Donnerstag, 05. Dezember 2024

Britischer Glücksspiel­verband BGC fordert flexible staatliche Hilfen

Der britische Glücksspielverband BGC hat die Regierung dazu aufgerufen, hinsichtlich staatlicher Hilfsleistungen für von den Corona-bedingten Schließungen betroffenen Glücksspiel-Unternehmen „flexibel“ zu bleiben. Eine entsprechende Erklärung hat der BGC am Freitag auf seiner Webseite veröffentlicht.

BGC: Nachwirkungen der Corona-Krise werden lange anhalten

Der BGC begrüße die Hilfe durch die Regierung zum Schutz der Arbeitsplätze in der Glücksspielbranche. Der Hauptgeschäftsführer des BGC, Michael Dugher, betonte jedoch, dass die Glücksspiel-Unternehmen noch längere Zeit unter den Nachwirkungen der Corona-Krise leiden würden [Seite auf Englisch]:

Jede Unterstützung von Unternehmen seitens der Regierung in dieser Zeit der globalen Krise ist natürlich willkommen. […] Obwohl der Lockdown gelockert wird, werden viele unserer Mitgliedsunternehmen […] auf absehbare Zeit gezwungen sein, aufgrund der weiterhin erforderlichen strengen Abstandsregeln mit reduzierter Kapazität zu arbeiten.

Verlängerung von Gehaltszuschüssen bis Oktober

In der vergangenen Woche hatte der britische Finanzminister Rishi Sunak die Verlängerung der staatlichen Hilfen bis Ende Oktober angekündigt. Ursprünglich war die Unterstützung nur bis Ende Juli geplant.

Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus waren am 20. März alle Wettbüros, Bingohallen und Casinos im Land geschlossen worden. Die rund 64.000 Mitarbeiter der britischen Glücksspielbranche waren in der Folge in Zwangsurlaub geschickt worden.

Im März hat die Regierung ein staatliches Hilfsprogramm ins Leben gerufen, mit dem 80 % des Gehaltes eines Angestellten bis zu einer Höhe von 2.500 GBP (rund 2.800 Euro) pro Monat subventioniert werden sollten.

Ab August sei demnach eine schrittweise Reduzierung der staatlichen Zuschüsse geplant, die fortan von den Arbeitgebern selbst finanziert werden müssten.

Im August müssten Arbeitgeber zunächst die Kranken- und Rentenversicherung übernehmen. Im September reduziere sich der staatliche Zuschuss auf 70 % des Gehaltes. Die übrigen 10 % müssten vom Arbeitgeber gezahlt werden. Im Oktober übernehme der Staat nur noch 60 %, der Arbeitgeber die verbleibenden 20 %.

Die Gehälter von Mitarbeitern, die bereits im Juli wieder an den Arbeitsplatz zurückkehrten, müssten zu 100 % vom Arbeitgeber gezahlt werden.

Regierungsplänen zufolge sollen Wettbüros unter Wahrung von Sicherheitsvorgaben und Abstandsregeln im Juni wiedereröffnen dürfen.