Samstag, 20. April 2024

Mindestabstand: Bremen verschärft Regeln für Spiel­hallen und Wett­büros

Sitzungssaal Bürgerschaft Bremen Bremens Bürgerschaft stimmte für das Glücksspiel-Gesetz (Bild: Landesportal Bremen)

Das Bundesland Bremen hat die Voraussetzungen für strengere Regeln bei Spielhallen und Wettbüros geschaffen. Am Mittwoch beschloss die Bürgerschaft der Hansestadt ein Gesetz zur Einführung größerer Mindestabstände und eines höheren Mindestalters.

Künftig muss der Mindestabstand zwischen den einzelnen Spielhallen und Wettbüros in Bremen nicht mehr 250, sondern mindestens 500 Meter betragen. Darüber hinaus wird das Mindestalter für den Besuch der terrestrischen Glücksspiel-Geschäfte von 18 auf 21 Jahre angehoben. Hinzu kommen ein Verzehr- und Ausschankverbot sowie eine behördliche Zertifizierung samt Sachkundeprüfung der Betreiber.

Breite Zustimmung

Das „Gesetz zur Anpassung spielhallenrechtlicher und glücksspielrechtlicher Vorschriften an den Glücksspielstaatsvertrag“ wurde mit Ausnahme der FDP mit den Stimmen der in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen verabschiedet. Die verschärften Regeln sollen 2024 in Kraft treten.

Spielhalle

Der Mindestabstand für Spielhallen soll ab 2024 gelten (Bild: Flickr/7C0, CC BY 2.0)

Vorrangiges Ziel des Vorhabens ist eine Stärkung des Spielerschutzes in der Stadt. Die Initiatoren um Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt (Die Linke) erhoffen sich vom Gesetz eine erhebliche Reduzierung der vorhandenen Spielhallen und Wettbüros in Bremen und dem zum Stadtstaat zugehörigen Bremerhaven.

In der kurzen Debatte betonte der SPD-Abgeordnete Mustafa Güngör einleitend die Freude, die das Glücksspiel vielen Menschen bereite. Allerdings verhalte es sich damit ähnlich wie mit dem Feierabendbier; beides könne sehr schnell zur Sucht führen.

Der Politiker mahnte die Dringlichkeit eines entsprechenden Gesetzes an:

Es wird geschätzt, dass alleine im Land Bremen weit über 10.000 Menschen glücksspielsüchtig sind und weitere 26.000 Menschen ein riskantes Spielverhalten aufweisen.

Die Abgeordneten hätten als Gesetzgeber die Pflicht, die Bürgerinnen und Bürger vor einer Spielsucht präventiv zu schützen. Das Gesetz könne Menschen vor der Schuldenfalle bewahren sowie Ehen und Existenzen retten.

Verfügbarkeitsreduktion für Spielerschutz

Dass das Gesetz zu massiven Einschnitten bei den Glücksspiel-Geschäften führe, machte im Anschluss Dr. Oğuzhan Yazıcı (CDU) deutlich. Es müssten wirtschaftliche Interessen und der Spielerschutz gegeneinander abgewogen werden. Die durch das Gesetz erreichte Verfügbarkeitsreduktion habe präventive Wirkung und wirke stärker als qualitative Kriterien. Deshalb stimme auch die CDU dem Gesetz zu.

Mit dem neuen Gesetz führt Bremen eine der härtesten Regelungen für Spielhallen und Wettbüros ein. Demgegenüber zeigt sich das Bundesland Nordrhein-Westfalen sehr viel milder bei der Behandlung der terrestrischen Glücksspiel-Geschäfte. Dort gilt in Sonderfällen ein Mindestabstand von nur 100 Metern.

Auch Dr. Hauke Hilz (FDP) sieht die Gefahren des Glücksspiels. Das Gesetz allerdings helfe nicht weiter. Stattdessen komme es einem „massiven Berufsverbot“ für Spielhallen gleich, da in dessen Folge 80 % der Betriebe verschwinden könnten.

Ein Abdriften in den illegalen Markt sei somit wahrscheinlich. Hilz prophezeite zudem lange Rechtsstreitigkeiten durch Klagen der Anbieter. Das Gesetz führe nicht zum Ziel, weshalb die FDP dagegen stimme.

Wirtschaftssenatorin Vogt warb abschließend für die Zustimmung. Aus Gesprächen mit Bürgern aus Stadtteilen mit hoher Dichte an Spielhallen wisse sie:

Die Konzentration von Spielhallen (...) ist ein großes Problem und wird von allen so empfunden.

Vogt sehe in der Schließung von Spielhallen und Wettbüros zudem die Chance auf eine positive wirtschaftliche Entwicklung. Sie hoffe, dass sich in den freiwerdenden Geschäften Einzelhandel und Gewerbe ansiedelten, was zur nachhaltigen Entwicklung der Stadtteile beitrage.

Wann die Einführung von Mindestabstand und höherem Mindestalter das Angebot der Geschäfte tatsächlich reduziert, ist aus Sicht vieler Beobachter allerdings unklar. Sie rechnen mit Klagen der betroffenen Betreiber, die die Umsetzung des Gesetzes verzögern dürften.