum Anschluss an ein zentrales, spielformenübergreifendes Sperrsystem befreit. Die Ausnahme gelte aber nur solange die Sperrdatei nach dem Glücksspielstaatsvertrag noch nicht überall zur Verfügung stehe.

Zudem werde eine auf 10 Jahre befristete Übergangsregelung für Bestandsspielhallen, die den Mindestabstand von 250 Metern zu einer anderen Spielhalle nicht einhielten, geschaffen.

Von der Einhaltung eines Mindestabstandes würden über den neu eingefügten Artikel 15 Abs. 4 des Ausführungsgesetzes die bereits seit 1. Januar 2020 bestehenden Spielhallen entbunden, sagte die 59-Jährige.

Grüne kritisieren Ausführungsgesetz

Tim Pargent von Bündnis 90/Die Grünen zeigte sich am Mittwoch erfreut über die Wiedereröffnung von Spielhallen und Spielbanken in Bayern. Dies sei gut so, sagte Pargent, da viele Spielerinnen und Spieler in den Monaten des Lockdowns auf „aggressiv auftretende und recht zweifelhafte“ Online-Casinos ausgewichen seien.

Pargent hob im Zusammenhang mit dem neuen Ausführungsgesetz die Bedeutung des Spielerschutzes hervor. Angehörige und Freunde von Spielsüchtigen hätten eine wirksame Regulierung verdient, sagte der Grünen-Politiker.

Pargent kritisierte, dass im Rahmen des Gesetzes zwar eine Abstandsregelung zwischen Spielhallen geschaffen worden sei, nicht aber zwischen den Spielhallen und Einrichtungen wie Suchtberatungsstellen, Schulen und Kinder- und Jugendeinrichtungen.

Laut Pargent sei der grundsätzliche Regulierungsansatz gut. Bei den genauen Ausführungen sei die Landesregierung den Spielhallen jedoch zu weit entgegengekommen. Für den Politiker stehe in dem Gesetzentwurf „etwas zu viel Glücksspiellobby“ und „zu wenig selbstbewusste Regulierung.“ Aus diesem Grund enthielten sich Die Grünen bei der Abstimmung.