Samstag, 27. April 2024

Casinos und Spielhallen müssen schließen – Deutsche Automatenwirtschaft reagiert mit Kritik

Angela Merkel

Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Länderchefs haben gestern Nachmittag einen bundesweiten temporären Lockdown beschlossen. Am 2. November müssen Spielhallen, Casinos, Wettbüros sowie Sport-, Gastronomie- und Freizeiteinrichtungen für den Rest des Monats schließen. Die Deutsche Automatenwirtschaft e. V. (DAW) reagiert mit heftiger Kritik auf den Beschluss.

DAW-Vorstandssprecher Georg Stecker sandte ein Schreiben an die Kanzlerin und die Regierungschefs der Länder. Über die Entwicklung der Corona-Pandemie seien auch die Unternehmen der DAW besorgt. Die Situation erfordere Verantwortungsbewusstsein und Disziplin, erklärte Stecker.

Jugend- und Spielerschutz nicht mehr gewährleistet

Der Verantwortung in Bezug auf Hygienevorgaben zur Gewährleistung eines effizienten Infektionsschutzes seien die Unternehmen gerecht geworden, sagte Stecker. Bei Schließung der Spielhallen könne allerdings nicht mehr dem Auftrag des Jugend- und Spielerschutzes nachgegangen werden.

Stecker erläutert:

Die mehrwöchige bundesweite Schließung der staatlich konzessionierten Spielhallen und der Gastronomiebetriebe mit Automatenaufstellung ist ein schwerer Schlag für den Jugend- und Spielerschutz und für die gesamte Automatenbranche. Ohne das legale Angebot in staatlich konzessionierten Spielhallen und in der Gastronomie ist der Kanalisierungsauftrag aus dem Glücksspielstaatsvertrag massiv gefährdet.

Es drohe eine höchst problematische Abwanderung der Gäste in illegale Angebote ohne Jugend- und Spielerschutz. Das habe die Schließung der Spielhallen und der gastronomischen Betriebe im Frühjahr deutlich gezeigt und könne sich nun wiederholen, erklärte Stecker.

Ganz Deutschland im Lockdown: Für wen gelten die Vorgaben?

Betroffen von dem Beschluss sind ebenso Kinos, Messen, Bordelle, Theater, Museen sowie Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios. Die Spiele der Bundesliga sollen ohne Publikum ausgetragen werden. Schulen, Kitas und der Einzelhandel sollen geöffnet bleiben.

Mit diesem „Wellenbrecher-Shutdown“, wie die Maßnahme laut Medienberichten intern genannt worden sei, soll die Ausbreitung des Coronavirus eingedämmt werden.

Lockdown in Deutschland: Undemokratisch und ohne fachliche Begründung?  

In einem Interview mit den Tagesthemen verteidigte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet den Beschluss des Bundes und der Länder. Laschet erklärt:

Wir müssen uns bewusst machen, das sind Grundrechtseingriffe. Die Maßnahmen sind aber verhältnismäßig und haben ein klar definiertes Ziel. Es ist wichtig, vier Wochen die Aktivitäten herunterzufahren, dann gewinnen wir Luft.

Heftige Kritik äußerten jedoch die Wirtschaftsverbände. Die Bemühungen und die Investitionen der Betriebe für Hygienekonzepte zum Schutz der Kunden und MitarbeiterInnen würden nicht anerkannt, zumal diese laut dem Robert Koch Institut Wirkung gezeigt hätten. Durch den Lockdown verlagerten sich die Freizeitaktivitäten in den privaten Bereich.

Wolfgang Kubicki (FDP) spricht gar von einem Versagen der Regierung. Teile der Maßnahmen seien undemokratisch und anti-rechtsstaatlich, erklärt er gegenüber dem Tagesspiegel.

Kubicki frage sich, welches Denken sich hinter dem Handeln der Exekutive verberge, die sich nicht mehr an Recht und Gesetz gebunden fühle. Eine solche Einschränkung von Grundrechten ohne fachliche Begründung stehe nicht auf dem Boden einer demokratischen Ordnung.

Die Tatsache, dass diese Maßnahmen ohne Beteiligung der Parlamente umgesetzt werden sollen, verleihe dem Ganzen einen besonders üblen Beigeschmack, sagte Kubicki.