Donnerstag, 28. März 2024

Belgien: zwölf Polizisten wegen Teilnahme an Glücksspielen angeklagt

Polizeiauto in Brüssel

Zwölf belgische Polizeibeamte stehen derzeit unter Anklage, trotz eindeutigem Verbot unter falschem Namen an Glücksspielen teilgenommen zu haben. Einige der Polizisten sollen direkt von einem Polizeicomputer aus im Online Casino gespielt haben, andere außerhalb ihrer Dienstzeiten in ihren Privaträumen.

Da das Glücksspiel in Belgien allen Polizeibeamten grundsätzlich untersagt ist, entscheiden die zuständigen Richter jetzt über das jeweilige Strafmaß. Bisher hätten drei der Beamten eine Geldstrafe erhalten.

Belgiens geltende Glücksspielgesetze sind unter dem Glücksspielgesetz vom 7. Mai 1999 [Seite auf Französisch] zusammengefasst. Kapitel 6, Artikel 54, Paragraf 2 bestimmt, dass einige Berufsgruppen gänzlich von der Teilnahme am Glücksspiel ausgeschlossen sind. Dazu gehören Richter, Notare, Gerichtsvollzieher und Polizeibeamte.

Glücksspiel kostet Karriere

Erst durch eine polizeiinterne Untersuchung seien die Vergehen, die zum Teil über mehrere Jahre begangen worden seien, ans Licht gekommen. Eine Polizistin soll über mehr als vier Jahre in Online Casinos gespielt und dabei insgesamt 56.300 Euro eingesetzt haben.

Die Überprüfung der IP-Adresse habe ergeben, dass sie in 87 Fällen einen Polizeicomputer für das Spielen im Online Casino verwendet habe. Insgesamt habe sie eine Geldstrafe von 60.000 Euro erhalten, von denen jedoch 55.000 auf Bewährung ausgesetzt sind.

Gegenüber der Strafverfolgung soll sie eingeräumt haben, dass das Glücksspiel sie ihre Karriere gekostet habe.

Etienne Marique, der Leiter der belgischen Glücksspielkommission, erklärt, warum gerade Polizisten sich ein derartiges Vergehen nicht erlauben dürfen.

Es ist eine Berufsgruppe, die mit der unmittelbaren Staatsgewalt in Verbindung steht. Bürger müssen Vertrauen in den Staat und dessen Vertreter haben können. Damit dieses Vertrauen nicht in Frage gestellt wird, dürfen sie [die Polizisten, Anm. d. Red.] keine Geldschulden haben.

Zwei weitere Polizisten seien mit einer geringeren Geldstrafe davongekommen. Ein Mann habe während der letzten Fußballweltmeisterschaft insgesamt 86 Online Wetten abgegeben. Dafür habe er jetzt eine Geldstrafe von 208 Euro erhalten.

Wissentlich unter falschem Namen gespielt

Der dritte Polizist hingegen soll zwischen 2014 und 2018 immer wieder während seiner Arbeitszeit innerhalb des Kommissariats online gespielt haben. Ihm sei eine Geldstrafe von 350 Euro auferlegt worden.

Was alle Fälle gemeinsam haben: Die Polizeibeamten sollen sich unter falschem Namen im Online Casino angemeldet haben. Dafür hätten sie vor allem die Identitäten naher Verwandter genutzt.

Demnach sei eindeutig bewiesen, dass jeder der Angeklagten um das Glücksspielverbot gewusst habe. Auch die anderen neun beschuldigten Polizisten erwarten in Kürze ihren Urteilsspruch. Ob sie danach weiterhin im Polizeidienst arbeiten dürfen, ist nicht bekannt.