Samstag, 20. April 2024

Arbeitsloser Dresdner betrügt Partnerin und Freunde um halbe Million Euro

Dresden bei Nacht Ein spielsüchtiger Dresdner muss für mehr als zwei Jahre in Haft. (Bild: Pixabay)

Das Amtsgericht Dresden hat in dieser Woche einen 27-jährigen Mann zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Der Betrüger soll aktuellen Medienmeldungen zufolge seine Partnerin sowie Bekannte um nahezu eine halbe Million Euro betrogen haben. Statt das Geld wie versprochen in Edelmetalle zu investieren, habe der Spielsüchtige es genutzt, um sich dem Glücksspiel zu widmen.

Vom Arbeitslosen zum Anlagebetrüger

Während des Prozesses habe Nico S. der Sächsischen Zeitung zufolge gestanden, in den vergangenen vier Jahren mehrere Menschen um insgesamt mehr als 448.000 Euro gebracht zu haben. Zunächst habe er sich von seiner Partnerin Geld geliehen. Als sie es zurückforderte, habe er ihr erzählt, es in lukrative Edelmetallanlagen investiert zu haben.

Er erklärte:

Als ich das Geld zurückzahlen sollte, erfand ich die Geschichte mit der Goldanlage. Ich sagte ihr, dort wäre ihr Gold sicher.

Nachdem er mit dieser Masche bei ihr durchgekommen sei, habe er nach weiteren Opfern gesucht. Dabei habe es sich um Frauen gehandelt, mit denen er eine Beziehung eingegangen sei. Aber auch andere Personen habe er dank seines Redetalents zur Zahlung hoher Summen bewegen können.

Immer wieder kommt es in Deutschland, aber auch in anderen Ländern in Zusammenhang mit Spielsucht zu verschiedensten Betrugstaten. So sorgte vor Kurzem in der Schweiz der Fall eines Pfarrers für Schlagzeilen, der über 3 Mio. Franken von Privatpersonen ergaunert und Gelder der Pfarrei veruntreut haben soll.

In Spanien ging eine Frau so weit, ihre eigene Entführung vorzutäuschen. Das vom Ehemann gezahlte Lösegeld nutzte sie dann offenbar, um sich in einer Spielhalle zu vergnügen, wo sie schließlich von der Polizei entdeckt wurde.

So habe der ungelernte ehemalige Hauptschüler von Bekannten Summen zwischen 3.000 Euro und fast 310.000 Euro erhalten. Er habe ihnen versprochen, diese in Edelmetalle zu investieren und dabei eine Rendite von bis zu 12 % zu machen.

Um die Investitionen nachweisen zu können, habe er „Unterlagen erstellt“. Von den eigentlichen Geschäften habe er keine Ahnung gehabt. Er sei allerdings gut darin, die Leute zu überzeugen.

Statt das Geld wie versprochen anzulegen, habe er es beim Glücksspiel in Spielbank, Spielhallen und Online-Casinos ausgegeben. Ein psychiatrischer Gutachter habe ihm daher nicht nur eine narzisstische Störung attestiert. Er habe auch von „Beschaffungskriminalität“ für die Spielsucht gesprochen.

Der Vorsitzende des Schöffengerichts erklärte bei der Urteilsverkündung, angesichts der Höhe des entstandenen Schadens komme es nicht infrage, die Strafe zur Bewährung auszusetzen.