Samstag, 12. Oktober 2024

Mordversuch nach Erpressung: Mildes Urteil gegen Betreiber von illegalem Glücksspiel

Mensch mit Messer

In Bonn ist in dieser Woche ein Schwurgerichtsverfahren wegen versuchten Mordes gegen den Betreiber eines illegalen Glücksspiel-Cafés zu Ende gegangen. Der nun zu knapp vier Jahren Haft verurteilte Mann hatte Anfang des Jahres einen Gast auf offener Straße niedergestochen. Der Tat vorausgegangen waren nach Überzeugung des Gerichts Erpressungsversuche des späteren Opfers.

Großzügiger Glücksspiel-Betreiber

Die Tat, die seit dem 8. Juli vor dem Bonner Landgericht verhandelt wurde, hatte sich in der Nacht zum 30. Januar 2021 ereignet. Damals habe die Polizei laut Bonner General Anzeiger (GA) ein dramatischer Notruf aus der Bonner Südstadt erreicht.

Die Anruferin habe von einem schwer verletzten Mann auf der Straße berichtet. Dieser habe noch mitteilen können, „zusammengeschlagen und abgestochen“ worden zu sein. In der Polizeimeldung hieß es damals:

Als die ersten Polizeibeamten dort eintrafen, fanden sie im Einmündungsbereich den schwer verletzten 37-jährigen Mann auf dem Boden liegend vor. Der Mann wies Stichverletzungen auf. Die Polizisten leisteten Erste Hilfe bis zum Eintreffen eines Rettungswagens und eines Notarztes.

Noch in derselben Nacht wurde der nun verurteilte 43-Jährige festgenommen.

In ihrer Urteilsbegründung führten die Richter am Donnerstag aus, wie es zu der Bluttat gekommen war. Der Täter habe in einer Wohnung in der Nähe des späteren Tatorts eine illegale Spielhalle betrieben. Hierbei habe es sich jedoch um ein eher ungewöhnliches Angebot gehandelt. So habe der geheime Glücksspiel-Wirt Gästen, die viel verloren hätten, regelmäßig Teile ihres Verlusts erstattet.

Opfer droht mit Glücksspiel-Razzia

Möglich, dass diese anscheinende Großzügigkeit von dem späteren Opfer als Schwäche ausgelegt wurde. So habe der 37-Jährige gedroht, das illegale Glücksspiel auffliegen zu lassen, sollte der Betreiber ihn nicht für sein Schweigen bezahlen.

Mehrere Versuche, die nicht näher bezifferte Summe einzutreiben, seien gescheitert. In der Tatnacht habe der Mann den Druck erhöht und gedroht, umgehend für eine Razzia zu sorgen.

Daraufhin habe der Täter ihn mit einem mitgebrachten Messer attackiert. Bei der anschließenden Verfolgungsjagd durch die menschenleeren Straßen habe er dem Opfer drei weitere lebensgefährliche Verletzungen zugefügt. Im Anschluss habe sich der Täter zurück in sein illegales Casino begeben und die Gäste nach Hause geschickt.

Mordversuch bleibt straffrei

Die Tatsache, dass der 43-Jährige sein laut schreiendes Opfer auf der Straße zurückließ, werteten die Bonner Richter als erfolgreichen Rücktritt von der ursprünglichen Tötungsabsicht.

Er habe davon ausgehen müssen, dass der Verletze schnell gefunden und behandelt werde. Zudem habe ihm klar sein müssen, dass dieser ihn identifizieren könne. Eine Verurteilung wegen des ursprünglich angeklagten versuchten Mordes war damit vom Tisch.

Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass versuchte Straftaten ebenso geahndet werden wie vollendete. Bei Mord bedeutet dies eine lebenslange Freiheitsstrafe. Gibt ein Täter seine Absicht jedoch freiwillig während der Ausführung auf, wird er laut § 24 StGB für die Tat nicht bestraft. So soll verhindert werden, dass beispielsweise geplante, in der Situation jedoch nicht mehr gewollte Tötungsdelikte nur aus Angst vor Entdeckung vollzogen werden.

Deshalb entschied sich die Kammer zu einer Verurteilung zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis wegen gefährlicher Körperverletzung. Strafmildernd werteten sie das umfassende Geständnis des Mannes sowie seine Bereitschaft zu einem Täter-Opfer-Ausgleich inklusive Zahlung von 10.000 Euro.

Wie der GA berichtet, zeigte sich das Opfer der Gewalttat höchst unzufrieden mit dem verhängten Strafmaß. Noch während der Urteilsverkündung sei der 37-Jährige aus dem Gerichtssaal gestürmt. Sein Anwalt habe angekündigt, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen.