Freitag, 26. April 2024

Jetzt sind sie zu! Bremer Wettbüros stellen Betrieb ein

Tauziehen Kein Ende in Sicht beim Gerangel um die Lizenzen der Bremer Wettbüros. (Bild: shutterstock.com)

Das Tauziehen um die Lizenzvergabe an Wettbüro-Betreiber in Bremen scheint in die nächste Runde zu gehen. Wie der Weser Kurier am Montag berichtete, sollen inzwischen alle Wettbüros in der Hansestadt ihren Betrieb eingestellt haben.

Bei den Schließungen handele es sich um eine präventive und vorübergehende Maßnahme, erklärte Mathias Dahms, Präsident des Deutschen Sportwettenverbands (DSWV) dem Weser Kurier gegenüber.

Den Wettanbietern sei daran gelegen, eine strafrechtliche Verfolgung zu vermeiden. Es seien nun rechtliche Schritte gegen die Versagungsbescheide vorgesehen, so der DSWV-Präsident.

Der Bremer Innenbehörde sei mitgeteilt worden, dass die Wettanbieter ihren Betrieb eingestellt hätten, erklärte eine Sprecherin am Montagnachmittag. Dies müsse nun noch überprüft werden.

Hintergrund der Schließung sind die Versagungsbescheide, die die Behörde auf Geheiß von Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) an die Bremer Wettbüros verschickt hatte. Die Verweigerung der Betriebserlaubnis erfolgte, nachdem die Bremer Behörde die Nachweispflicht in Bezug auf die Herkunft der in die Wettbüros investierten Gelder auf die Franchisenehmer erweitert hatte.

Das bedeutet, dass jede Person, die ein Wettbüro eröffnen und betreiben will, nachweisen muss, woher die finanziellen Mittel für die Unternehmensgründung stammen. Dazu gehören auch die Franchisepartner. Diese sollen der Behörde die geforderten Nachweise allerdings nicht vorgelegt haben.

Innensenator Ulrich Mäurer meldet sich zu Wort

In dem Gerangel um die Erteilung der Betriebserlaubnis für Wettbüros in Bremen meldete sich nun erneut Innensenator Ulrich Mäurer zu Wort. In einem Schreiben, das der BILD-Zeitung vorliege, reagiert Mäurer auf die Vorwürfe des DSWV.

Der Verband hatte in einer Stellungnahme zu den Schließungen der Wettbüros erklärt, dass der Behörde aussagekräftige Unterlagen vorlägen. Diese seien auch von Geldwäscheexperten überprüft worden. Der DSWV bezeichnete die Vorgehensweise als „politisch motivierte Willküraktion“, die auch rechtlich auf wackligen Beinen stehe.

In dem Schreiben des Innensenators heiße es, dass zwar „irgendeine Bilanz“ oder ein „Handelsregisterauszug“ eingegangen sei, doch in keinem der Fälle habe ein Nachweis erbracht werden können, woher das Geld stamme.

Darüber hinaus bestünden Zweifel an der Objektivität der hinzugezogenen Geldwäscheexperten. Deren Meinung sei ohnehin nicht von Relevanz, wenn die Unterlagen über die Nachweise fehlten.

Ob und wann es den Betreibern der Wettbüros möglich ist, ihre Betriebe wieder zu öffnen, ist bislang nicht klar.